Tiertransporte bei hohen Temperaturen

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind.

"Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht!
Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird.
Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden.
Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742).

Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten.
Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden.

Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165822]
Datum
3. September 2019 22:34
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Landwirtschaftsministerin Klöckner hat sich vor kurzem über ihren Facebook-Account angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen öffentlich geäußert und darauf hingewiesen, dass diese mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nicht vereinbar sind. "Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Frau Klöckner hat ebenso angekündigt, dass das BMEL - wie in den Vorjahren - entsprechende Auswertungen hierzu auch für das Jahr 2019 durchführen wird. Frau Klöckner verweist zudem darauf, dass für die Genehmigung von Langstreckentransporten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Regelungen sowie die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechts die Bundesländer verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in einer stichprobenartigen Erhebung für die Jahre 2017 und 2018 ermittelt, dass Lebendtiertransporte bei hohen Temperaturen durch mehrere Bundesländer genehmigt wurden. Auf entsprechende Anfrage von mir (https://fragdenstaat.de/a/161385), hat das BMEL mitgeteilt, dass auch aus Ihrem Bundesland Langstreckentransporte bei hohen Temperaturen genehmigt wurden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir weiterhin mit, dass Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742). Ich bitte daher um Übermittlung aller entsprechenden Unterlagen die zur Genehmigung von Lebendtiertransporten während der Sommermonate 2017 / 2018 und 2019 führten. Insbesondere die Transportvorplanung aus der die Transportbedingungen (prognostizierte, bzw. vorhergesagte Klimabedingungen auf dem Transportweg) hervorgehen, die Dokumentation der Temperaturüberwachungsanlagen für den Ladebereich und die Rücklaufscheine mit den entsprechenden Bestätigungen der durchgeführten Kontrollen während der Transporte sowie der Amtsveterinäre des Bestimmungslandes. Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, wie hoch die Sterberate bei den durchgeführten Transporten war und ob es abweichende Auffälligkeiten zu Transporten gibt, die während anderer Jahreszeiten durchgeführt werden. Daneben bitte ich um Übersendung der aktuellen Weisungs-/Verfügungslage Ihres Bundeslandes an die einzelnen Veterinärbehörden zu Lebendtiertransporten bei hohen Temperaturen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage gemäß IfG NRW. Die vo…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165822]
Datum
25. September 2019 12:03
Status
Warte auf Antwort
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1012 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer Anfrage gemäß IfG NRW. Die von Ihnen weiter aufgeführten gesetzlichen Auskunftsansprüche nach dem VIG und/oder UIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Unterlagen und Informationen aufgrund des hohen Umfangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Entgegen Ihrer Auffassung wird die Erteilung der von Ihnen gewünschten Unterlagen und Informationen nicht gebührenfrei ergehen (können). Alleine zur Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage sind bereits für eine erste Sichtung und Zusammenstellung 1,5 Arbeitsstunden angefallen. Gründe für die Absehung von einer Erhebung der Gebühren und Auslagen aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten gemäß § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW sind nicht ersichtlich. Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen angeforderten Unterlagen mehrere 1.000 Seiten Dokumente umfassen. Sofern Sie diese vollständig in Kopie zugesandt bekommen möchten, fallen hierfür - entgegen Ihrer Auffassung - entsprechende Auslagen für Fotokopien an. Derzeit wird noch geprüft, inwiefern Ihnen diese Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt werden können oder ob Ihnen lediglich ein Einsichtsrecht in meinen Geschäftsräumen eingeräumt werden kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie zunächst um Mitteilung, ob Ihre Anfrage grundsätzlich weiter bearbeitet soll. Des Weiteren bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie Ihre Anfrage ggf. überarbeiten oder Teilaspekte anders formulieren wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den Umfang der erfassten Daten un…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165822]
Datum
28. September 2019 12:42
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
00013.jpg
383,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre unfangreiche Information über den Umfang der erfassten Daten und die zu erwartenden Kosten. Ausgangspunkt meiner Anfrage war eine Anfrage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dieses übersandte mir als Teil der Antwort ein Datenblatt (siehe Anlage) und verwies ansonsten auf die Zuständigkeiten der Bundesländer. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mir daraufhin mit, dass u.a. Ihre Dienststelle für das Genehmigungsverfahren zuständig ist (https://fragdenstaat.de/a/164742). Nach dem beigefügten Datenblatt ist im August 2017 ein Transport aus NRW gelistet. Sofern dieser von Ihrer Dienststelle genehmigt wurde, bittte ich um Übersendung der entspr. Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 00013.jpg Anfragenr: 165822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministieri…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165822]
Datum
10. Oktober 2019 23:16
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich konkretisiere meine Anfrage um die Bearbeitung abzukürzen. Das Bundesministierium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt (Schreiben BMEL vom 15.08.2019, Az.: 321-05111/0306), daß eine von dort veranlasste Überprüfung von Lebendtiertransporten ergeben hat, daß in den Jahren 2017 und 2018 und zwar in den Monaten Juli und August 2017 sowie Juli 2018 lange Transporte (von Lebendtieren) bei hohen Temperaturen über den Grenzübergang Kapitan Andreevo abgewickelt wurden; Unter diesen Transporten befand sich - nach Mitteilung des BMEL - im August 2018 auch (ein) -1- Transport dessen Genehmigung durch eine Veterinärbehörde des Bundeslandes NRW erteilt wurde. Meine Fragen hierzu: 1. Ist dieser Transport durch Ihre Veterinärbehörde genehmigt worden? - Falls die Antwort negativ ausfällt, ist meine Anfrage damit bereits erledigt. - Falls der Transport durch Ihre Behörde genehmigt wurde: 2. a) Wann fand der Transport statt? 2. b) Um welche Tiergattung handelte es sich (Rind, Schwein, Geflügel, Equiden etc.)? Es wäre nett, wenn Sie mir die folgenden Fragen auch noch beantworten könnten. 3. a) War Grundlage des Genehmigungsverfahrens eine der Transportvorplanung beiliegende (realistische) Prognose über die Temperaturen während des Transportes (vom Einladen an der Sammelstelle bis zum Entladen am Zielort)? 3. b) wurden die angegebenen Temperaturangaben von Ihrer Behörde auf Plausibilität (mit entsprechenden Hilfsmitteln: z.B. DWD, internationale meteorologische Wetterdienste) geprüft? 4. Wurde ein Transport genehmigt, bei dem bei realistischer Betrachtung eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, daß während des Transports Temperaturen vorherrschen würden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusamenhängenden Vorgängen entsprechen? Und, falls ein Transport genehmigt wurde, der auf Grund der sommerlichen Temperaturen als "temperaturkritisch" einzustufen war, ist 5. eine retrospektive Auswertung des Navigationssystems hinsichtlich der Temperaturen auf dem Transportmittel erfolgt? Auf die Übersendung von Unterlagen zu den o.a. Fragen verzichte ich. Sollten für die elektronische Beantwortung dieser Fragen Gebühren entstehen, bitte ich vorab um konkrete Bezifferung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rhein-Sieg-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Konkretisierung der Anfrage zu der Abfertigung von Tiertranspor…
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
AW: AW Tiertransporte bei hohen Temperaturen [#165822]
Datum
15. Oktober 2019 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Konkretisierung der Anfrage zu der Abfertigung von Tiertransporten bei hohen Temperaturen. Unter Bezugnahme auf die von Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlage des Bundeslandwirtschaftsministeriums teile ich Ihnen mit, dass in den Jahren 2017 und 2018 kein Lebendtiertransport über den Grenzübergang "Kapitan Andreevo" im Rhein-Sieg-Kreis abgefertigt worden ist. Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 03.09.2019 ist damit abschließend beantwortet. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Fragestellungen in diesem Zusammenhang weiteren Informationsbedarf sehen, bitte ich Sie eine gesonderte, neue und möglichst konkret formulierte Anfrage an mich zu richten. Mit freundlichen Grüßen