Tochterfirmen Liste 2018

In der Liste der landeseigenen Betriebe vom 2018 fehlt die Charité Berlin und ihre Tochterfirmen. Meine Frage dazu, wieso ist die Charité nicht aufgeführt? Sie ist doch ein Landesunternehmen des Landes Berlin. Wie ist zum heutigen Tag der Stand der Tochterfirmen, gibt es eine aktuelisierte Liste? Gibt es auch eine Liste aller Tochterfirmen, also auch Private Firmen, wie z. B. Wombarts oder Siemens? Über eine Antwwort währe ich ihnen sehr dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Ingo Müller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Ingo Müller
Betreff
Tochterfirmen Liste 2018 [#143596]
Datum
18. Mai 2019 21:49
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Liste der landeseigenen Betriebe vom 2018 fehlt die Charité Berlin und ihre Tochterfirmen. Meine Frage dazu, wieso ist die Charité nicht aufgeführt? Sie ist doch ein Landesunternehmen des Landes Berlin. Wie ist zum heutigen Tag der Stand der Tochterfirmen, gibt es eine aktuelisierte Liste? Gibt es auch eine Liste aller Tochterfirmen, also auch Private Firmen, wie z. B. Wombarts oder Siemens? Über eine Antwwort währe ich ihnen sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Müller

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informa…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Tochterfirmen Liste 2018 [#143596]
Datum
20. Mai 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGListeTochterunternehmenderBeteiligunge.eml
29,7 KB
Sehr geehrter Herr Müller, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes - IFG sowie Ihrer Bitte um Erteilung einer Antwort in elektronischer Form gemäß § 13 Abs. 3 IFG komme ich mit dieser E-Mail nach. Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf eine im Jahr 2018 erteilte Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen, die die Tochterunternehmen der Beteiligungen des Landes Berlin (Unternehmen privater Rechtsform, an denen das Land Berlin eine Kapitalbeteiligung hält) sowie die Töchter bedeutender Anstalten öffentlichen Rechts betraf (siehe Anlage). Die Übersicht zu den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin und deren Töchtern wird jährlich für die Erstellung des Beteiligungsberichts der Senatsverwaltung für Finanzen aktualisiert. Die aktualisierte Übersicht wird voraussichtlich Ende August 2019 vorliegen. Die Charité Universitätsmedizin Berlin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und als solche nicht Gegenstand der Berichterstattung der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Aufsicht über die Charité obliegt dem Regierenden Bürgermeister - Senatskanzlei- Bereich Wissenschaft und Forschung. Übersichten zu Berliner Unternehmen, an denen das Land Berlin nicht beteiligt ist (=private Firmen) und deren Töchtern, liegen der Senatsverwaltung für Finanzen nicht vor. Möglicherweise ist hierzu die Industrie- und Handelskammer Berlin auskunftsfähig, da eine Pflichtmitgliedschaft für alle Berliner Unternehmen besteht. Da es sich in diesem Fall um die Erteilung einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 des IFG des Bundes handelt, entfällt die Erhebung einer Gebühr bzw. von Auslagen. Mit freundlichen Grüßen