Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen am 07.09.2020

Die letzte Pressemitteilung zu diesem Thema ist vom 20.10.2020. Da es sich leider um ein sehr tragisches Ereignis handelt, hat die Öffentlichkeit ein Recht auf die Bekanntgabe der Todesursache (natürliche oder nicht natürliche). Kann keine eindeutige Todesursache ermittelt werden, bitte ich um eine Veröffentlichung der möglichen Todesursachen. Das sind Sie der Öffentlichkeit und ganz besonders der Familie der 13-jährigen schuldig. Vielen Dank vorab.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
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Robert Beuchert
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die letzte Pre…
An Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz Details
Von
Robert Beuchert
Betreff
Todesermittlungsverfahren nach Tod einer 13-Jährigen am 07.09.2020 [#219171]
Datum
24. April 2021 22:40
An
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die letzte Pressemitteilung zu diesem Thema ist vom 20.10.2020. Da es sich leider um ein sehr tragisches Ereignis handelt, hat die Öffentlichkeit ein Recht auf die Bekanntgabe der Todesursache (natürliche oder nicht natürliche). Kann keine eindeutige Todesursache ermittelt werden, bitte ich um eine Veröffentlichung der möglichen Todesursachen. Das sind Sie der Öffentlichkeit und ganz besonders der Familie der 13-jährigen schuldig. Vielen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Beuchert Anfragenr: 219171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219171/
Mit freundlichen Grüßen Robert Beuchert
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Ihre E-Mail vom 24. April 2021 Mit freundlichen Grüßen
Von
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. April 2021
Datum
28. April 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
141,5 KB
Mit freundlichen Grüßen

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Robert Beuchert
AW: Ihre E-Mail vom 24. April 2021 [#219171] Sehr << Anrede >> ich persönlich bin der Meinung, aufgru…
An Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz Details
Von
Robert Beuchert
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24. April 2021 [#219171]
Datum
8. Mai 2021 10:14
An
Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich persönlich bin der Meinung, aufgrund der damaligen Diskussion um einen eventuellen Tod aufgrund des Maskentragens sollten sie eine Todesursache veröffentlichen, sofern diese bestimmbar ist. Der Fall ist besonders in den Medien stark diskutiert worden. Außerdem könnten sie, sofern dies in der Zwischenzeit möglich ist, den Abschluss des Todesermittlungsverfahren bekanntgeben. ... Mit freundlichen Grüßen Robert Beuchert Anfragenr: 219171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219171/