Todesfälle durch Entzugskost und T4 Klassifikationen in der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim

Zahlenmaterial in Zusammenhang mit dem Töten durch Entzugskost und Vernichtung durch Anwendung des Programms T4, wie auch die Zahlen für die Zuführungen zu T4 Maßnahmen aus der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim

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  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahlenmaterial i…
An Kreisausschuss Kreis Bergstraße - Fachdienst Gesundheitswesen Details
Von
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Betreff
Todesfälle durch Entzugskost und T4 Klassifikationen in der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim [#157856]
Datum
12. Juli 2019 15:56
An
Kreisausschuss Kreis Bergstraße - Fachdienst Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahlenmaterial in Zusammenhang mit dem Töten durch Entzugskost und Vernichtung durch Anwendung des Programms T4, wie auch die Zahlen für die Zuführungen zu T4 Maßnahmen aus der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kreisausschuss Kreis Bergstraße - Fachdienst Gesundheitswesen
Bezüglich der Vorgänge in der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend …
Von
Kreisausschuss Kreis Bergstraße - Fachdienst Gesundheitswesen
Betreff
Bezüglich der Vorgänge in der ehemaligen Landesirrenanstalt Heppenheim
Datum
17. Juli 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 12. Juli 2019 muss ich Ihnen mitteilen, dass wir hierfür nicht zuständig sind und über keine entsprechenden Akten verfügen. Da Sie der Weitergabe der Daten an Dritte widersprechen, kann ich Ihnen nur die Kontaktdaten der dafür eventuell zuständige Klinik als möglichen Adressaten geben: https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-heppenheim Mit freundlichen Grüßen