Sehr
Antragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 17. März 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30458) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Die Todesfälle gesamt in Italien der letzten acht Jahre.
Und die Sterberate der letzten acht Jahre pro 1000 Einwohner.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Unter folgendem Link finden Sie im Rahmen der amtlichen europäischen Statistik in der Onlinedatenbank von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, die Zahl der Sterbefälle Italiens für die letzten neun Jahre (insgesamt und nach Monaten):
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/36d671b0-1d5d-44a7-9ae5-748ba6ce321a?lang=de
Die Bruttosterbeziffer (Sterbefälle je 1000 Einwohner) Italiens für den entsprechenden Zeitraum können Sie unter folgendem Link von der Eurostat-Onlinedatenbank herunterladen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/c2a42894-094b-4105-886c-02a28c49cf1f?lang=de
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen