Todesursachen-Statistik 2016

Bitte teilen Sie mir die Zahl der Todesfälle aufgeschlüsselt mindestens bis zur dritten ICD-10-Stelle (also zum Beispiel: X00 oder Y26 oder X76) für das Jahr 2016 möglichst für alle Bundesländer der B.Rep.Deut in Maschinen-lesbarer Form (etwa: CSV (Jahr;Monat;ICD;PLZ;Anzahl (wobei zwecks Speicher-Einsparung Feldinhalte nur wenn sie sich von dem entsprechenden Wert in der vorherigen Zeile unterscheiden aufgeführt werden müssen))) mit, da das Statistische Bundesamt sich hierzu seit geraumer Zeit nicht in der Lage sieht (die selbst gesetzte Frist (August des Folgejahres) ist längst fruchtlos verstrichen), da das Innenministerium NW sich für unzuständig erklärt, und weil die Fantasie-Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft kein Ersatz sind (http://archive.is/TjOob).

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  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
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Arne Wörner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Todesursachen-Statistik 2016 [#31994]
Datum
16. Juli 2018 12:09
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Zahl der Todesfälle aufgeschlüsselt mindestens bis zur dritten ICD-10-Stelle (also zum Beispiel: X00 oder Y26 oder X76) für das Jahr 2016 möglichst für alle Bundesländer der B.Rep.Deut in Maschinen-lesbarer Form (etwa: CSV (Jahr;Monat;ICD;PLZ;Anzahl (wobei zwecks Speicher-Einsparung Feldinhalte nur wenn sie sich von dem entsprechenden Wert in der vorherigen Zeile unterscheiden aufgeführt werden müssen))) mit, da das Statistische Bundesamt sich hierzu seit geraumer Zeit nicht in der Lage sieht (die selbst gesetzte Frist (August des Folgejahres) ist längst fruchtlos verstrichen), da das Innenministerium NW sich für unzuständig erklärt, und weil die Fantasie-Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft kein Ersatz sind (http://archive.is/TjOob).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Toderursachenstatistik Sehr geehrter Herr Wörner, Ihre Anfrage vom 16. Juli 2018 an das MAGS kann leider nicht po…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Toderursachenstatistik
Datum
17. Juli 2018 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Ihre Anfrage vom 16. Juli 2018 an das MAGS kann leider nicht positiv beantwortet werden. Das SGB V sieht keine Regelung vor, nach der die Todesursachen statistisch von den gesetzlichen Krankenversicherungen oder den Kassenärztlichen Vereinigungen erfasst werden. GGF. kann Ihnen das Statistische Bundesamt hier weiterhelfen. Ich bedaure, Ihnen nicht weiter helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen