Todesursachen / Verbrennungen

Erläuterungen zu Ihrer Veröffentlichung
„Sterbefälle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalität, ICD-10, Art der Standardisierung“
bezüglich eventueller Doppel-Diagnosen im selben Sterbefall.

Die Erläuterungen sollen folgende Umstände erklären:
1. Zu T20-T32 (Verbrennungen oder Verätzungen) kam es im Jahr 2000 550 mal (13 mal davon durch Verätzung).
2. Zu X00-X09 (Mortalität durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen) kam es im Jahr 2000 475 mal (also sind 62 tödliche Verbrennungen scheinbar nicht durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen entstanden; durch X76+X97+Y26 kam es im Jahr 2000 zu 84+4+47=135 Sterbefällen, so dass die Rechnung irgendwie nicht aufgeht).
3. Erhält man die Gesamtzahl der Totenscheine der B.Rep.Deut, wenn man alle Sterbefälle aus Ihrer Statistik zusammenzählt?
4. Errechnet sich die Tabelle 12613-0002 Ihrer GENESIS Online Datenbank unabhängig von der übereinstimmenden GBE Tabelle „A00-T98 Alle Krankheiten und Folgen äußerer Ursachen“?
5. Der GDV behauptet, dass es im Jahr 2000 zu 800 Brandtoten gekommen sei. Beweis: http://archive.is/TjOob

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erläuterung…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Todesursachen / Verbrennungen [#173482]
Datum
6. Januar 2020 17:12
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erläuterungen zu Ihrer Veröffentlichung „Sterbefälle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalität, ICD-10, Art der Standardisierung“ bezüglich eventueller Doppel-Diagnosen im selben Sterbefall. Die Erläuterungen sollen folgende Umstände erklären: 1. Zu T20-T32 (Verbrennungen oder Verätzungen) kam es im Jahr 2000 550 mal (13 mal davon durch Verätzung). 2. Zu X00-X09 (Mortalität durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen) kam es im Jahr 2000 475 mal (also sind 62 tödliche Verbrennungen scheinbar nicht durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen entstanden; durch X76+X97+Y26 kam es im Jahr 2000 zu 84+4+47=135 Sterbefällen, so dass die Rechnung irgendwie nicht aufgeht). 3. Erhält man die Gesamtzahl der Totenscheine der B.Rep.Deut, wenn man alle Sterbefälle aus Ihrer Statistik zusammenzählt? 4. Errechnet sich die Tabelle 12613-0002 Ihrer GENESIS Online Datenbank unabhängig von der übereinstimmenden GBE Tabelle „A00-T98 Alle Krankheiten und Folgen äußerer Ursachen“? 5. Der GDV behauptet, dass es im Jahr 2000 zu 800 Brandtoten gekommen sei. Beweis: http://archive.is/TjOob
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 173482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173482 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 318: Todesursachen / Verbrennungen [#173482]
Datum
7. Januar 2020 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 06. Januar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30318 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Todesursachen/Verbrennungen (Az.: A-IR/11100100-IF30318) Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit N…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Todesursachen/Verbrennungen (Az.: A-IR/11100100-IF30318)
Datum
16. Januar 2020 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnfrageArneWrner.xlsx
17,7 KB
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 06. Januar 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30318) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen bzw. Erläuterungen und Antworten zu den folgenden Fragen: Erläuterungen zur Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes: „Sterbefälle, Sterbeziffern (je 100.000 Einwohner, altersstandardisiert) (ab 1998). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalität, ICD-10, Art der Standardisierung“ bezüglich eventueller Doppel-Diagnosen im selben Sterbefall. Die Erläuterungen sollen folgende Umstände erklären: 1. Zu T20-T32 (Verbrennungen oder Verätzungen) kam es im Jahr 2000 550 mal (13 mal davon durch Verätzung). 2. Zu X00-X09 (Mortalität durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen) kam es im Jahr 2000 475 mal (also sind 62 tödliche Verbrennungen scheinbar nicht durch accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen entstanden; durch X76+X97+Y26 kam es im Jahr 2000 zu 84+4+47=135 Sterbefällen, so dass die Rechnung irgendwie nicht aufgeht). 3. Erhält man die Gesamtzahl der Totenscheine der Bundesrepublik Deutschland, wenn man alle Sterbefälle aus der Statistik zusammenzählt? 4. Errechnet sich die Tabelle 12613-0002 der GENESIS Online Datenbank unabhängig von der übereinstimmenden GBE Tabelle „A00-T98 Alle Krankheiten und Folgen äußerer Ursachen“? 5. Der GDV behauptet, dass es im Jahr 2000 zu 800 Brandtoten gekommen sei. Beweis: http://archive.is/TjOob Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Zu den Punkten 1. und 2.: Die von Ihnen genannten Zahlen sind korrekt, allerdings haben Sie diese fehlerhaft interpretiert: In der Todesursachenstatistik wird jeder nichtnatürliche Sterbefall aus zwei Richtungen betrachtet: a) Äußere Ursache, die zum Tod führte, bspw. ICD-10-Position X00 -X09 – Accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen b) Die Folgen der "Äußeren Ursache", das könnte im oberen Beispiel dann eine Verbrennung sein, die mit einer ICD-Position aus dem Bereich T20 -T32 signiert wird. Sie zählen in der Position T20-T32 537 Sterbefälle durch Verbrennungen, die nicht alle bei X00 -X09 zu finden sind. Dies liegt daran, dass eine Verbrennung nicht nur durch eine X00 -X09 – Accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen entstehen kann, sondern auch, und hier ergibt sich der größte Teil der Differenz, durch andere Unfälle, wie z.B. einen Transportmittelunfall. Kommt es nach einem Transportmittelunfall zu einem Brand, dann ist dieser Unfall die zum Tod führende Äußere Ursache und es wird keine X00 -X09 – Accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen signiert. Umgekehrt ist es aber auch so, dass eine X00 -X09 – Accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen nicht ausschließlich eine Folge aus dem Bereich T20 -T32 hat, sondern dass es in diesem Bereich bspw. auch zu Rauchvergiftungen (T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen) kommt, die dann als Folge der äußeren Ursache signiert werden und deshalb nicht in dem Bereich T20- T32 signiert worden sind. Im Anhang haben wir Ihnen zwei Tabellen beigefügt, die die Unterschiede nochmal verdeutlichen: 1. X00 -X09 – Accidentielle Exposition gegenüber Feuer, Rauch und Flammen in Kombination mit den dazugehörigen Folgen dieser Unfälle. Ebenfalls noch die anderen äußeren Ursachen zum Thema "Feuer und Flamme" 2. T20-T32 Sterbefälle durch Verbrennungen und Verätzungen in Kombination mit den dazugehörigen äußeren Ursachen. Zur Frage 3: Die Todesursachenstatistik wird auf Basis der Todesbescheinigungen erstellt. Somit stellt die Zahl der Sterbefälle grundsätzlich die Zahl der Todesbescheinigungen dar. Es gibt allerdings immer wieder die Möglichkeit, dass bspw. bei Auslandsterbefällen keine vollständige Todesbescheinigung vorliegt. Hier erfolgt dann eine Signierung mit R99 – unbekannte Todesursache. Allerdings dürfte es sich hierbei um Fälle im Promillebereich handeln. Das Nichtvorliegen einer Todesbescheinigung ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, die zu einer Signierung mit R99 – unbekannte Todesursache führt. Zur Frage 4: Die Tabelle 12613-0002 Ihrer GENESIS Online Datenbank ergibt sich aus der Bevölkerungsstatistik, weicht aber nicht von den Ergebnissen der Todesursachenstatistik ab. Wenn in Deutschland jemand verstirbt, wird eine Todesbescheinigung erstellt. Diese besteht aus zwei Teilen: 1: Einem nicht vertraulichen Teil, der an das Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls übermittelt wird. Diese Daten fließen anschließend in die Bevölkerungsstatistik 2. Einem vertraulichen Teil mit den Diagnosen des leichenbeschauenden Arztes, der an das Gesundheitsamt übermittelt wird. Diese Daten fließen dann in die Todesursachenstatistik ein. Zur Frage 5: Der GDV nennt in seiner Pressemitteilung keine Datenquelle. Wir können daher nicht sagen, auf welcher Datenbasis diese Meldung erstellt wurde. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse, hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen