Todfund Haustiere

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte geben Sie Auskunft über die Geschäftsanweisung wie die Polizei verfährt bei aufgefundenen toten Haustieren in Berlin.

1. Wird das Tier auf Chip ausgelesen, geprüft ob tätowiert, Halsband auf Informationen untersucht?

1a. Wenn ja, welche Stelle wird über den gechipten, tätowierten, gekennzeichneten Fund informiert, abgefragt?

1b. Wenn nein, auf welcher Grundlage?

2. Wird jeder Fund gechipt/tätowiert/nicht gekennzeichnet insgesamt schriftlich festgehalten und die <<E-Mail-Adresse>> informiert?

3. Werden andere Stellen informiert über jeden Haustierfund gechipt/tätowiert/ungechipt?

4. Hat jeder Polizeiabschnitt mindestens ein Chiplesegerät zur Verfügung und ist im Umgang geschult?

4a. Bitte führen Sie die einzelnen Polizeiabschnitte mit Mengenangabe der Chiplesegeräte auf.

5. Ist ausreichend Material in den Funkwagen für Bergung an Transportsäcken und Handschuhen vorhanden?

6. Wohin werden die Kadaver verbracht?
Bitte benennen Sie alle Sammelstellen für verstorbene Haustiere.

5a. Wie lange werden die Kadaver bewahrt?

Bei unterschiedlichen Zeiten bitte detaillierte Informationen

6. Wie viele tote Haustiere wurden im Jahr 2021 aufgefunden?

Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Eingangsbestätigung und Beantwortung der Fragen im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Beantwortung dauert noch an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    6,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Todfund Haustiere [#225857]
Datum
30. Juli 2021 17:25
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Sie Auskunft über die Geschäftsanweisung wie die Polizei verfährt bei aufgefundenen toten Haustieren in Berlin. 1. Wird das Tier auf Chip ausgelesen, geprüft ob tätowiert, Halsband auf Informationen untersucht? 1a. Wenn ja, welche Stelle wird über den gechipten, tätowierten, gekennzeichneten Fund informiert, abgefragt? 1b. Wenn nein, auf welcher Grundlage? 2. Wird jeder Fund gechipt/tätowiert/nicht gekennzeichnet insgesamt schriftlich festgehalten und die <<E-Mail-Adresse>> informiert? 3. Werden andere Stellen informiert über jeden Haustierfund gechipt/tätowiert/ungechipt? 4. Hat jeder Polizeiabschnitt mindestens ein Chiplesegerät zur Verfügung und ist im Umgang geschult? 4a. Bitte führen Sie die einzelnen Polizeiabschnitte mit Mengenangabe der Chiplesegeräte auf. 5. Ist ausreichend Material in den Funkwagen für Bergung an Transportsäcken und Handschuhen vorhanden? 6. Wohin werden die Kadaver verbracht? Bitte benennen Sie alle Sammelstellen für verstorbene Haustiere. 5a. Wie lange werden die Kadaver bewahrt? Bei unterschiedlichen Zeiten bitte detaillierte Informationen 6. Wie viele tote Haustiere wurden im Jahr 2021 aufgefunden? Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Eingangsbestätigung und Beantwortung der Fragen im Voraus und mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225857/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vom 30.07.2021 (#225857) wu…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Todfund Haustiere [#225857]
Datum
1. September 2021 07:19
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vom 30.07.2021 (#225857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich bitte sehr gerne umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225857/
Polizei Berlin
IFG-Antrag Just 4 IFG 111.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.07.2021 ist hier eingegangen und wird unt…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag
Datum
24. September 2021 15:04
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 111.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.07.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#225857] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#225857]
Datum
6. November 2021 16:29
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vom 30.07.2021 (#225857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225857/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#225857] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#225857]
Datum
6. November 2021 16:30
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vom 30.07.2021 (#225857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225857/
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#225857] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vo…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#225857]
Datum
22. Dezember 2021 19:22
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Todfund Haustiere“ vom 30.07.2021 (#225857) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 113 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Der Sinn dieser Anfrage ist unter anderem eine Spendenaktion einzuleiten um entsprechende Chiplesegeräte und Ausstattung zur Unterbringung (bis der Tierfang kommt) anschaffen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225857/
Polizei Berlin
Ihre Anfrage vom 30. Juli 2021, Mein Schreiben vom 28. Februar 2022, IFG 111.21 Sehr Antragsteller/in Bezugnehmen…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 30. Juli 2021, Mein Schreiben vom 28. Februar 2022, IFG 111.21
Datum
28. März 2022 14:45
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,8 KB


Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf mein o.g. Schreiben und das mit Ihnen zwischenzeitlich geführte Telefonat, bitte ich um Mitteilung ob Sie Ihres Antrag aufrechterhalten möchten. Sie führten an, dass Sie Ihren Antrag voraussichtlich zurückziehen werden. Hierzu haben Sie sich bisher nicht schriftlich geäußert. Ich bitte um Mitteilung bis 1. April 2022 Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. Juli 2021 [#225857] Sehr Antragsteller/in als An…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. Juli 2021 [#225857]
Datum
29. März 2022 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten Arbeitshinweise als Datei. Der rechtmittelfähige Bescheid geht Ihnen auf dem postalischen Weg zu. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente