Todfund Haustiere
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie Auskunft über die Geschäftsanweisung wie die Polizei verfährt bei aufgefundenen toten Haustieren in Berlin.
1. Wird das Tier auf Chip ausgelesen, geprüft ob tätowiert, Halsband auf Informationen untersucht?
1a. Wenn ja, welche Stelle wird über den gechipten, tätowierten, gekennzeichneten Fund informiert, abgefragt?
1b. Wenn nein, auf welcher Grundlage?
2. Wird jeder Fund gechipt/tätowiert/nicht gekennzeichnet insgesamt schriftlich festgehalten und die <<E-Mail-Adresse>> informiert?
3. Werden andere Stellen informiert über jeden Haustierfund gechipt/tätowiert/ungechipt?
4. Hat jeder Polizeiabschnitt mindestens ein Chiplesegerät zur Verfügung und ist im Umgang geschult?
4a. Bitte führen Sie die einzelnen Polizeiabschnitte mit Mengenangabe der Chiplesegeräte auf.
5. Ist ausreichend Material in den Funkwagen für Bergung an Transportsäcken und Handschuhen vorhanden?
6. Wohin werden die Kadaver verbracht?
Bitte benennen Sie alle Sammelstellen für verstorbene Haustiere.
5a. Wie lange werden die Kadaver bewahrt?
Bei unterschiedlichen Zeiten bitte detaillierte Informationen
6. Wie viele tote Haustiere wurden im Jahr 2021 aufgefunden?
Vielen Dank im Voraus für die fristgerechte Eingangsbestätigung und Beantwortung der Fragen im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Beantwortung dauert noch an.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juli 2021
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1. September 2021
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Kosten dieser Information:6,00 Euro
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3 Follower:innen
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