Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen, Notizen und Akten der Amtlichen Veterinäraufsicht, des Ordnungsamtes - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der weiteren beteiligten Behörden (ggf. Polizei, Wasserschutzpolizei und weitere) zum Bearb.Z.: Ord VetLeb 34 bzw. Aktenzeichen: Ord VetLeb 34 - Ti 14/23 - AO die den oben genannten Vorgang betreffen.

Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die gewünschte Akte liegt vor.

Die Kommunikation zwischen WSP Ost und Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wirft Fragen auf. Die Informationsweitergabe von offenbar nicht zutreffenden Anschuldigungen im Zuge der amtstierärztlichen "Vor-Ort-Kontrolle" vom 03.03.2023 um 11.20 Uhr ist ungeklärt. Insbesondere bei dem - laut Aktenvermerk des VetLeb11 (Tierärztin Frau U. L., des Ordnungsamt des BA-FK) - in den Räumen der WSP Ost stattgefundenen Vorbereitungstermin um 10.50 Uhr und der dort geäußerten Gefahrenprognose zur Euthanisierung des Hundes „Murphy“ ohne Rücksprache mit dem Besitzer.

Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/nichtbe…

(Die Behauptung: "Mehrere Versuche den Betroffen postalisch zu erreichen (durch BA Fr-Kr) sind bereits fehlgeschlagen" ist unzutreffend).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    263,20 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle U…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit [#272491]
Datum
9. März 2023 11:54
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, Notizen und Akten der Amtlichen Veterinäraufsicht, des Ordnungsamtes - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der weiteren beteiligten Behörden (ggf. Polizei, Wasserschutzpolizei und weitere) zum Bearb.Z.: Ord VetLeb 34 bzw. Aktenzeichen: Ord VetLeb 34 - Ti 14/23 - AO die den oben genannten Vorgang betreffen. Akten im Sinne des Berliner IFG sind nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 alle schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise festgehaltenen Gedankenverkörperungen und sonstige Aufzeichnungen, insbesondere Schriftstücke, Dateien, Briefe, Befunde, Fotos, Pläne etc. soweit sie amtlichen Zwecken dienen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
9. März 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (#272491) Sehr << Antragsteller:in >> ich …
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (#272491)
Datum
14. März 2023 13:21
Status
Warte auf Antwort
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8,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 9. März 2023. Nach Prüfung des darin enthaltenen Antrags i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln), ist beabsichtigt diesen gemäß §§ 6, 9 IFG Bln abzulehnen. Das ebenfalls von Ihnen erwähnte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist vorliegend nicht einschlägig, weil die betreffende Verwaltungsakte keinerlei Verbraucherinformationen enthält. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 IFG Bln besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit durch die Akteneinsicht oder Aktenauskunft personenbezogene Daten veröffentlicht werden und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass überwiegend Privatinteressen verfolgt werden oder der Offenbarung schutzwürdige Belange der Betroffenen entgegenstehen und das Informationsinteresse das Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. Dies ist vorliegend der Fall. Durch die von Ihnen begehrte Akteneinsicht werden offensichtlich überwiegend Privatinteressen verfolgt; Sie sind außerdem weder Verfahrensbeteiligter, noch vertreten Sie den Betroffenen bzgl. seiner behördlichen Angelegenheiten. Die Wahrnehmung von tierschutzrechtlichen Interessen obliegt gemäß Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz (Bln TSVKG) den von der Senatsverwaltung anerkannten Tierschutzorganisationen. Zweck des Bln TSVKG ist es, anerkannten Tierschutzorganisationen das Recht einzuräumen, in Verwaltungsverfahren im Bereich des Tierschutzes mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen zum Schutz der Tiere gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt sein zu müssen. Des Weiteren ist bzgl. der von Ihnen in Anspruch genommenen Plattform "Frag den Staat" hinlänglich bekannt, dass durch diese regelmäßig behördliche Akteninhalte ohne gesetzliche Grundlage im Internet veröffentlicht werden. Dementsprechend stehen der Offenbarung des betreffenden Akteninhalts schutzwürdige Interessen der/des Betroffenen entgegen. In der Gesamtschau überwiegen die Belange der Betroffenen gegenüber Ihrem Interesse an einem ungehinderten Informationszugang. Nach § 9 Abs. 1 S. 2 IFG Bln besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft außerdem nicht, soweit und solange durch das vorzeitige Bekanntwerden des Akteninhalts der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefährdet werden kann. Aus den vorgenannten Gründen ist beabsichtigt, Ihren Antrag vom 09.03.2023 abzulehnen. Die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines Ablehnungsbecheids ist gem. § 4 Abs. 1 VSGebO gebührenpflichtig. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen. Bitte lassen Sie mich bis zum 17.03.2023 wissen, ob Sie die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines (gebührenpflichtigen) Bescheids (inkl. Rechtsbehelf) wünschen oder Sie Ihren Antrag stattdessen zurückziehen möchten. Ein etwaiges Widerspruchsverfahren wäre ebenfalls gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
14. März 2023 14:36
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272491/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: Durch den Antragsgegner wird nicht ausgeführt warum "offensichtlich überwiegend Privatinteressen verfolgt" werden würden. Die angeblichen tatsächlichen Anhaltspunkte werden nicht gerichtsfest bzw. ggf. überprüfbar dargelegt oder begründet. Sie werden schlicht nicht ausgeführt. Das ich tatsächlich nicht Verfahrensbeteiligter sein soll, dürfte dann die Akteneinsicht zeigen und wird bestritten. Ob ich den Betroffenen bzgl. seiner behördlichen Angelegenheiten vertrete oder nicht ist ebenfalls nicht die Angelegenheit des Antragsgegners und kann ggf. dargelegt werden. Die hier geäußerte Behauptung, dass die in Anspruch genommenen Plattform "hinlänglich" bekannt sei, dass durch diese regelmäßig behördliche Akteninhalte ohne gesetzliche Grundlage im Internet veröffentlicht würden bezeugt lediglich das mangelnde Rechtsverständnis des Ordnungsamtes. Das zu entscheiden obliegt den zuständigen Gerichten. Schutzwürdige Interessen der/des Betroffenen können - wie üblich - durch Schwärzungen geschützt werden. In der Gesamtschau vertritt der Antragsgegner offenbar nicht die Belange der Betroffenen gegenüber meinem Interesse, sondern versucht offenbar sein Handeln vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Ob der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefährdet werden wäre zu belegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 272491.pdf - 2023-03-14_1-image001.png Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe im wesentlichen eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wieso g…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
14. März 2023 18:31
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe im wesentlichen eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Wieso greift das Bezirksamt hier nun auf die Verbraucherschutzgebührenordnung zurück? Auch eine ganze Frist von drei (!) Tagen zur Rücknahme des Antrages ist fragwürdig. Ich habe nunmehr die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI) um Prüfung der Angelegenheit gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
14. März 2023 18:31
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verbraucherschutzgebührenordnung ist v…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
15. März 2023 10:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verbraucherschutzgebührenordnung ist vorliegend natürlich nicht anzuwenden. Richtigerweise ergeben sich die von mir genannten Gebühren aus § 6 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt] bevor wir abschließend über die angekündigte Ablehnung meines Antrag entsche…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
23. März 2023 14:06
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt] bevor wir abschließend über die angekündigte Ablehnung meines Antrag entscheiden, möchte ich anregen, dass eine Person mein Antrag bearbeitet, welche gänzlich unbeteiligt ist. Herr [geschwärzt] entscheidet hier in eigener Sache, denn er hat den Vorgang federführend in die Wege geleitet. Ergänzend zur Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 9. März 2023 und der Vermittlungsbitte vom 14. März 2023 möchte ich darlegen: Die Befugnis seiner Behörde ist die Umsetzung des Tierwohls, der Umgang mit Bürgern hat darüber hinaus respektvoll und juristisch einwandfrei zu bleiben. Ein Hundehalter - unabhängig vom sozialen Status oder seiner Organisiertheit im Umgang mit Behörden - ist Teil des demokratischen Gemeinwesens. Ausdruck davon wäre es gewesen einem Hundehalter die Möglichkeit zu geben, sich von seinem Tier zu verabschieden und in der Entscheidung nicht übergangen zu werden. Auch wenn die Maßnahmen nötig gewesen seien sollten, erklären die vorgebrachten Paragrafenketten nicht, warum die veranlasste Tötung des Tieres ohne Rücksprache mit dem Hundehalter erfolgte, sich dieser nicht von seinem Tier verabschieden konnte und das Tier in dessen Abwesenheit getötet wurde. Auch aus Gründen des Tierwohls wäre eine Anwesenheit von vertrauten Personen für den Hund die richtige Entscheidung gewesen. Eine Behörde die so weitreichende Entscheidungen treffen darf, sollte transparentes Handeln nicht fürchten. Konkret ist hier nicht strittig, dass der Hund "Murphy" alt, krank, schwach und an Milztumor leidend war, sondern von allgemeinen Interesse ist hier der Umgang der Behörde mit den Bürgern. Herr [geschwärzt] verkennt den Inhalt und Charakter meiner Anfrage. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist "Ausdruck eines demokratischen Gemeinwesens, für das die Teilhabe der Bürger:innen am öffentlichen Leben und an Entscheidungen der Verwaltung charakteristisch ist. Auch die unmittelbare Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger:innen wird dadurch erleichtert". Es ist unstrittig, dass in der Tiersammelstelle des Bezirksamtes Berlin-Lichtenberg der Hund "Murphy" am 3. März 2023 taggleich zu seiner "Vor-Ort-Überprüfung" um 11.20 Uhr, alleine und ohne Rücksprache "euthanisiert" (so die Behördensprache) wurde. Der Halter des Tieres wurde erst nach (!) der Maßnahme um 14.40 Uhr durch die amtliche Tierärztin zurückgerufen und darüber informiert, dass sein Hund "euthanisiert werden musste". Im Schriftverkehr und mündlich gegenüber den trauernden Hundehalter dieses historisch belastete Wort zu benutzen, verstärkt den Eindruck, welcher Grundhaltung hier vorzuliegen scheint. Es steht der behördlichen Aufgabe ein Tier vor Schmerzen, Schäden und Leiden zu bewahren nicht entgegen dem Hundehalter die Möglichkeit einzuräumen seinem Hund beizustehen. "Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedem Menschen (...) das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gegenüber den öffentlichen Stellen des Landes Berlin, ohne dass die Antragstellenden ein besonderes Interesse vorbringen müssen." Damit ist eigentlich alles gesagt. Es sollte auch im Interesse ihrer Behörde sein, den Eindruck auszuräumen, die Mitarbeiter würden mit einem gewissen Verfolgungseifer gegen Menschen vorgehen, die nicht ihrem Schema entsprechen. Auch für bürokratiebegeisterte Bürger sind die Vorgaben, mit ihren knappen Fristen, juristischen Schriftstücken, finanziellen Kosten und dazu widersprüchlichen Telefonauskünften offensichtlich schwer zu bewältigen. Darum sind hier explizit auch Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle in dem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft inbegriffen. Ergänzend zu meinem letzten Schreiben und dem Brief des Ordnungsamtes darf ich nochmal chronologisch darstellen: Am 7. März 2023 verfasste Herr [geschwärzt] sein zehnseitiges Schreiben zur "sofort vollziehbaren Euthanasie/Einschläferung" des Hundes "Murphy" vom 3. März 2023 an den ehemaligen Hundehalter. In diesem ist auf Seite 2 zu lesen "Am 22.02.2023 schickte Herr [geschwärzt] dem hiesigen Fachbereich daraufhin nochmals denselben Befundbericht". Am 14. März 2023 erklärt Herr [geschwärzt] dennoch in seiner Stellungnahme hier in nicht zutreffender Weise "Sie sind außerdem weder Verfahrensbeteiligter, noch vertreten Sie den Betroffenen bzgl. seiner behördlichen Angelegenheiten". Dass ich darüber hinaus mit Wertstellung 6. März 2023 seinen geforderten Betrag von 75,00 EUR an die Bezirkskasse Friedrichshain-Kreuzberg (Verwendungszweck [geschwärzt]) überwiesen habe, sei hier erwähnt. "Informationspflichtig sind alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Dies umschließt sämtliche Berliner Behörden, nichtrechtsfähige Anstalten, Krankenhäuser und Eigenbetriebe des Landes Berlin, landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie privatrechtliche Unternehmen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Befugnisse." Das umfasst in diesem Fall also ebenso die Tiersammelstelle im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben) und den/die Amtstierarzt / Amtstierärztin. Ich danke ihnen für Vermittlung bei meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 272491.pdf - 2023-03-14_1-image001.png - 2023-03-15_1-image001.png Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt] bevor wir abschließend über die angekündigte Ablehnung meines Antrag entsche…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
23. März 2023 14:13
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
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146,6 KB
geschwärzt
269,6 KB
Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt] bevor wir abschließend über die angekündigte Ablehnung meines Antrag entscheiden, möchte ich anregen, dass eine Person mein Antrag bearbeitet, welche gänzlich unbeteiligt ist. Herr [geschwärzt] entscheidet hier in eigener Sache, denn er hat den Vorgang federführend in die Wege geleitet. Ergänzend zur Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 9. März 2023 und der Vermittlungsbitte vom 14. März 2023 möchte ich darlegen: Die Befugnis seiner Behörde ist die Umsetzung des Tierwohls, der Umgang mit Bürgern hat darüber hinaus respektvoll und juristisch einwandfrei zu bleiben. Ein Hundehalter - unabhängig vom sozialen Status oder seiner Organisiertheit im Umgang mit Behörden - ist Teil des demokratischen Gemeinwesens. Ausdruck davon wäre es gewesen einem Hundehalter die Möglichkeit zu geben, sich von seinem Tier zu verabschieden und in der Entscheidung nicht übergangen zu werden. Auch wenn die Maßnahmen nötig gewesen seien sollten, erklären die vorgebrachten Paragrafenketten nicht, warum die veranlasste Tötung des Tieres ohne Rücksprache mit dem Hundehalter erfolgte, sich dieser nicht von seinem Tier verabschieden konnte und das Tier in dessen Abwesenheit getötet wurde. Auch aus Gründen des Tierwohls wäre eine Anwesenheit von vertrauten Personen für den Hund die richtige Entscheidung gewesen. Eine Behörde die so weitreichende Entscheidungen treffen darf, sollte transparentes Handeln nicht fürchten. Konkret ist hier nicht strittig, dass der Hund "Murphy" alt, krank, schwach und an Milztumor leidend war, sondern von allgemeinen Interesse ist hier der Umgang der Behörde mit den Bürgern. Herr [geschwärzt] verkennt den Inhalt und Charakter meiner Anfrage. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist "Ausdruck eines demokratischen Gemeinwesens, für das die Teilhabe der Bürger:innen am öffentlichen Leben und an Entscheidungen der Verwaltung charakteristisch ist. Auch die unmittelbare Kontrolle der Verwaltung durch die Bürger:innen wird dadurch erleichtert". Es ist unstrittig, dass in der Tiersammelstelle des Bezirksamtes Berlin-Lichtenberg der Hund "Murphy" am 3. März 2023 taggleich zu seiner "Vor-Ort-Überprüfung" um 11.20 Uhr, alleine und ohne Rücksprache "euthanisiert" (so die Behördensprache) wurde. Der Halter des Tieres wurde erst nach (!) der Maßnahme um 14.40 Uhr durch die amtliche Tierärztin zurückgerufen und darüber informiert, dass sein Hund "euthanisiert werden musste". Im Schriftverkehr und mündlich gegenüber den trauernden Hundehalter dieses historisch belastete Wort zu benutzen, verstärkt den Eindruck, welcher Grundhaltung hier vorzuliegen scheint. Es steht der behördlichen Aufgabe ein Tier vor Schmerzen, Schäden und Leiden zu bewahren nicht entgegen dem Hundehalter die Möglichkeit einzuräumen seinem Hund beizustehen. "Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedem Menschen (...) das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft gegenüber den öffentlichen Stellen des Landes Berlin, ohne dass die Antragstellenden ein besonderes Interesse vorbringen müssen." Damit ist eigentlich alles gesagt. Es sollte auch im Interesse ihrer Behörde sein, den Eindruck auszuräumen, die Mitarbeiter würden mit einem gewissen Verfolgungseifer gegen Menschen vorgehen, die nicht ihrem Schema entsprechen. Auch für bürokratiebegeisterte Bürger sind die Vorgaben, mit ihren knappen Fristen, juristischen Schriftstücken, finanziellen Kosten und dazu widersprüchlichen Telefonauskünften offensichtlich schwer zu bewältigen. Darum sind hier explizit auch Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle in dem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft inbegriffen. Ergänzend zu meinem letzten Schreiben und dem Brief des Ordnungsamtes darf ich nochmal chronologisch darstellen: Am 7. März 2023 verfasste Herr [geschwärzt] sein zehnseitiges Schreiben zur "sofort vollziehbaren Euthanasie/Einschläferung" des Hundes "Murphy" vom 3. März 2023 an den ehemaligen Hundehalter. In diesem ist auf Seite 2 zu lesen "Am 22.02.2023 schickte Herr [geschwärzt] dem hiesigen Fachbereich daraufhin nochmals denselben Befundbericht". Am 14. März 2023 erklärt Herr [geschwärzt] dennoch in seiner Stellungnahme hier in nicht zutreffender Weise "Sie sind außerdem weder Verfahrensbeteiligter, noch vertreten Sie den Betroffenen bzgl. seiner behördlichen Angelegenheiten". Dass ich darüber hinaus mit Wertstellung 6. März 2023 seinen geforderten Betrag von 75,00 EUR an die Bezirkskasse Friedrichshain-Kreuzberg (Verwendungszweck [geschwärzt]) überwiesen habe, sei hier erwähnt. "Informationspflichtig sind alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Dies umschließt sämtliche Berliner Behörden, nichtrechtsfähige Anstalten, Krankenhäuser und Eigenbetriebe des Landes Berlin, landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie privatrechtliche Unternehmen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Befugnisse." Das umfasst in diesem Fall also ebenso die Tiersammelstelle im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben) und den/die Amtstierarzt / Amtstierärztin. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] - 7-marz-2023-cleaned.jpg - befundbericht-cleaned.jpg - tierarzt.pdf - murphy-cleaned.pdf Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
23. März 2023 14:13
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr << Antragsteller:in >> uns liegt …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. März 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> uns liegt die Beschwerde des Herrn << Adresse entfernt >> (<< Antragsteller:in >>) vor, die wir in unserer Funktion als Schiedsstelle nach § 18 IFG bearbeiten (525.986). Die Kommunikation ist abrufbar unter https://fragdenstaat.de/a/272491/ Ich bitte Sie, den angekündigten Bescheid zurückzustellen und das Ergebnis meiner Prüfung abzuwarten. Dieses werde ich Ihnen zeitnah mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bescheid Ablehnung des Antrages (verspätet).
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
27. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung des Antrages (verspätet).
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#272491] Guten Morgen [geschwärzt], Guten Morgen Herr [geschwärzt], können wir zukünftig per E-Mail…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#272491]
Datum
30. März 2023 08:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], Guten Morgen Herr [geschwärzt], können wir zukünftig per E-Mail kommunizieren? Es bleibt unklar: Ist ihr Schreiben vom 23. März 2023 eine Antwort auf meines vom selben Tag oder haben wir aneinander vorbei geschrieben? Ungünstigerweise ging ihr Brief auch erst am 27. März 2023 in die Post und kam hier nunmehr gestern an. Mittlerweile prüft die Berliner Datenschutzbehörde den Fall. Deren Schreiben ging Ihnen ja bereits zu. Unabhängig davon kann ich wiederholen: - Es sind keine personenbezogenen Daten zu schützen, die Beteiligten in diesem Fall sind uns bereits detailliert von ihrem Sachbearbeiter dargelegt worden. Falls Sie irgendwo weitere Schutzinteressen sehen, können personenbezogene Daten geschwärzt werden. - Es ist befremdlich und in diesem Fall auch ohne jede Grundlage, dass ausgerechnet ihre Behörde nunmehr vorgibt im Interesse des betroffenen Hundehalters zu handeln. - Es geht hier insbesondere auch weniger allein um tierschutzrechtliche Interessen, sondern primär um das allgemeine und (bezirks)öffentliche Interesse von Hundehalter_innen zu erfahren und zu prüfen, ob - wenn sie dem Ordnungsamt nicht genehm sind - sie befürchten müssen, dass ihre Tiere ungefragt, in ihrer Abwesenheit, weitestgehend willkürlich, bis jetzt transparenzfrei und ohne jede Kontrollmöglichkeit todgespritzt werden. Ich betrachte ihre Entscheidung bis zur endgültigen Prüfung durch die Berliner Datenschutzbehörde als aufgehoben. Falls Sie eine andere Auffassung haben, wäre eine E-Mail hilfreich, dann geht Ihnen pro forma ein schriftlicher Widerspruch zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#272491] Guten Morgen [geschwärzt], Guten Morgen Herr [geschwärzt], können wir zukünftig per E-Mail…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#272491]
Datum
30. März 2023 08:57
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], Guten Morgen Herr [geschwärzt], können wir zukünftig per E-Mail kommunizieren? Es bleibt unklar: Ist ihr Schreiben vom 23. März 2023 eine Antwort auf meines vom selben Tag oder haben wir aneinander vorbei geschrieben? Ungünstigerweise ging ihr Brief auch erst am 27. März 2023 in die Post und kam hier nunmehr gestern an. Mittlerweile prüft die Berliner Datenschutzbehörde den Fall. Deren Schreiben ging Ihnen ja bereits zu. Unabhängig davon kann ich wiederholen: - Es sind keine personenbezogenen Daten zu schützen, die Beteiligten in diesem Fall sind uns bereits detailliert von ihrem Sachbearbeiter dargelegt worden. Falls Sie irgendwo weitere Schutzinteressen sehen, können personenbezogene Daten geschwärzt werden. - Es ist befremdlich und in diesem Fall auch ohne jede Grundlage, dass ausgerechnet ihre Behörde nunmehr vorgibt im Interesse des betroffenen Hundehalters zu handeln. - Es geht hier insbesondere auch weniger allein um tierschutzrechtliche Interessen, sondern primär um das allgemeine und (bezirks)öffentliche Interesse von Hundehalter_innen zu erfahren und zu prüfen, ob - wenn sie dem Ordnungsamt nicht genehm sind - sie befürchten müssen, dass ihre Tiere ungefragt, in ihrer Abwesenheit, weitestgehend willkürlich, bis jetzt transparenzfrei und ohne jede Kontrollmöglichkeit todgespritzt werden. Ich betrachte ihre Entscheidung bis zur endgültigen Prüfung durch die Berliner Datenschutzbehörde als aufgehoben. Falls Sie eine andere Auffassung haben, wäre eine E-Mail hilfreich, dann geht Ihnen pro forma ein schriftlicher Widerspruch zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
30. März 2023 08:57
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
AW: Bescheid [#272491] Sehr << Antragsteller:in >> die Bekanntgabe des Ihnen vorliegenden Ablehnungsb…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Bescheid [#272491]
Datum
30. März 2023 12:15
Status
Warte auf Antwort
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7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Bekanntgabe des Ihnen vorliegenden Ablehnungsbescheids vom 23.03.2023 erfolgte in der hier aus verschiedenen Gründen üblichen Form und unterliegt im Allgemeinen dem Grundsatz der Formfreiheit (§§ 1 Absatz 1 VwVfG BE 2016 in Verbindung mit 37 Absatz 2; 41 Absatz 2 VwVfG; 15 Absatz 1 IFG;). Eine Berücksichtigung Ihrer Einlassungen vom 23.03.2023 war aus denen von Ihnen bereits genannten Gründen leider nicht mehr möglich. Abschließend möchte ich Sie auf die Ihnen vorliegende Rechtsbehelfsbelehrung des oben genannten Bescheids hinweisen und Sie hiermit nochmals darüber informieren, dass für den von Ihnen angekündigten Widerspruch gegen die oben genannte Entscheidung die in § 70 VwGO festgelegten Frist- und Formvorgaben zu beachten sind. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Unser [geschwärzt] 2023 (Az. 525.986) Sehr [geschwärzt], wie [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärz…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Unser [geschwärzt] 2023 (Az. 525.986)
Datum
4. April 2023 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wie [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unser [geschwärzt] 2023 (Az. 525.986) [#272491] Guten Tag [geschwärzt], entschuldigen sie - ich war draußen u…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unser [geschwärzt] 2023 (Az. 525.986) [#272491]
Datum
4. April 2023 14:09
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag [geschwärzt], entschuldigen sie - ich war draußen unterwegs. Ich bin jetzt zurück und bin noch bis etwa 16.30 Uhr auf Arbeit erreichbar, danach können Sie mich unter der Handy-Telefon-Nummer [geschwärzt] erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2023 16:41
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch/Zustimmungserklärung (Az. 525.986) [#272491] Guten Abend << Antragsteller:in >> anbei mei…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch/Zustimmungserklärung (Az. 525.986) [#272491]
Datum
4. April 2023 20:38
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Abend << Antragsteller:in >> anbei mein heutiger schriftlicher Widerspruch, nebst der Zustimmungserklärung des ehemaligen Hundehalters, zu ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - widerspruch-und-zustimmungserklaerung.pdf Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Erinnerung [#272491] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem …
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erinnerung [#272491]
Datum
12. April 2023 18:23
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ vom 09.03.2023 (#272491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
12. April 2023 18:23
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abhilfebescheid Bescheid wird aufgehoben, Verfahrensakte kann eingesehen werden, Verfahrensakte wird personenbezog…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Abhilfebescheid
Datum
11. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
Bescheid wird aufgehoben, Verfahrensakte kann eingesehen werden, Verfahrensakte wird personenbezogen geschwärzt, Einsichtnahme soll in den Räumen des Ordnungsamtes stattfinden (nach Eintritt der Bestandskraft), Gebühr 250,- Euro, eine Übersendung wird abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
12. Mai 2023 17:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272491/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde mir die Unterlagen nicht zusenden will. Sie bietet mir in ihrem Abhilfebescheid vom 11. Mai 2023 eine Einsichtnahme in ihren Räumen an. Das Einweichen von der beantragten Auskunftsart ist unzulässig und ein unnötiges Hindernis. In meiner Anfrage habe ich explizit um “eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)” gebeten. So wie ich die Rechtslage verstehe, darf von diesem Wunsch “nur aus wichtigem Grund” abgewichen werden. Das die personenbezogenen Daten der Verfahrensbeteiligten veröffentlicht werden, kann hier selbstverständlich ausgeschlossen werden. Die Behörde scheint ein Zusenden per E-Mail mit einer Veröffentlichung gleichzusetzen oder gibt zumindest vor dies zu befürchten. Eine Antwort bei "FragDenStaat" wird nicht "automatisch" veröffentlicht. Dies erfolgt ggf. nur durch den Antragsteller und ist dann auch nicht mehr das Handeln der Behörde. Wenn Unsicherheit über die elektronische Form besteht, könnte der Antragsgegner mir die Unterlagen auch per Einschreiben / Post zuzusenden. Die zugrundeliegende Absicht die Informationsweiterverwendung kontrollieren zu können ist nicht der Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes. Die "Zustimmungserklärung" des Verfahrensbeteiligten vom April 2023 stimmt meinem Auskunftsantrag vom März 2023 in der gestellten Form, dem Umfang und dem gewählten Format zu. (Das kann bei notfalls auch in einer "Zustimmungserklärung 2" ergänzend schriftlich bestätigt werden.) Es gibt für die hier vorgebrachte Annahme es würden Name, Geburtsdatum, Anschrift, Wohnverhältnisse und eventuelle Vorstrafen durch mich offengelegt keinen gerichtsfesten Anlass. Bis dato sind sämtliche personenbezogenen Daten vorbildlich geschwärzt worden. Insofern auch andere Behörden bei der Tötung des Hundes involviert waren, bitte ich darum klarzustellen, dass die zugehörigen Aktenzeichen ungeschwärzt bleiben. Nur so kann ich dann auch dort, wie hier scheinbar nötig, IFG-Anträge stellen. Ich würde mich abschließend auch über eine fachliche Einschätzung freuen, ob ihnen die berechneten Kosten angemessen erscheinen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 272491.pdf - 2023-03-14_1-image001.png - 2023-03-15_1-image001.png - 2023-03-23_2-31-januar-2023-cleaned.jpg - 2023-03-23_2-7-marz-2023-cleaned.jpg - 2023-03-23_2-befundbericht-cleaned.jpg - 2023-03-23_2-murphy-cleaned.pdf - 2023-03-23_2-tierarzt.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-03-27_1-pdf24-bilder-zusammengefuegt-2-2.pdf - 2023-03-30_4-image001.png - 2023-04-04_4-widerspruch-und-zustimmungserklaerung.pdf - 2023-05-11_1-pdf24-bilder-zusammengefuegt-4-1.pdf Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> wie in meinem gestrigen Brief bereits angedacht, habe ich nunmehr ei…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
13. Mai 2023 18:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> wie in meinem gestrigen Brief bereits angedacht, habe ich nunmehr eine "Zustimmungserklärung II" eingeholt. Damit sollten die vorgebrachten Gründe des Ordnungsamtes hinfällig sein und alle offenen Fragen geklärt sein. Wollen sie das Dokument zugesandt haben oder soll ich es zeitnah direkt an das Ordnungsamt schicken und sie können darauf bei ihren Vermittlungsbemühen Bezug nehmen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], bitte schicken Sie die "Zustimmungserklärung II" direkt an das Amt. [geschwärzt] [g…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
16. Mai 2023 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bitte schicken Sie die "Zustimmungserklärung II" direkt an das Amt. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], > > [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]? > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Danke gern so machen machen wir es. (Freitag ist aber Brückentag.) Mit freundlichen Grüßen & 1000…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
16. Mai 2023 16:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Danke gern so machen machen wir es. (Freitag ist aber Brückentag.) Mit freundlichen Grüßen & 1000 Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei die Zustellungsbelege vom 19. Mai 2023 zum Einschreiben "Entscheidungsbekanntgabe / Zustimm…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit“ [#272491]
Datum
31. Mai 2023 16:42
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, anbei die Zustellungsbelege vom 19. Mai 2023 zum Einschreiben "Entscheidungsbekanntgabe / Zustimmungserklärung II" vom 13. Mai 2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
31. Mai 2023 16:43
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Unser Telefonat von heute (mein Az. 525.986)
Sehr [geschwärzt], wie heute telefonisch besprochen, teile ich Ihnen…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Unser Telefonat von heute (mein Az. 525.986)
Datum
1. Juni 2023 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wie heute telefonisch besprochen, teile ich Ihnen noch auf diesem Wege das Ergebnis meiner heutigen Prüfung mit: 1. Der Originalvorgang besteht aus 88 Seiten (inkl. Fotos vom Tier); die Texte wurden vom Amt auf nach dem IFG schutzbedürftige personenbezogene Daten Dritter geprüft und solche zu Recht geschwärzt. Der Zeitaufwand für die beiden tätigen Personen betrug insgesamt 4,5 Stunden und hätte eine Gebühr von ca. 385 € ergeben. Diese Gebühr wurde allerdings im Abhilfebescheid auf 250 € begrenzt, um in der angegebenen mittleren Gebührenkategorie zu bleiben. In Bezug auf die Gebührenhöhe habe ich keine Anhaltspunkte für Ermessensfehler. 2. Die Schwierigkeit liegt im vorliegenden Fall insbesondere darin, dass Sie laut Abhilfebescheid die Akteneinsicht erst wahrnehmen können, wenn der Bescheid gegenüber [geschwärzt] von diesem nicht mehr angefochten werden kann, also Bestandskraft erlangt hat. Das ist ab Di, 13. Juni 2023, der Fall, und das ist zugleich der Tag, an dem der Abhilfebescheid Ihnen gegenüber unanfechtbar ist (Klagefrist ist Mo, 12. Juni 2023). Ich habe das Amt auf diese Unstimmigkeit - den Gleichklang von Widerspruchsfrist für [geschwärzt] und Klagefrist für Sie - hingewiesen, aber keine Änderung im Vorgehen bewirken können. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie mit dem Abhilfebescheid nicht zufrieden sind, fristgerecht Klage erheben müssen, bevor Sie die begehrten Unterlagen überhaupt einsehen konnten. 3. Eine fehlerhafte Anwendung des IFG im Abhilfebescheid könnte allein darin liegen, dass Ihnen nur die persönliche Akteneinsichtnahme vor Ort gestattet wird, die Übersendung der (geschwärzten Akte) wird abgelehnt. Hierzu habe ich nach unserem Telefonat vorhin nochmals recherchiert: "Das Recht auf Akteneinsicht umfasst grundsätzlich auch ein Wahlrecht zwischen der Einsicht durch Übersendung  von Kopien bzw. Ausdrucken und der Akteneinsicht vor Ort." (Zitat des VG Berlin, Urteil vom 9. November 2022, VG 2 K 268/21, S. 4, mit weiteren Nachweisen). Das Wort "grundsätzlich" bedeutet im Jurist:innendeutsch: Es kann auch Ausnahmen geben. Ob eine solche Ausnahme angesichts der Begründung im Abhilfebescheid vorliegt, kann nur noch gerichtlich geklärt werden. Ich werde das Amt auf diese Entscheidung hinweisen; vielleicht kann eine Klage, die Sie allein aus diesem Grund anstreben würden, vermieden werden. 4. Ich habe dem Amt einen Kompromissvorschlag unterbreitet, den es angenommen hat. Ihnen kann in der kommenden Woche - also rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist am 12. Juni 2023 - ein vierseitiger Aktenvermerk (zu Recht z. T. geschwärzt) gegen eine Gebühr von 40 € zugeschickt werden, aus dem sich aus meiner Sicht der gesamte Verfahrensverlauf und insbesondere die Sie besonders interessierenden Gründe dafür ergeben, warum der damalige Hundehalter ([geschwärzt]) bei der Tötung des Tiers nicht anwesend war. [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] "[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]" Die 40 € für nur vier Seiten (im Vergleich zu 250 € für 88 Seiten) sind aus meiner Sicht ein sachgerechter Kompromiss, denn das Amt könnte eigentlich die festgesetzte Gebühr von 250 € geltend machen, weil der Aufwand insgesamt ja bereits entstanden ist. Auch kann ich nicht in Abrede stellen, dass allein die Prüfung dieser vier Seiten auf schutzbedürftige Daten und entsprechende Schwärzung bereits 30 Minuten dauerte. Umgekehrt sehe ich es als Entgegenkommen des Amtes an, dass es auf den Restbetrag von 210 € verzichtet, wenn der Aktenvermerk für Sie ausreichend und der Fall damit erledigt ist. Ihre Mitteilung an das Amt bis 10 Tage nach Erhalt des Dokuments (s. o.) ist erforderlich, damit die im Abhilfebescheid genannte Zahlungsaufforderung in Höhe von 250 € rechtzeitig vor Beginn eines Mahnverfahrens geändert werden kann. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte. Darüber hinaus hat unsere Behörde als Schiedsstelle keine weiteren Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unser heutiges Telefonat [#272491] Guten Tag, vielen Dank für Ihren Anruf heute Morgen. Können sie mir hier k…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unser heutiges Telefonat [#272491]
Datum
5. Juni 2023 19:15
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihren Anruf heute Morgen. Können sie mir hier kurz bestätigen, dass es Ihnen nunmehr möglich ist, mir gegen eine Gebühr von 250 € den - natürlich geschwärzten - Originalvorgang bestehend aus 88 Seiten zu übersenden? Das wäre dann meine erste Wahl und würde die anderen Schritte und Optionen hinfällig machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
5. Juni 2023 19:16
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
<< Anfragesteller:in >>
(Zwischen)Sachstand Anfrage-Nr: 272491 [#272491] Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre Vermittlung. Ich wü…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Zwischen)Sachstand Anfrage-Nr: 272491 [#272491]
Datum
6. Juni 2023 15:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für ihre Vermittlung. Ich würde noch die (schriftliche) Antwort auf meine Mail von gestern an das Ordnungsamt abwarten und dann kann ich Ihnen hoffentlich mit Sicherheit sagen, ob der Vorgang abgeschlossen ist oder nicht. Bis dahin - mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > [geschwärzt] > > Postanschrift > [geschwärzt] > [geschwärzt] > c/o [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Mitteilung über die Form der Informationsgewährung Die Übersendung der geschwärzten Aktenkopie kostet 263,20 Euro.
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Mitteilung über die Form der Informationsgewährung
Datum
6. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Übersendung der geschwärzten Aktenkopie kostet 263,20 Euro.
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Anruf vom 05.06.2023 zur Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Ga…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Anruf vom 05.06.2023 zur Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491]
Datum
8. Juni 2023 06:32
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Anruf vom 5. Juni 2023. Können sie mir hier kurz bestätigen, dass es Ihnen nunmehr möglich ist, mir gegen eine Gebühr von 250 € den - natürlich geschwärzten - Originalvorgang bestehend aus 88 Seiten zu übersenden oder Kopien/Fotos zu erlauben? Das wäre dann meine erste Wahl und würde die anderen Schritte und Optionen hinfällig machen. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anruf vom 05.06.2023 zur Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Mari…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anruf vom 05.06.2023 zur Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491]
Datum
8. Juni 2023 16:10
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ihr Schreiben war heute in der Post. Ich würde die beantragte Akteneinsicht in die Verfahrensakte (Aktenzeichen Ti 14/23) durch "Fertigung und postalische Übermittlung einer geschwärzten Aktenkopie" an die von mir genannte Adresse wahrnehmen. Für die Mehrkosten der Variante 1 bezahle ich Ihnen 13,20 Euro zusätzlich zu den bereits gezahlten 250,- Euro. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491] Guten Abend […
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491]
Datum
16. Juni 2023 18:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend [geschwärzt], die vollständige Akte liegt mir nunmehr vor, ebenso der Aktenvermerk von Frau [geschwärzt] (VetLeb11). Dass die beteiligten amtlichen Tierärztinnen von Seiten der Wasserschutzpolizei Ost im Vorfeld ihrer veterinärbehördlichen Maßnahme vermeintlich "präventiv zum Zwecke des Eigenschutzes" darüber informiert worden sind, womit Herr [geschwärzt] "polizeilich aktenkundig" geworden sei, ist Ihnen datenschutzrechtlich leider nicht aufgestoßen. Ob sich die vorgebrachten "eindringlichen Hinweise" auf eine vermutet "Gefahrenlage für Leib und Leben" bei einer juristischen Überprüfung auch tatsächlich durch rechtskräftige Urteile und gerichtsfeste Tatsachen belegen lassen, wird sich zeigen. Gleichermaßen, ob es von Seiten der beteiligten Ordnungsämter ausreicht, sich hier ungeprüft auf ein "Anraten der beteiligten Polizeibeamten" zu verlassen, um solche weitreichende Maßnahmen umzusetzen. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung dabei den Vorgang aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
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AW: Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491] Guten Tag…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage vom 09.03.2023 (#272491), Vermittlung duch Anja-Maria Gardain [#272491]
Datum
18. Juni 2023 15:35
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Einschätzung, ob es datenschutzrechtlich korrekt ist, wie hier offenbar durch die beteiligten Beamten der "Wasserschutzpolizei Ost" - fahrlässig oder wissentlich - Sachverhaltsdarstellungen über den Hundehalter an die amtlichen Tierärztinnen weitergegeben wurden, sei Ihnen überlassen. Meiner Kenntnis nach - und das entspricht auch der Presseberichterstattung aus dem Jahr 2019 - ist von den amtlichen Tierärztinnen und/oder den Wasserschutzpolizisten ein unzutreffend wiedergegebenes Delikt (+ Tatmittel) zur Begründung der Tötung des Hundes in Abwesenheit des Besitzers herangezogen worden. Ich werde erst zu einem späteren Zeitpunkt den Vorgang hier im Fragdenstaat-Portal abschließen. Das Dokument welches ich sicherlich hier zitieren werde, befindet sich nicht im Aktenvermerk nach der Tötung des Hundes in Abwesenheit des Hundehalters, sondern in einem Dokument zur Vorbereitung der Maßnahme. Die Zusammenfassung meiner Informationsfreiheitsanfrage wird in etwa so aussehen: "VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L.. Aktenvermerk: Anruf Frau Dr. E. H (Vetleb Treptow-Köpenick) bei VetLeb 13 (Friedrichshain-Kreuzberg) die "Wasserschutzpolizei Ost" habe das Boot ausfindig gemacht. Frau U.L. und Frau S. K. wollen umgehend zur WSP und sodann mit einem polizeilichen "Einsatzteam" zum Ankerplatz, um den Hund "sicherzustellen". Beamte der WSP Ost erklären gegenüber den Tierärztinnen (scheinbar ungefragt) der Hundehalter sei ihrer Kenntnis nach "mehrfach" - offenbar ohne den tatsächlichen Verfahrensstand zu kennen - "polizeilich aktenkundig" geworden und nennen das vermeintliche Delikt. Die Tierärztinnen fahren daraufhin mit mehreren Einsatzwagen zum Boot. Der Terminus "aktenkundig" reicht ihnen offenbar als Rechtsgrundlage für ihr Handeln vollkommen aus. Eine Ermittlungsverfahren zu einer bis dato unbewiesenen angezeigten Bedrohung wurde vermeintlich "präventiv" und hier scheinbar wahrheitswidrig zu einem vollendeten - vollkommen anderen - Delikt aufgebauscht. Eine einfache Google-Suche nach entsprechenden Pressemeldungen hätten den Amtsträgerinnen den Konjunktiv in der Berichterstattung bemerken lassen und aufgezeigt, dass es bei dem Vorfall im Jahr 2019, das durch die WSP-Ost hier offenbar ins Feld geführte Delikt nicht gab und das - trotz großen Einsatz der Polizeibeamten - die Existenz des genannte Tatmittel nicht bewiesen werden konnte. (Vgl. [geschwärzt], Berliner Woche). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. I - Amtliche Veterinärausficht / Ord Vetleb 35 im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Übersendung…
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. I
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- Amtliche Veterinärausficht / Ord Vetleb 35 im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Übersendung der geschwärzten Verfahrensakte mit Gebühr von 263,20 Euro. - Polizei Berlin, Direktion 3, Abschnitt 35. Abschnittskommissariat, PKin D. und 2. Dienstgruppe, PK L.. Tätigkeitsberichte. - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht / Ord VetLeb 3 im Bezirksamt Treptow-Köpenick, Veterinärärztin / Amtliche Tierärztin Frau Dr. E. H. und Veterinär- und Lebensmittelaufsicht / Ord VetLeb 13 im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amtliche Tierärztin Frau S. K.. Absprache zu Fundhund Murphy. - Ord VetLeb 13 Friedrichshain-Kreuzberg (Amtliche Tierärztin Frau S. K.). Telefonvermerk zur Behandlung von Murphy mit Kortison in Tieraztpraxis, inkl. Fotos.
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. II - Fotos von Murphy von der behandelnden Tierarztpaxis. - Ord VetLeb 13 Friedrichshain-Kreuzber…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. II
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- Fotos von Murphy von der behandelnden Tierarztpaxis. - Ord VetLeb 13 Friedrichshain-Kreuzberg (Amtliche Tierärztin Frau S. K.). Telefonvermerk zur erbetenen Amtshilfe (Kontrolle eines Bootes) durch das Ord VetLeb 3 Treptow-Köpenick (Amtliche Tierärztin Frau Dr. E. H.). Ergebnislose Suche. - Ord VetLeb 13 Friedrichshain-Kreuzberg (Amtliche Tierärztin Frau S. K.). Telefonvermerk zur erfolglosen Vor-Ort-Kontrolle durch Frau C. Sc. und Frau S. K. bei der Wohnanschrift des Hundehalters. - Notiz mit Bitte um Anordnung zur umgehenden Vorstellung und Untersuchung des Hundes bei einem Tierarzt (innerhalb einer Woche) und Zusendung eines tierärztlichen Befundbericht (innerhalb 2 Wochen). Explizite Bitte um sofortige Vollziehung ohne Anhörung des Hundehalters und Bitte um Zwangsmittel (Zwangsgeld von je 250,- Euro). Umgesetzt durch Ord VetLeb 34 (Friedrichshain-Kreuzberg) Herr A. S.. - Foto von den Namen sämtlicher Hausbewohner_innen.
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. III - Ordnungsamt Lichtenberg - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht / Ord Vet 5 im Bez…
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. III
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- Ordnungsamt Lichtenberg - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht / Ord Vet 5 im Bezirksamt Lichtenberg. Sachverhaltschilderung Fund des Hundes Murphy in der Nähe des Bootsliegeplatzes. Handschriftlich: "Verdacht Listenhund". - Polizei Berlin, Direktion 3, Abschnitt 35. 2. Dienstgruppe, PK D. L.und PK M.. Tätigkeitsberichte und Bericht an Ord VetLeb 3 Treptow-Köpenick zum Fundhund Murphy in der Nähe des Bootsliegeplatzes. Handschriftlich: Keine Überführung an Tiersammelstelle des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamtes Lichtenberg und Polizeidienststellen (TSS) laut Frau B. S. (Sprecherin der Tiersammelstelle). Nachweis des Hundehalters. - Ort Vet 5 (Bezirksamt Lichtenberg), Azubi Frau C. K.. Aufforderung zur Vorstellung bei der amtstierärztlichen Sprechstunde an ursprüngliche Hundehalterin (laut Chip-Nr.) wegen dem Verdacht "Listenhund". - Ord Vet 1 (Bezirksamt Lichtenberg), Kontrollbericht, (Amtliche Tierärztin Frau S. W.-A.) einer unangekündigten Vorortkontrolle der amtlichen Tierärztinnen des OrdVet 1 und OrdVet 5, aufgrund Absage des Termins in der aTÄ Sprechstunde, ohne Erfolg. - Ord Vet 1 (Bezirksamt Lichtenberg), Telefonvermerk, (Amtliche Tierärztin Frau S. W.-A.). Nachfrage des Ord Vet 5 (Bezirksamt Lichtenberg) an Polizei Berlin (Abschnitt 35) zum Hundehalter.
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. IV - Ord Vet 1 (Bezirksamt Lichtenberg), Abgabe Tierschutzüberwachungsfall i.A. durch Amtliche Tie…
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. IV
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- Ord Vet 1 (Bezirksamt Lichtenberg), Abgabe Tierschutzüberwachungsfall i.A. durch Amtliche Tierärztin Frau S. W.-A. an das VetLeb Friedrichshain-Kreuzberg. - VetLeb 37 (Friedrichshain-Kreuzberg), Herr K.. Telefonvermerk (TA) zum Telefonat mit Hundehalter - Schreiben des Ord VetLeb 34 (Friedrichshain-Kreuzberg), Herr A.S. an das Ord VetLeb 13 (Friedrichshain-Kreuzberg), Amtliche Tierärztin Frau S. K. zum Telefonat mit dem Hundehalter. - Schreiben von Ord VetLeb 1 (Friedrichshain-Kreuzberg), Dr. A. M. an VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L. und Frau C. Sc. mit einer Weiterleitung der Tierarztbescheinigung des Hundehalters vom Februar 2023 als PDF.
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. V - VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L.. Telefonvermerk zum Telefonat mit Tierarztpraxi…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. V
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L.. Telefonvermerk zum Telefonat mit Tierarztpraxis. Handschriftlich: Zwei Anrufversuche des VetLeb 37 (Friedrichshain-Kreuzberg) beim Hundehalter. - VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L. informiert das VetLeb Treptow-Köpenick (Amtliche Tierärztin Frau Dr. E. H.) über ihre fruchtlosen Bemühungen, das erfolgreich erlassene Zwangsmittel gegen den Hundehalter und bittet das VetLeb Treptow-Köpenick den Aufenthaltsort des Hundehalters zu eroieren. Frau Dr. E. H. möge den lokalen Polizeiabschnitt dazu bewegen, den Hund Murphy beim Aufgreifen nicht an den Hundehalter herauszugeben, sondern ein VetLeb zu informieren. - Ord Vetleb 3 (Treptow-Köpenick). Kontrollbericht von Frau Dr. E. H (Ord Vetleb 3) und deren Praktikant Herr E. (Ord VetLeb Prakt) zur erfolglosen Kontrolle an zwei Boot-Anliegeplätzen. - Frau Dr. E. H (VetLeb Treptow-Köpenick) bittet die Wasserschutzpolizei und die Polizei Berlin (Abschnitt 35 und Abschnitt 36) um Mithilfe den Hund in Gewahrsam zu nehmen oder den Aufenthaltsort des Hundehalters an sie oder an Frau S. K. zu übermitteln. - VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg) Frau U.L.. Aktenvermerk: Anruf Frau Dr. E. H (VetLeb Treptow-Köpenick) bei VetLeb 13 (Friedrichshain-Kreuzberg) die "Wasserschutzpolizei Ost" habe das Boot ausfindig gemacht. Frau U. L. und Frau S. K. wollen umgehend zur WSP und sodann mit einem polizeilichen "Einsatzteam" zum Ankerplatz, um den Hund "sicherzustellen". Beamte der WSP Ost erklären gegenüber den Tierärztinnen (scheinbar ungefragt) der Hundehalter sei ihrer Kenntnis nach "mehrfach" - offenbar ohne den tatsächlichen Verfahrensstand zu kennen - "polizeilich aktenkundig" geworden und nennen das vermeintliche Delikt. Die Tierärztinnen fahren daraufhin mit mehreren Einsatzwagen zum Boot. Der Terminus "aktenkundig" reicht ihnen offenbar als Rechtsgrundlage für ihr Handeln vollkommen aus. Eine Ermittlungsverfahren zu einer bis dato unbewiesenen angezeigten Bedrohung wurde vermeintlich "präventiv" und hier scheinbar wahrheitswidrig zu einem vollendeten - vollkommen anderen - Delikt aufgebauscht. Eine einfache Google-Suche nach entsprechenden Pressemeldungen hätten den Amtsträgerinnen den Konjunktiv in der Berichterstattung bemerken lassen und aufgezeigt, dass es bei dem Vorfall im Jahr 2019, das durch die WSP hier offenbar ins Feld geführte Delikt nicht gab und das - trotz großen Einsatz der Polizeibeamten - die Existenz des genannte Tatmittel nicht bewiesen werden konnte. (Vgl. [geschwärzt], Berliner Woche).
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. VI - "Sicherstellungsprotokoll Tiere" von VetLeb Friedrichshain-Kreuzberg (Frau U. L.). …
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. VI
Datum
1. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
- "Sicherstellungsprotokoll Tiere" von VetLeb Friedrichshain-Kreuzberg (Frau U. L.). Verwahrung in der amtlichen Tiersammelstelle für verlorene und verwahrte Tiere in Berlin-Falkenberg auf dem Gelände des Tierheimes Berlin. - Amtshilfeersuchen von VetLeb Friedrichshain-Kreuzberg (Frau U. L.) an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben zur "Unterbringung bzw- -> tierärztlichen Untersuchung + Euthanasie" - Gesundheitsbogen zur Sicherstellung des Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, Büro Hunde- und Katzenfang (Y.K. im Auftrag Frau B. S., Tiersammelstelle) an VetLeb Friedrichshain-Kreuzberg (Frau U. L.). - Gesundheitsbogen. Tiersammelstelle auf dem Geländes des Tierheim Berlin (Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.)[geschwärzt] Entscheidung zur Euthanasie. - Aktenvermerk VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg), Frau U.L. zur Vor-Ort-Kontrolle mit Ord VetLeb 11 (Tierärztin Frau U.L.), Ord VetLeb 13 (Tierärztin Frau S. K.) und Beamten der Wasserschutzpolizei Ost bei dem Hundehalter. Tierärztliche Beurteilung des Tieres, nebst Nacherzählung mündlicher polizeilicher Prognosen.

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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Akte Murphy Pt. VII - Aktenvermerk VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg), Frau U.L. zur Vor-Ort-Kontrolle mit Ord V…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff
Akte Murphy Pt. VII
Datum
1. November 2023
Status
- Aktenvermerk VetLeb 11 (Friedrichshain-Kreuzberg), Frau U.L. zur Vor-Ort-Kontrolle mit Ord VetLeb 11 (Tierärztin Frau U.L.), Ord VetLeb 13 (Tierärztin Frau S. K.) und Beamten der Wasserschutzpolizei Ost bei dem Hundehalter. Tierärztliche Beurteilung des Tieres, nebst Nacherzählung mündlicher polizeilicher Prognosen. - Fotos des im Anschluss getöteten Hundes. - Gebührenanordnung.