Toilettengeld

Ist es richtig das die Gesamtschule langerfeld in Wuppertal Toilettengeld erhebt? Wenn ja, bitte ich um Informationen der entsprechenden Nachweise.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Toilettengeld [#160840]
Datum
29. Juli 2019 11:22
An
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig das die Gesamtschule langerfeld in Wuppertal Toilettengeld erhebt? Wenn ja, bitte ich um Informationen der entsprechenden Nachweise.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadtverwaltung Wuppertal erhebt grundsätzlich kein Toilettengeld für die Nutzun…
Von
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Toilettengeld [#160840]
Datum
30. Juli 2019 07:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadtverwaltung Wuppertal erhebt grundsätzlich kein Toilettengeld für die Nutzung der Toilettenanlagen in Schulgebäuden. Nach § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Die Vorschriften zur Reinigung von Schulgebäuden werden vom Schulträger eingehalten. Die Informationen zur Abwicklung eines erhobenen Toilettengeldes durch die Gesamtschule Langerfeld liegen hiesiger Dienststelle nicht vor. Daher leite ich Ihnen die Anfrage von Herrn Antragsteller/in zur Beantwortung weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Schulamt für die Stadt Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe folgende Rückmeldung von der Gesamtschule Langerfeld erhalten: Die Gesamts…
Von
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Toilettengeld [#160840]
Datum
14. Oktober 2019 09:31
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe folgende Rückmeldung von der Gesamtschule Langerfeld erhalten: Die Gesamtschule Langerfeld erhebt keine Toilettengebühren. Im Rahmen einer freiwilligen Spende von 8,- € im Schuljahr durch unsere Eltern an den Förderverein FGL (gemeinnützig), haben wir auf Stundenbasis eine Service-Kraft an der Schule, die sich von 11.00 bis 14.00 Uhr auch um die Toiletten in den Häusern 1-4 kümmert. Sie stellt verbrauchte Materialien - Papier, Seife und „Zubehör“ - für die SuS bereit. Im Rahmen unseres Ganztags beginnt die Öffnung der Schule um 07.30 Uhr und endet max. in der Oberstufe um 16.30 Uhr. Für uns als Ganztagsschule ist diese Zwischenreinigung bzw. Kontrolle insgesamt sehr gut angenommen worden. Die normale Reinigung der Räume und Toiletten, über das GMW bzw. den Stadtbetrieb, beginnt täglich ab 16.00 Uhr. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich unter u. g. Kontaktdaten erreichen. Mit freundlichen Grüßen