Tolerierung des Parkens auf Gehwegen

Anfrage an: Stadt Mannheim

Dokumente wie z.B. Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen, die das Thema "Tolerierung des Parkens auf Gehwegen" haben und Auskunft über den Umfang der Tolerierung gibt.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Mannheim fährt weiter den Weg der Abschreckung und verlangt auch für Auskünfte mit geringem Umfang eine Gebühr.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    10. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente wie …
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#35744]
Datum
11. Januar 2019 15:45
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente wie z.B. Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen, die das Thema "Tolerierung des Parkens auf Gehwegen" haben und Auskunft über den Umfang der Tolerierung gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tolerierung des Parkens auf Gehwegen“ vom 11.0…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#35744]
Datum
11. Februar 2019 09:12
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tolerierung des Parkens auf Gehwegen“ vom 11.01.2019 (#35744) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtxxxxxxx, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrages vom 11.01.2019. Bitte entschuldigen S…
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG-Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#35744]
Datum
13. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
496,7 KB
Sehr geehrtxxxxxxx, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrages vom 11.01.2019. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ihre Anfrage ging erst am 08.02.2019 bei unserer Dienststelle ein. In Ihrer Anfrage bitten Sie darum, vorab über die Höhe der Gebühren informiert zu werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt 5 Euro. Bitte geben Sie und kurz Rückmeldung, ob Sie die angefragte Auskunft gebührenpflichtig erhalten möchten. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt postalisch. Mit freundlichen Grüßen,
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Januar 2019, die wir leider erst am 08. Februar …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#35744]
Datum
13. Februar 2019 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Januar 2019, die wir leider erst am 08. Februar zur zuständigen Beantwortung erhalten haben. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Freundliche Grüße

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort. Schade, dass Sie sich nicht an and…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#35744]
Datum
20. Februar 2019 10:59
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre postalische Antwort. Schade, dass Sie sich nicht an anderen Städten ein Beispiel nehmen und trotz geringfügigem Aufwand eine Gebühr einfordern. Ich möchte die angefragte Auskunft nicht gebührenpflichtig erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>