Tolerierung des Parkens auf Gehwegen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente wie z.B. Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen, die das Thema "Tolerierung des Parkens auf Gehwegen" haben und Auskunft über den Umfang der Tolerierung gibt.
Hintergrund ist, dass sich aus verschiedenen Artikeln in den Medien und Gesprächen mit ihren Mitarbeitern ergeben hat, dass das Parken von Autos auf dem Gehweg unter Umständen von ihnen toleriert wird, auch wenn es laut StVO eigentlich verboten wäre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum15. April 2018
-
18. Mai 2018
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#28918]
- Datum
- 15. April 2018 11:12
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#28918]
- Datum
- 18. Mai 2018 07:32
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- [Terminsache] AW: AW: Tolerierung des Parkens auf Gehwegen [#28918]
- Datum
- 31. Mai 2018 13:20
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 5. Juni 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: [#28918]
- Datum
- 11. Juni 2018 16:34
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 20. Juni 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ihre Brief vom 20. Juni 2018 [#28918]
- Datum
- 6. August 2018 13:21
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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https://www.landtag-bw.de/files/live/si…
Das Land kann die Kommune auffordern den rechtswidrigen Zustand zu beenden.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Brief vom 20. Juni 2018 [#28918]
- Datum
- 8. September 2018 21:15
- An
- Bürger- und Ordnungsamt Duisburg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Tolerierung des Parkens auf Gehwegen“ [#28918] [#28918]
- Datum
- 30. Dezember 2018 20:19
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 4. Januar 2019 09:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr an die Stadt Duisburg gerichteter Informationszugangsantrag vom 15.4./11.6./6.8.2018
- Datum
- 11. Januar 2019 14:16
- Status
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Duisburg scheint noch alte Welt zu sein. Wie bei uns im Umland. Aber der Kampf zeigt so langsam Wirkung und die ersten Gemeinden haben auch schon umgestellt.
Weiterhin viel Kraft