Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl

Die Kriterien, nach den Sie die Stellen auswählen, an denen Mautstellen eingerichtet werden. Die Gründe nach denen diese Mautstellen verlagert werden können.

Leider hat Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht auf meine Frage reagiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Toll Collect - Hier Kriterien für die Auswahl [#21627]
Datum
28. Mai 2017 15:31
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kriterien, nach den Sie die Stellen auswählen, an denen Mautstellen eingerichtet werden. Die Gründe nach denen diese Mautstellen verlagert werden können. Leider hat Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht auf meine Frage reagiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Toll Collect - Kriterien für die Auswahl Sehr geehrter Herr Schafenort, zu Ihrer Anfrage nach den Kriterien für d…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Toll Collect - Kriterien für die Auswahl
Datum
31. Mai 2017 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schafenort, zu Ihrer Anfrage nach den Kriterien für die Auswahl von Stellen, an denen Mautkontrollsäulen eingerichtet werden, teile ich mit, dass hierzu im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen keine Informationen vorliegen. Mit Schreiben vom 09.05.2017 an die Obersten Straßenbaubehörden der Länder (Anhang 1), das ich mit Erlass vom 18.05.2017 (Anhang 2) an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergegeben habe, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass im Vorfeld der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 01.07.2018 an etwas mehr als 600 Standorten in Deutschland Mautkontrollsäulen errichtet werden. Ausweislich dieses Schreibens ist die Firma Toll Collect zuständig für das Aufstellen der Kontrollsäulen und wird dabei unterstützt von Ingenieurbüros. Die Straßenbauverwaltungen werden gebeten, das Aufstellen der Säulen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu unterstützen. Die Kriterien für die Standortauswahl werden demnach allein von Toll Collect festgelegt. Der Landesbetrieb Straßenbau wird Ihre Anfrage deshalb an Toll Collect weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen