Tollerort Terminal

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Liebe Leute der Behoerde fuer Wirtschaft und Innovation Hamburg! Da die Firma HHLA zu 69 Prozent dem Land Hamburg gehoert, wuerde ich gerne Einblick in den Vertrag, der zwischen HHLA und COSCO letztes Jahr (2021) unterschrieben wurde, bekommen. Was wir bis jetzt wissen ist dass es um eine 35 Prozent Anteilnahme an dem Terminal Tollerort von COSCO geht. Was genau aber wurde vereinbart? Stimmt es, dass der Ausbau des Güterverkehrs unter COSCO Regie ein Teil des Abkommens war? Was konkret wurde (noch) vereinbart?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
  • 0 Follower:innen
Kirsten Tatlow
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Kirsten Tatlow
Betreff
Tollerort Terminal [#257858]
Datum
26. August 2022 17:05
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Liebe Leute der Behoerde fuer Wirtschaft und Innovation Hamburg! Da die Firma HHLA zu 69 Prozent dem Land Hamburg gehoert, wuerde ich gerne Einblick in den Vertrag, der zwischen HHLA und COSCO letztes Jahr (2021) unterschrieben wurde, bekommen. Was wir bis jetzt wissen ist dass es um eine 35 Prozent Anteilnahme an dem Terminal Tollerort von COSCO geht. Was genau aber wurde vereinbart? Stimmt es, dass der Ausbau des Güterverkehrs unter COSCO Regie ein Teil des Abkommens war? Was konkret wurde (noch) vereinbart? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Tatlow Anfragenr: 257858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257858/ Postanschrift Kirsten Tatlow << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 26.08…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Abschließende Antwort zu Ihrem HmbTG-Antrag vom 26.08.2022: Tollerort Terminal [#257858]
Datum
2. September 2022 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 26.08.2022, der hier in der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) eingegangen ist. Sie fragten nach dem Vertrag, der zwischen HHLA und COSCO 2021 unterschrieben wurde. Der unterzeichnete Vertrag zwischen HHLA und COSCO liegt dem BWI-Beteiligungsmanagement nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Tatlow
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke fuer Ihre Antwort. Wenn der Vertrag zwischen HHLA und COSCO der Behoerde fue…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Kirsten Tatlow
Betreff
AW: Abschließende Antwort zu Ihrem HmbTG-Antrag vom 26.08.2022: Tollerort Terminal [#257858]
Datum
3. September 2022 15:56
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke fuer Ihre Antwort. Wenn der Vertrag zwischen HHLA und COSCO der Behoerde fuer Wirtschaft und Innovation Hamburg, nicht vorliegt, wie Sie sagen, dann wem? Hier eine Beschreibung der Aktionaerstruktur HHLA von der Webseite HHLAs: "Neben dem Anteilsbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von etwa 69 % ..." (Quelle: https://hhla.de/investoren/aktie/aktionaersstruktur ) Wer in der Stadtstaat Hamburg hat Einsicht in den Vertrag, wenn die Hansestadt Haupteigentuemer von HHLA ist? Wenn sie der Staatstadt gehoeren, warum hat die Behoerde fuer Wirtschaft keine Einsicht / liegt er nicht vor? Mit freundlichen Grüßen Kirsten Tatlow Anfragenr: 257858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257858/
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.09.2022 zu Ihrem Antrag #257858. Sie werden in Kü…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Nachfrage vom 03.09.2022 zur Antwort auf Ihren HmbTG-Antrag vom 26.08.2022: Tollerort Terminal [#257858]
Datum
5. September 2022 10:10
Status
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.09.2022 zu Ihrem Antrag #257858. Sie werden in Kürze hierauf eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.09.2022 zu Ihrem Antrag nach dem Hamburgischen T…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Antwort zu Ihrer Nachfrage zum HmbTG-Antrag vom 26.08.2022: Tollerort Terminal [#257858]
Datum
8. September 2022 11:20
Status
Sehr geehrte Frau Tatlow, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 03.09.2022 zu Ihrem Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 26.08.2022. Das geplante Beteiligungsvorhaben umfasst eine Minderheitsbeteiligung von COSCO an einem von drei Hamburger Containerterminals der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) - dem Containerterminal Tollerort -, die als rechtlich eigenständige Tochtergesellschaften geführt werden. Die Transaktion erfolgt somit zwischen Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform, namentlich der HHLA als börsennotierter Aktiengesellschaft sowie der COSCO Shipping Ports Limited. Es handelt sich daher nicht um ein Vorhaben der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Entscheidung über das Beteiligungsvorhaben treffen die zuständigen Organe der HHLA (Vorstand und Aufsichtsrat). Der Aufsichtsrat der HHLA hat sich mit dem Vorhaben befasst und diesem zugestimmt (siehe auch Pressemitteilung der HHLA vom 21.09.2021). Die Beratungen und die Unterlagen des Aufsichtsrats unterliegen gemäß Aktienrecht der strengen Vertraulichkeit. Die Freie und Hansestadt Hamburg übt als Mehrheitsaktionärin der HHLA ihre Gesellschafterrechte gemäß § 119 AktG in der Hauptversammlung aus. Beteiligungen an Tochtergesellschaften bedürfen gemäß Aktiengesetz nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Wie die HHLA mit Pressemitteilung vom 21.09.2021 mitgeteilt hat, sind die Verhandlungen der Unternehmen über eine strategische Minderheitsbeteiligung von COSCO an der „HHLA Container Terminal Tollerort GmbH“ inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Damit haben sich die beiden Unternehmen bereits grundsätzlich für die Transaktion entschieden. Es besteht aber ein Vorbehalt hinsichtlich der außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigung seitens der Bundesbehörden. Die Investitionsprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium dauert derzeit noch an. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei. Der HmbTG-Antrag #257858 ist mit Beantwortung auch Ihrer Nachfrage vollständig abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen