Tom Lausen - Nebenwirkungen - Krankenkassen kooperierten nicht mit PEI

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

In Ihrer aktuellsten Information für Journalisten vom 16.12.2022 teilen Sie mit:
PEI = Paul-Ehrlich-Institut

"Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen eine Studie aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-In-stitut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen."

1.) Bitte übersenden sie die genaue Namensbezeichnung jeder Krankenkasse, mit welcher das Paul-Ehrlich-Institut im Zusammenhang mit der seit Q2 2021 geplanten Studie zum Auffinden von schweren Nebenwirkungen Kontakt aufgenommen hat.
2.) Bitte übersenden Sie alle Anschreiben nebst Datumsangaben, die das Paul-Ehr-lich-Institut oder seine Vertreter mit verschiedenen Krankenkassen geführt haben.
Bitte übersenden Sie auch alle sonstigen Notizen, Emails und Telefonnotizen hierzu.
3.) Bitte übersenden Sie alle Anschreiben nebst Datumsangaben, die die jeweiligen Krankenkassen hierzu an das Paul-Ehrlich Institut gesendet haben. Es sind auch Ab-lehnungsschreiben zu übersenden.
4.) Übersenden Sie jegliche sonstige Kommunikation, Notizen, Emails, Anschreiben, die Sie im Zusammenhang mit der geplanten Studie mit Krankenkassen und deren
Daten mit Dritten z.B. dem BMG geführt haben.
5.) Nennen Sie ALLE Ansprechpartner (Firmen, Ministerien, Behörden, u.ä), mit denen Sie im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 11 Follower:innen
Kevin Wieners
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer aktuellsten Information für …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Kevin Wieners
Betreff
Tom Lausen - Nebenwirkungen - Krankenkassen kooperierten nicht mit PEI [#266358]
Datum
27. Dezember 2022 11:49
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer aktuellsten Information für Journalisten vom 16.12.2022 teilen Sie mit: PEI = Paul-Ehrlich-Institut "Aus diesem Grund hat das Paul-Ehrlich-Institut frühzeitig geplant, mit den großen Krankenkassen eine Studie aufzusetzen, um seltene und/oder schwerwiegende Nebenwirkungen besser analysieren zu können. Allerdings konnte das Paul-Ehrlich-In-stitut von den großen gesetzlichen Krankenkassen bisher keine Zustimmung erhalten, an der Studie teilzunehmen. Daher war es bisher nicht möglich, diese Studie aufzusetzen." 1.) Bitte übersenden sie die genaue Namensbezeichnung jeder Krankenkasse, mit welcher das Paul-Ehrlich-Institut im Zusammenhang mit der seit Q2 2021 geplanten Studie zum Auffinden von schweren Nebenwirkungen Kontakt aufgenommen hat. 2.) Bitte übersenden Sie alle Anschreiben nebst Datumsangaben, die das Paul-Ehr-lich-Institut oder seine Vertreter mit verschiedenen Krankenkassen geführt haben. Bitte übersenden Sie auch alle sonstigen Notizen, Emails und Telefonnotizen hierzu. 3.) Bitte übersenden Sie alle Anschreiben nebst Datumsangaben, die die jeweiligen Krankenkassen hierzu an das Paul-Ehrlich Institut gesendet haben. Es sind auch Ab-lehnungsschreiben zu übersenden. 4.) Übersenden Sie jegliche sonstige Kommunikation, Notizen, Emails, Anschreiben, die Sie im Zusammenhang mit der geplanten Studie mit Krankenkassen und deren Daten mit Dritten z.B. dem BMG geführt haben. 5.) Nennen Sie ALLE Ansprechpartner (Firmen, Ministerien, Behörden, u.ä), mit denen Sie im Zusammenhang mit der geplanten Studie "Krankassendaten von Krankenkassen zur Pharmasicherheit" Kommunikation hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Wieners Anfragenr: 266358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266358/
Mit freundlichen Grüßen Kevin Wieners
Paul-Ehrlich-Institut
IFG 80/22 Wieners Kooperation Krankenkassen [#266358] Sehr geehrter Herr Wieners, wir haben Ihren Antrag erhalten…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
IFG 80/22 Wieners Kooperation Krankenkassen [#266358]
Datum
27. Dezember 2022 14:48
Status
Warte auf Antwort
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6,7 KB


Sehr geehrter Herr Wieners, wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
IFG 80/22 Wieners Kooperation Krankenkassen [#266358] Sehr geehrter Herr Wieners, wir haben die Unterlagen gesic…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
IFG 80/22 Wieners Kooperation Krankenkassen [#266358]
Datum
17. Januar 2023 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,7 KB


Sehr geehrter Herr Wieners, wir haben die Unterlagen gesichtet und das mögliche Verfahren sowie den Abstimmungsbedarf geprüft. Die Beteiligung von Dritten (§ 8 IFG), deren Belange betroffen sind, ist für die Beteiligung Ihres Antrags notwendig. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage nach Punkt 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) Gebühren bis zu 500 Euro entstehen. Siehe 'Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz' unter www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/anlage.html<http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/anlage.html> . Bevor wir mit der konkreten Umsetzung Ihres Antrags beginnen, benötigen wir deshalb von Ihnen * die Begründung Ihres Antrags (§ 8 IFG). * die Zusage, entstehende Kosten zu übernehmen. * eine Rechnungsadresse. Mit freundlichen Grüßen