Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gewähren Sie mir Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018, die zwecks Protokollerstellung gemacht wurde.

Gemäß § 7 Abs. 6 LIFG möchte ich mir Notizen machen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte in diesem Fall um besonders zeitnahe Bearbeitung meines Antrags, da die Einsichtnahme dringend notwendig für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ist. Da die Inhalte und Personen alle in öffentlicher Sitzung behandelt wurden, sehe ich keine Gründe für eine Verzögerung.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. November 2018
  • Frist
    20. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
20. November 2018 22:51
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gewähren Sie mir Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018, die zwecks Protokollerstellung gemacht wurde. Gemäß § 7 Abs. 6 LIFG möchte ich mir Notizen machen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte in diesem Fall um besonders zeitnahe Bearbeitung meines Antrags, da die Einsichtnahme dringend notwendig für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung ist. Da die Inhalte und Personen alle in öffentlicher Sitzung behandelt wurden, sehe ich keine Gründe für eine Verzögerung. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Os…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
21. Dezember 2018 12:36
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ vom 20.11.2018 (#34796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Os…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
27. Dezember 2018 21:30
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ vom 20.11.2018 (#34796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 21.11.18 müssen wir ablehnen, da die Tonbandaufzeichnung wie persönl…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018
Datum
28. Dezember 2018 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag vom 21.11.18 müssen wir ablehnen, da die Tonbandaufzeichnung wie persönliche Notizen des Schriftführers nicht Bestandteil des Protokolls und damit keine Akte sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ihnen das Protokoll der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Hierfür wäre allerdings eine Gebühr in Höhe von 35,00 € zu erheben, da es sich nicht um einen einfachen Fall handelt. Die Gebühr ist der Höhe nach angemessen, da mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an Ihrem Antrag weiterhin festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihrer Einschätzung muss ich widersprechen. In § 3 Abs. 3 LIFG heißt es: &quo…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
29. Dezember 2018 14:40
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihrer Einschätzung muss ich widersprechen. In § 3 Abs. 3 LIFG heißt es: "(Im Sinne dieses Gesetzes sind) amtliche Informationen: jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen;". Relevant ist hier das Datum des Antrags (20.11.2018). Zu diesem Zeitpunkt lag der Verwaltung in erster Linie die Tonaufzeichnung vor. Sie war im Sinne des Gesetzes "bereits vorhanden" und eine "Aufzeichnung", die amtlichen Zwecken diente. Es handelte sich weder um einen Entwurf, noch um eine Notiz. Das daraus entstandene Protokoll ist kein Wortlautprotokoll, also für meinen Zweck unbrauchbar. Der genaue Wortlaut ist für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse, v.a. hinsichtlich § 6 Satz 1 LPresseG (https://dejure.org/gesetze/LPresseG/6.html#S1) in diesem Fall unerlässlich. Ich bitte also weiterhin um Zugang zur fraglichen Tonaufzeichnung auf einer Dienststelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
29. Dezember 2018 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr Anliegen kümmern. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> da meine E-Mail vom 29.12.2018 Sie womöglich nicht erreicht hat, sende ich Ih…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
13. Januar 2019 11:33
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da meine E-Mail vom 29.12.2018 Sie womöglich nicht erreicht hat, sende ich Ihnen den Inhalt nochmals: Ihrer Einschätzung muss ich widersprechen. In § 3 Abs. 3 LIFG heißt es: "(Im Sinne dieses Gesetzes sind) amtliche Informationen: jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen;". Relevant ist hier das Datum des Antrags (20.11.2018). Zu diesem Zeitpunkt lag der Verwaltung in erster Linie die Tonaufzeichnung vor. Sie war im Sinne des Gesetzes "bereits vorhanden" und eine "Aufzeichnung", die amtlichen Zwecken diente. Es handelte sich weder um einen Entwurf, noch um eine Notiz. Das daraus entstandene Protokoll ist kein Wortlautprotokoll, also für meinen Zweck unbrauchbar. Der genaue Wortlaut ist für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse, v.a. hinsichtlich § 6 Satz 1 LPresseG (https://dejure.org/gesetze/LPresseG/6.html#S1) in diesem Fall unerlässlich. Ich bitte also weiterhin um Zugang zur fraglichen Tonaufzeichnung auf einer Dienststelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 15.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Akteneinsicht in die Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018 [#34796]
Datum
13. Januar 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 15.01.2019 wieder am Arbeitsplatz erreichbar und werde mich dann um Ihr Anliegen kümmern. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte bei meiner Recherche als Journalist um Vermittlung bei einer Anfrage nac…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ [#34796] [#34796]
Datum
16. Januar 2019 20:42
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte bei meiner Recherche als Journalist um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34796 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. In § 3 Abs. 3 LIFG heißt es: "(Im Sinne dieses Gesetzes sind) amtliche Informationen: jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen;". Relevant ist hier das Datum des Antrags (20.11.2018). Zu diesem Zeitpunkt lag der Verwaltung in erster Linie die Tonaufzeichnung vor. Sie war im Sinne des Gesetzes "bereits vorhanden" und eine "Aufzeichnung", die amtlichen Zwecken diente. Es handelte sich weder um einen Entwurf, noch um eine Notiz, sondern um originales Quellmaterial, das als einziges den genauen Wortlaut beinhaltet. Das daraus entstandene Protokoll ist kein Wortlautprotokoll, also für meinen Zweck unbrauchbar. Der genaue Wortlaut ist für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse, v.a. hinsichtlich § 6 Satz 1 LPresseG (https://dejure.org/gesetze/LPresseG/6.html#S1) in diesem Fall unerlässlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34796.pdf Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ [#34796] [#34796]
Datum
16. Januar 2019 20:42
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Ma…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019
Datum
28. Februar 2019 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mails. Sie erhalten als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informatio…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796]
Datum
15. Juni 2019 12:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ vom 20.11.2018 (#34796) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Am 28.02.2019 teilten Sie mir mit, dass Sie die Stadt Mannheim um Stellungnahme gebeten haben. Wie ist der Stand der Anfrage? Ich habe keine weitere Nachricht der Behörde erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796] Der Eingang Ihrer E-Mail wir…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796]
Datum
15. Juni 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796] Sehr geehrteAntragstelle…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796]
Datum
1. Oktober 2019 13:02
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ vom 20.11.2018 (#34796) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 285 Tage überschritten. Am 28.02.2019 teilten Sie mir mit, dass Sie die Stadt Mannheim um Stellungnahme gebeten haben. Wie ist der Stand der Anfrage? Ich habe keine weitere Nachricht der Behörde erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796] Der Ei…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Ihre E-Mails vom 16. Dezember 2018 und 16. Januar 2019 [#34796]
Datum
1. Oktober 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 1. Oktober 2019…
geschwärzt
401,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 1. Oktober 2019. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Zugang zu Protokollen von 4 öffentlichen Bezirksbeiratsprotokollen [#34796] Sehr geehrteAntragstell…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu Protokollen von 4 öffentlichen Bezirksbeiratsprotokollen [#34796]
Datum
20. Dezember 2019 22:41
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018“ vom 20.11.2018 (#34796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 365 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unser Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit fre…
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unser Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheit [#34796] Sehr geehrteAntragsteller/in mein Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG erfolg…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#34796]
Datum
18. März 2020 16:15
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mein Antrag auf Akteneinsicht nach dem LIFG erfolgte am 20.11.2018 (nicht 2019) und somit exakt 6 Tage nachdem die Behörde die Audioaufnahme erstellt hat. Zum Zeitpunkt des Eingangs meines Antrags war die Aufnahme nicht gelöscht, da sie zur späteren Protokollerstellung noch genutzt wurde. Die Stadt Mannheim hat also meiner Ansicht nach vorsätzlich in einem laufenden LIFG-Antragsverfahren die Informationen gelöscht, um eine Herausgabe zu verhindern. Hat die Stadt Mannheim in diesem Fall rechtswidrig gehandelt? Liegt ggfs. eine Strafbarkeit vor? Ich bitte um weitere Aufklärung, bspw. wann (Datum) die Aufnahme gelöscht wurde. Es kann nicht im Sinne des LIFG sein, dass angefragte Informationen einfach vernichtet werden. Das sollte nicht Praxis werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/34796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>