hessen-topfsecret-doks02.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Topf Secret - Dokumente seit April

/ 6
PDF herunterladen
Von: Gesendet: An:. Ce: (HMUKLV> Betreff: Anlagen: 9.03.2019 .. docx Sehr geehrte anbei übersende ich Ihnen den gewünschten AE. Ich habe die Zahlen nochmal aktualisiert (s. Änderungsmodus). Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 11 Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung, Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel 11 Mainzer Straße 80 ·65189 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 I 815 - Fax: +49 (0) 611 I 32 718 - 1499 "~-Mail. lt.hessen.de lt.hessen.de> <mail Internet:www.umwelt.hessen.de von: Ges An: Bet (HMUKLV) April 2019 11:09 (HMUKLV) ; VetAbt (HMUKLV) Sehr geehrte Sie haben einen zu Amtliche Lebensmittelüberwachung - Anfragen nach dem Verb orma orisgesetz im Rahmen der Aktion 11 Topf- Secret" gefertigt. Könnten Sie mir diesen AE# bitte qigital schicken, damit ich Änderungen einarbeiten kann? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
1

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel: 0611/815~ Fax: 0611/815-1958 E-mail: <mailto lt.hessen.de lt.hessen.de> Homepage: www.umwelt.hessen.de <http://www.umwelt.hessen.de/> ""' Twitter: www.twitter.com/UmweltHessen <http://www.twitter.com/UmweltHessen>. 2
2

HESSEN Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz; rtschaft und Verbraucherschutz -..-.--- -~- Hass_ Ministerium für Umwelt, Ktimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geschäftszeichen (Bitte bei Antwort angeben) Postfach 31 09 · D-65021 Wiesbaden Az.: .o2oa 18.25.06.03-001 Dst. Nr.: Bearbeiter/in: Durchwahl: E-Mail: lt.hessen.de Fax: Ihr Zeichen: - . L023.6 Ihre Nachricht vom: 8. März 2019 Datum: . April2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Anfracen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Rahmen der Aktion "Topf-Secret" Sehrgeehrte vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Sichtweise der Landkreise zu den zahlreichen Anfragen nach dem VIG im Rahmen der Aktion "Topf Secret" darlegen und um Unterstützung meines Hauses für die Landkreise bitten. Die Aktion der Nichtregierungsorganisationen foodwatch e.V. und "FragdenStaat" stellt f"\ die Landkreise zweifelsohne vor neue und bisher ungewohnte Herausforderungen. Eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der kommunalen Veterinärämter vermag ich jedoch nur in Einzelfällen zu erkennen. Zwar ist die Zahl der Anfragen (2.~291 zum Ende der --:t--413. 'r<M/) in Relation zu den Einwohnerzahlen Hessens im bundesweiten Vergleich vergleichsweise hoch. Jedoch ist auch zu bedenken, dass die Zahl der Anfragen bei den Landkreisen sehr untersch.iedlich ausfällt und es insbesondere bei Kreisen mit einer geringen Anzahl von Anfragen -fünf Kreise haben jeweils weniger als 25 Anfragen in zehn Wochen erhalten -es der Öffentlichkeit kaum vermittelbar sein dürfte, dass einzelne Landkreise sich bisher nicht in der Lage sahen, auch nur einen Antrag trotz deutlicher Fristüberschreitung zu bescheiden. D-65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Telefon: 0611. 81 50 Telefax: 0611. 81 51 94 1 Gll!Hiegel Famllieoffeund!ocher Arbe•tgelx>r '-J • laodHeneo. Internet: www.umweltministerium.hessen.de E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
3

.. - 2- Ich gebe Ihnen Recht, dass fraglich ist, ob allen Antragstellenden bewusst ist, was sie mit ihrem Antrag auslösen. Es kann der Eindruck entstehen, da~s ein paar einfache Klicks nur eine unverbindliche Anfrage zur Folge haben. Dies liegt jedoch im Verantwortungsbereich allein der Nutzerin oder des Nutzers, von deren Mündigkeit an sich auszugehen ist. Bei dem Portai"Topf Secret" handelt es sich gerade nicht um eine behördliche Seite, für die die Behörden die Verantwortung tragen. Eine mögliche Fürsorgepflicht obliegt -wenn überhaupt - allein dem Setreiber des Portals. Ebenfalls nicht im Verantwortungsbereich des Ministeriums liegt eine potentielle ""~ Veröffentlichung der Informationen auf der Portalseite. Die Anfragen sind als individuelle Einzelanfragen zu behandeln und nicht als Teil einer Kampagne. Der Portalbetreiber mag zwar nahelegen, die Ergebnisse zU veröffentlichen; dies ist jedoch immer noch den Anfragenden überlassen es zu tun. Das Risiko, dass die Ergebnisse einer VIG-Anfrage öffentlichkeitswirksam und durchaus auch reißerisch verwendet werden, besteht grundsätzlich immer. Dem Ministerium ist dieses Risiko bewusst. Vor diesem Hintergrund ergingen auch die Empfehlungen an die zuständigen Behörden, die Anfragen auf dem Postweg zu beantworten. Im Rahmen der Telefonkonferenz am 7. Februar 2019 hat das Ministerium nachdrücklich aufdie Einhaltung des Verfahrens und den Schutz der Rechte aller Beteiligten ,..,.. hingewiesen und dabei immer wieder den Gesetzestext zur Begründung herangezogen. Um die Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden im Rahmen zu halten, wurde § 5 Abs. 1 Satz 2 VIG zitiert, der die Fälle benennt, in denen von einer Anhörung abgesehen werden kann. Es wurde stets verdeutlicht, dass die Behörden in eigener Zuständigkeit prüfen müssen, ob eine Anhörung zu erfolgen haf oder nicht. Der in Ihrem Schreiben anklingende Vorwurf, das Ministerium habe das Verfahren erschweren wollen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist vehement zurückzuweisen. Soweit Sie ausführen, es sei ein rechtsstaatliches Faktum, dass ein Antrag nach dem VIG eine Überprüfung des jeweiligen Gaststättenbetriebes auslöse, so ist dies nach hiesiger Auffassung nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Eine VIG-Anfrage ist auf bestimmte, bei der Behörde vorhandene Informationen und damit auf Seite 2 von 3
4

-3- I die Vergangenheit gerichtet. Weitergehende Kontrollen im betroffenen Betrieb sind nicht geboten und somit beim Arbeitsanfall nicht zu berücksichtigen. Mir ist bewusst, dass einzelne Ämter eine Vielzahl von Anfragen erreicht haben, die abzuarbeiten sind. Der Forderung nach einem automatisierten Portalsystem kann allerdings nicht gefolgt werden, da das Verbraucherinformationsgesetz eine Beantwortung der Anfrage durch die zuständige Behörde fordert. Das Gesetz lässt keine Spielräume erkennen, die eine zentrale Bearbeitung oder auch nur Unterstützung bei der Bearbeitung ermöglichen. Ich versichere Ihnen, dass meine Fachabteilung den kommunalen V~terinärbehörden von Anfang an im Rahmen von Erlassen, Besprechungen und auch zahlreichen Einzelgesprächen die notwendige Unterstützung hat angedeihen lassen und dies auch weiterhin beabsichtigt. Gleichzeitig möchte ich die Landkreise aber auch bitten, die Anfragen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Die Tatsache, dass mehr als die Hälfte aller Ämter über Monate hinweg und unter Missachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen keinen einzigen Antrag beschieden hat, was derzeit auch auf der Hornepage von "FragdenStaat" offenbar wird, ist geeignet das Vertrauen in die hessische Lebensmittelüberwachung zu beschädigen. f"'~ Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3
5

Von: Gesendet: An: Ce: UKLV- (HMUKLV) Betreff: Anlagen: Topf Secret Tabelle Anfragen bis 15.KW.pdf Ich habe die Ergebnisse bis KW 13 und bis KW 15 mal gegenübergestellt, damit man die Veränderungen gleich erkennen kann. Viele 9rüße "" Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, . Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat V3 "Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung, Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel" Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 I 8 15 - Fax: +49 (0) 611 E-Mail: I 3 27 18 14 99 lt.hessen.de Internet: www.umweltministerium.hessen.de <http:llwww.umweltministerium.hessen.del> ""* * * * * * * * * * * * * ** * *.* * * * * * ** * * * * * * ** * * *** * ** * * *** * *** * ** * * * * * * *
6