hessen-topfsecret-doks13.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Topf Secret - Dokumente seit April

/ 1
PDF herunterladen
Von: Gesendet: An: Ce: Betreff: Oh je. Die Frage nach der Trennung stellen Sie zurecht. Es spricht viel dafür, dass der Beschluss anfechtbar sein kann. § 4 Abs. 3 Nr. 4 VIG bestimmt, dass der Antrag abgelehnt werden soll, soweit durch die Bearbeitung des Antrags die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträcht~gt würde. Vorliegend liegt es aber nicht am einzelnen Antrag selbst, sondern an der Summe der Anträge der unterschiedlichsten Antragsteller. Der Einzelne kann nichts r'dafür, dass andere auch einen Antrag stellen. Die Vorschrift ist offensichtlich \ einschl~gig, wenn die Anfrage an sich sehr umfangreich oder erkennbar ist, dass die Behörde lahmgelegt werden soll. Die Amtliche Begründung (.BR-Drs. (454/11, S. 28) führt zu § 4 Abs. 3 Nr. 4 aus: die verwendete Formulierung 11 Soweit".wird hierbei zuro Ausdruck gebracht, 11 Durch dass dem Informationsbegehren im Einzelfall soweit wie möglich entsprochen werden soll. Sofern eine vollständige und fristgerechte Bearbeitung des Informationsbegehrens die Kapazitäten der Behörde übersteigt, kommt daher beispielsweise eine zumindest teilweise Auskunftserteilung oder eine zeitliche Streckung der Bearbeitung in Betracht. Eine Beeinträchtigung sonstiger Behördenaufgaben kann beispielsweise bei Überwachungsbehörden in den ~ereichen der Lebensmittel- und allgemeinen Produktsicherheit in Krisenfällen vorliegen, wenn eine Beeinträchtigung der behördlichen Marktüberwachung und damit der den Behörden obliegende Schutz von Leben und Gesundheit der Verbraucher zu besorgen ist." Ich hätte auch nicht reingeschrieben, dass man bereits jetzt seine Aufgaben "'Ücht ordentlich erfüllen kann (Kontrollzahlen) . Mit freundlichen Grüßen Hessisches Ministerium für·umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat v1·- Rechtsangelegenheiten der Abteilung, fachbezogene Verwaltung, Qualitätsmanagement, IT-Fachanwendungen Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 -~
1