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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Topf Secret - Dokumente seit April

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(HMUKLV) ·Von: Gesendet: An: MUKLV)• • (H V); ng VG München -Verbraucher können Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten verlangen Betreff: Das wird noch dauern, da wir bislang nur Eilentscheidungen haben. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat V1 -Rechtsangelegenheiten der Abteilung, fachbezogene Verwaltung, ~Qualitätsmanagement, IT-Fachanwendungen ,.___ Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 - - - E-Mail: cmailto: lt.hessen.de lt.Äessen.de> (HMUKLV) Juli. 2019 18:09 (HMUKLV) dung VG Münc Lebensmittelkontroll~erichten verlangen -~ (HMUKLV) (HMUKLV) Herausgabe von ' Leider wieder nur ein Urteil ~iner ersten Gerichtsinstanz. Es wäre hilfreich, wenn es bald eine Entscheidung eines OVG geben würde. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat V 3 "Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung, Lebensmittel tierischer Herkunft, Futtermittel" Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 Fax: "+49 0) 611 E-Mail: cmailto. lt.hessen.de lt.hessen.de>
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Internet: www.umweltministerium.hessen.de <http:llwww.vmweltministerium.hessen.del> Von: .. lt.hessen.de (HMUKLV) mwelt.hesse li 2019 17:48 (HMUKLV) - t.hessen.de> >; >·I (HMUKLV) t.hessen.de> >; können Herausgabe von dung Lebensmittelkontrollberichten verlangen "'Liebe 1\;olleginnen und Kollegen, '-' beiliegende Information von übersende ich zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , Tierschutz und Veterinärwesen" Mainzer Straße 65189 Wiesbaden -,~Tel.: +49 {0) 611 I 815 - Fax.: +49 (0) 611 I 327 18 1499 E-Mail: VetAbt@umwelt.hessen.de lt.hessen.de> Internet: www. umwel t. hessen. de <http: I lwww. umwel t·. hessen. del > Von: (HM.UKLV) ~umwelt.hessen.de lt~ 11. Juli 2019 16:55 (HMUKLV) (HMUKLV) .de> > <mailt Be sehe München - Lebensmittelkontrollberichten verlangen zK -~. 2
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M~t freundlichen Grüßen - G ericht/Institution: VG München Erscheinungsdatum: 11.07.2019 Entscheidungsdatum: 08.07.2019 Aktenzeichen: M 32 SN 19.1346, M 32 SN 19.1389 Verbraucher können Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten verlangen Das VG München hat entschieden, dass Verbraucher bei festgestellten Beanstandungen einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten haben, auch wenn die Kontrollberichte dadurch veröffentlicht werden. Zwei Verbraucher hatten beim Landratsamt München über das Internetportal "Topf Secret" um Mitteilung gebeten, ob sich bei zwei konkret benannten Bäckereien in den letzten zwei lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Beanstandungen ergeben haben. Sollte dies der Fall seien, beantragten die Verbra~chet d~e Übersendung der Kontrollberichte. Das Landratsamt München teilte den Bäckereibetreibern mit, dass es die Berichte herausgeben werde. · ,!""'\ Das VG München hat die hiergegen durch die Bäckereibetreiber gestellten Eilanträge abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidungen auch unter Würdigung gegenteiliger Rechtsprechung anderer bayerischer Verwaltungsgerichte wie folgt begründet: Dem Informationsanspruch der Verbraucher stehen keine schützenswerten Belange der Bäckereibetriebe entgegen. So fallen festgestellte Verstöße nicht unter ihr Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, da an deren Geheimhaltung kein berechtigtes Interesse bestehe. Zudem schützten die Grundrechte die Betriebe nicht vor Imageschäden und dadurch bedingte Umsatzeinbußen. Auch eine mögliche Veröffentlichung stehe einer Herausgabe der Kontrollberichte nicht entgegen. Denn das Verbraucherinformationsgesetz regele lediglich die behördliche Veröffentlichung, nicht aber eine solche durch Private wie das Internetportal "Topf Secret". Auch entstehe durch die Veröffentlichung der behördlichen Kontrollberichte auf einer privaten Plattform nicht der Anschein eines behördlichen Informationshandelns. Das Verbra~cheri~formqtionsgesetz begründe zudem einen umfassenden Anspruch auf sämtliche im Zusammenhang mit Beanstandungen stehende rechtlich relevante Informationen. Somit beschränke sich der ·Anspruch auf Informationen über Beanstandungen anlässlich durchgeführter Kontrollen nicht auf ein konkretes Erzeugnis oder Verbraucherprodukt, sondern umfasse auch den Prozess der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung des Lebensmittelprodukts. 3
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.. Gegen die Beschlüsse können die Bäckereibetreiber innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum VGH München einlegen. juris-Redaktion Quelle: Pressemitteilung des VG München v. 11.07.2019 4
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