Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der BfDI zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme der BfDI, die als Zustimmung gilt.

Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
26.10.2018

Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Überprüfungs…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der BfDI zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35092]
Datum
7. Dezember 2018 09:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme der BfDI, die als Zustimmung gilt. Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 26.10.2018 Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-506/043#0152 …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der BfDI zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35092]
Datum
12. Dezember 2018 14:29
Status
Warte auf Antwort
102,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-506/043#0152 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.12.2018. Hiermit bestätige ich zunächst nur den Eingang Ihrer Nachricht. Sie wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen geführt. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail die Datenschutzerklärung der BfDI bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag bei der BfDI auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG [#35092] # 21-506/043#0152 Die Bundesbe…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag bei der BfDI auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG [#35092] # 21-506/043#0152
Datum
4. Januar 2019 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-506/043#0152 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen