Tote Obdachlose im November in Berlin

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele obdachlose Personen im November tot aufgefunden wurden und welches Alter die Personen hatten?. Werden die Todesursachen untersucht? Könnten Sie mir auch diese mitteilen?

Vielen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2016
  • Frist
    13. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tote Obdachlose im November in Berlin [#19551]
Datum
10. Dezember 2016 17:16
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele obdachlose Personen im November tot aufgefunden wurden und welches Alter die Personen hatten?. Werden die Todesursachen untersucht? Könnten Sie mir auch diese mitteilen? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist mir zugeleitet worden. Allerdings bin ich persönlich nicht zur Bearbei…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Tote Obdachlose im November in Berlin [#19551]
Datum
12. Dezember 2016 13:03
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist mir zugeleitet worden. Allerdings bin ich persönlich nicht zur Bearbeitung zuständig. Ich werde nun ermitteln, ob es eine Stelle gibt, die Ihnen die begehrte Auskunft grundsätzlich geben könnte. Eine entsprechende Weiterleitung erhalten Sie Cc... Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Zuständigkeit der Landesämter ist nicht gegeben. Die von Ihnen begehrten Angaben…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Tote Obdachlose im November in Berlin [#19551]
Datum
12. Dezember 2016 14:36
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Zuständigkeit der Landesämter ist nicht gegeben. Die von Ihnen begehrten Angaben werden in der Senatssozialverwaltung nicht erfasst. Die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit liegen bei den Bezirksämtern. Somit besteht nur die Möglichkeit, dass es eine entsprechend zuständige Stelle im Bereich der Innenverwaltung gibt. Ich möchte Sie deshalb bitten, sich mit Ihrer Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres zu wenden. Mit freundlichen Grüßen