Tourismus Masterplan Friedrichstadt

Anfrage an: Amt Nordsee-Treene

In den Stadtratssitzungen der Stadt Friedrichstadt ist von einem Tourismus-Masterplan die Rede, der für das Handeln der Stadt von großer Bedeutung sein soll. Ich bitte um Informationen ob und wo dieser Tourismusmasterplan einzusehen ist. Dieser Plan ist von öffentlichem Interesse und berührt die Interessen aller BürgerInnen, die in Friedrichstadt leben. Ich bitte daher um Einsicht in diesen Plan und möchte diese Informationen auf der Website 1621.sh allen BürgerInnen zu Verfügung stellen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Christine Ax
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Sta…
An Amt Nordsee-Treene Details
Von
Christine Ax
Betreff
Tourismus Masterplan Friedrichstadt [#53375]
Datum
30. Januar 2019 09:07
An
Amt Nordsee-Treene
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Stadtratssitzungen der Stadt Friedrichstadt ist von einem Tourismus-Masterplan die Rede, der für das Handeln der Stadt von großer Bedeutung sein soll. Ich bitte um Informationen ob und wo dieser Tourismusmasterplan einzusehen ist. Dieser Plan ist von öffentlichem Interesse und berührt die Interessen aller BürgerInnen, die in Friedrichstadt leben. Ich bitte daher um Einsicht in diesen Plan und möchte diese Informationen auf der Website 1621.sh allen BürgerInnen zu Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christine Ax <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christine Ax << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christine Ax

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