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Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen

Ergebnis des im Ressortforschungsplan 2016 aufgeführten Forschungsvorhabens "Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" (Forschungskennzahl: 3716622050) (siehe: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Forschung/ressortforschungsplan_2016_gesamt_bf.pdf – Seite 61).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnis de…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen [#186401]
Datum
11. Mai 2020 21:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnis des im Ressortforschungsplan 2016 aufgeführten Forschungsvorhabens "Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" (Forschungskennzahl: 3716622050) (siehe: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Forschung/ressortforschungsplan_2016_gesamt_bf.pdf – Seite 61).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186401 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 3.4.2020 bzw. 12.5.2020…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen
Datum
5. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
701,9 KB
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 3.4.2020 bzw. 12.5.2020, in der Sie um Auskunft über a.) die Bearbeitung des Koalitionsvertrags zum Thema „Weiterentwicklung des Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ b.) einem Forschungsvorhaben zu Innenraumschadstoffen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Leider kann ich Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen nur zu b.) entsprechen. Der Antrag zu a.) muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Nach § 3 Abs. 2 UIG wurde der Informationszugang zu a.) durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewährt. Die Antwort war mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Ihr Antrag an das Umweltbundesamt in unserem Geschäftsbereich in gleicher Sache ist damit ebenfalls abgelehnt. Sie erhalten keine gesonderte Nachricht. Zu b.) erhalten Sie in der Anlage die angeforderten Unterlagen zum Verbleib. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen zu a.) keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das postalische Zusenden der toxikologischen Bewertungen von…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen [#186401]
Datum
8. Juli 2020 14:23
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für das postalische Zusenden der toxikologischen Bewertungen von Innenraumluftschadstoffen, da ich allerdings davon ausgehe, dass Ihnen diese Bewertungen auch in elektronischer Form (z. B. als PDF-Datei) vorliegen, möchte ich Sie bitten, mir diese nochmals per E-Mail zu senden. Es hat mich überrascht, dass die von Ihnen übersandten Unterlagen zum Forschungsprojekt "Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten" lediglich Vorarbeiten zu den vom AIR abzuleitenden Innenraumluftrichtwerten darstellen. Ich bitte daher um Folgendes: (1) Ich hatte um Zusendung des Ergebnisses des Forschungsprojekts mit FKZ: 3716 62 205 0 gebeten. Zugesandt wurden mir Ergebnisse von Forschungsprojekten mit FKZ: 3716 62 205 1, FKZ: 3716 62 205 2 und FKZ: 3716 62 205 3. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Forschungsprojekte das Forschungsprojekt mit FKZ: 3716 62 205 0 insgesamt umfasst. (2) Bitte teilen Sie mir die Gesamtkosten – unter Aufschlüsselung der Kosten für die Forschungsprojekte mit FKZ: 3716 62 205 1, FKZ: 3716 62 205 2 und FKZ: 3716 62 205 3 – des Forschungsprojekts mit FKZ: 3716 62 205 0 mit. (3) Bitte teilen Sie mir mit, ob zu den in den Forschungsprojekten mit FKZ: 3716 62 205 1, FKZ: 3716 62 205 2 und FKZ: 3716 62 205 3 genannten Innenraumluftschadstoffen zwischenzeitlich vom AIR Innenraumluftrichtwerte abgeleitet/erlassen wurden. Falls zu diesen Innenraumluftschadstoffen noch keine Innenraumluftrichtwerte erlassen worden sein sollten, bitte ich um Mitteilung, was der Grund für die noch nicht erfolgte Ableitung der Innenraumluftrichtwerte ist. (4) Bitte teilen Sie mir mit, ob es der üblichen Vorgehensweise entspricht, dass die Vorarbeiten für den Erlass von Innenraumluftrichtwerten an externe Gutachter vergeben werden. (5) Im 5. AIR-Sitzungsprotokoll wird unter TOP 5 ein „Entwurf für eine Ableitung von Richtwerten“ erwähnt (siehe: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/355/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_5._sitzung_am_15._maerz_2017.pdf). Bitte senden Sie mir diesen Entwurf in elektronischer Form (z. B. als PDF-Datei) per E-Mail zu. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186401/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8.7.2020, in der Sie um A…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen
Datum
17. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
730,4 KB
<<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Frau Stein, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8.7.2020, in der Sie um Auskunft zu den Fragen 1-5 nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. I. Dem Antrag wird entsprochen. Sie erhalten in der Anlage die angeforderten Unterlagen zum Verbleib. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 17.08.2020. Da ich die toxikologis…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen [#186401]
Datum
7. Oktober 2020 08:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 17.08.2020. Da ich die toxikologischen Bewertungen von Innenraumluftschadstoffen, wie mit Schreiben vom 8.07.2020 nochmals explizit erbeten, bis dato nicht in elektronischer Form (z. B. als PDF-Datei) erhalten habe, möchte ich Sie nun nochmals bitten, dies nachzuholen, oder mir gemäß § 1 Abs. 2 IFG den Grund zu nennen, der gegen die Gewährung des Informationszugangs in elektronischer Form spricht. Des Weiteren bitte ich um Folgendes: (1) Mit Schreiben vom 8.07.2020 hatte ich Sie gebeten, mir mitzuteilen, zu welchen in den „Forschungsprojekten mit FKZ: 3716 62 205 1, FKZ: 3716 62 205 2 und FKZ: 3716 62 205 3 genannten Innenraumluftschadstoffen zwischenzeitlich vom AIR Innenraumluftrichtwerte abgeleitet/erlassen wurden“. Hierzu haben Sie mir in der Anlage zu Ihrem Schreiben vom 17.08.2020 mitgeteilt, dass „Richtwerte für C1-C8 Alkansäuren“ und „Richtwerte für C5-C8 Alkane und n-Hexan“ erlassen wurden. Da ich hierzu keine Veröffentlichung (z. B. im Bundesgesundheitsblatt) finden kann, bitte ich Sie, mir die Veröffentlichung der „Richtwerte für C1-C8 Alkansäuren“ und die Veröffentlichung der „Richtwerte für C5-C8 Alkane und n-Hexan“ in elektronischer Form (z. B. als PDF-Datei) zuzusenden, oder mir die Links zu den Veröffentlichungen zu nennen. (2) In der Anlage zu Ihrem Schreiben vom 17.08.2020 haben Sie mitgeteilt, dass die Richtwerte für Aceton, Acetophenon, 1-Propanol, 2-Propanol, Methanol, Trikresylphosphate. Die Gutachten für Dioxan und Tri(2-butoxyethyl)phosphat „derzeit anhand der Anmerkungen des AIR überarbeitet“ werden. Bitte senden Sie mir die „Anmerkungen des AIR“ in elektronischer Form (z. B. als PDF-Datei) zu. (3) Mit Schreiben vom 8.07.2020 hatte ich Sie gebeten, mir mitzuteilen, „ob es der üblichen Vorgehensweise entspricht, dass die Vorarbeiten für den Erlass von Innenraumluftrichtwerten an externe Gutachter vergeben werden“. Da Sie dies mit einem schlichten „Ja“ beantwortet haben, bitte ich nunmehr noch um Auskunft zu folgenden Fragen: a) War es schon immer üblich die Vorarbeiten für den Erlass von Innenraumluftrichtwerten an externe Gutachter zu vergeben? Falls nein, bitte ich um Mitteilung, seit wann diese Vorarbeiten an externe Gutachter vergeben werden? b) Warum werden die Vorarbeiten für den Erlass von Innenraumluftrichtwerten an externe Gutachter vergeben? c) Wie erfolgt die Auswahl der externe Gutachter? Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186401/

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Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich mit einer Antwort auf meine Anfrage v…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen [#186401]
Datum
12. November 2020 17:08
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich mit einer Antwort auf meine Anfrage vom 7. Oktober 2020 rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186401/