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Toxische Vergiftung durch CO2 und NOx

Kerosin, Bunker C wird gering versteuert. Gewerbliche Unternehmen setzen nach der Abgabenverordnung $ 52vom Reingewinn vor Steuern als Betriebskosten alles ab!!
Private und Rentner zahlen vom Brutto für die KFZ Umweltsteuer CO2 seit Jahrzehnten Steuern,
dazu kommt der Benzin Preis Warenpreis 34,9 ct + Kosten Gewinn 10 ct, Energiesteuer 65 ct
Mehrwertsteuer 23,9 ct Verkaufspreis 133,9 ct das sind bei 44,9 ct 90 ct Steuern bei 15000 km Jahr x 7 l Verbrauch / 100 KM 1050 L x 90 ct = 945€ die kein privater absetzen kann.
CO2 Steuer. Braunkohle , Holz und Steinkohle sind Umweltverschutzer ohne Messung der Abgase. Trotz Kohelausstieg werden in Supermärkten Braunkohle, Holzkohle, Grillkoks und Steinkohle vetrieben.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kerosin, Bunker C w…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Toxische Vergiftung durch CO2 und NOx [#136371]
Datum
3. Mai 2019 23:45
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kerosin, Bunker C wird gering versteuert. Gewerbliche Unternehmen setzen nach der Abgabenverordnung $ 52vom Reingewinn vor Steuern als Betriebskosten alles ab!! Private und Rentner zahlen vom Brutto für die KFZ Umweltsteuer CO2 seit Jahrzehnten Steuern, dazu kommt der Benzin Preis Warenpreis 34,9 ct + Kosten Gewinn 10 ct, Energiesteuer 65 ct Mehrwertsteuer 23,9 ct Verkaufspreis 133,9 ct das sind bei 44,9 ct 90 ct Steuern bei 15000 km Jahr x 7 l Verbrauch / 100 KM 1050 L x 90 ct = 945€ die kein privater absetzen kann. CO2 Steuer. Braunkohle , Holz und Steinkohle sind Umweltverschutzer ohne Messung der Abgase. Trotz Kohelausstieg werden in Supermärkten Braunkohle, Holzkohle, Grillkoks und Steinkohle vetrieben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 3. Mai 2019 über die Plattform "FragdenSta…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Toxische Vergiftung durch CO2 und NOx [#136371]
Datum
9. Mai 2019 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Mitteilung vom 3. Mai 2019 über die Plattform "FragdenStaat" an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), deren Eingang ich hiermit bestätige. In der Nachricht, die uns die Plattform „FragdenStaat“ automatisiert zugeleitet hat, wird mitgeteilt, dass Sie hiermit einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen (siehe unten). Aktuell handelt es sich bei Ihrem Schreiben allerdings nicht um einen solchen Antrag, sondern um eine Mitteilung bzw. einen Kommentar zum Thema „CO2“ und „Steuern“. Ich vermag nämlich nicht zu erkennen, dass Sie über Ihren Kommentar hinausgehend tatsächlich den Zugang zu bestimmten (Umwelt)Informationen beantragt haben, über die das BMU verfügt, bzw. um welche (Umwelt)Informationen es sich dabei konkret handeln soll. Sofern Sie tatsächlich einen solchen Antrag nach dem UIG oder IFG stellen wollen, bitte ich Sie darum, mir so konkret wie möglich mitzuteilen, zu welchen (Umwelt)Informationen Sie Zugang haben möchten. Gesetzt den Fall, Sie wollen keinen solchen Antrag stellen und wollen dem BMU stattdessen lieber eine Frage oder mehrere Fragen zu den von Ihnen angesprochenen Themen stellen, so können Sie dies auch jederzeit gerne tun, und zwar am einfachsten per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier bin ich in ein Formalismus Dschungel geraten, o…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Toxische Vergiftung durch CO2 und NOx [#136371]
Datum
22. Mai 2019 17:43
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hier bin ich in ein Formalismus Dschungel geraten, offensichtlich? Als Diesel EURO 5 Fahrer habe ich geklagt und meinen Diesel BJ 2013 an den Hersteller im Zuge des Vergleichs OLG Braunschweig. Alle privaten Benutzer von Fahrzeugen zahlen seit jahrzehnten CO2 Steuer. Aus den beiuliegenden Dokumenten können Sie ersehen, wie wir Bürger von der Politik im Regen stehen gelassen werden! Warum sind Autos und Motorräder lauter? Leider wird von der Politik In Zafira Fehlercode wird gezeigt, wie jeder die Abgasrückführung mit einem Auto und LKW Diagnose Anschluss OBD mit Hilfe von WLAN Adapter von jedem ausgeschaltet wird! Driften bis die Reifen qualmen! Luftfahrt CO2 Steuer werden von allen vor Dteuern laut Abgabenverordnung abgezogen!! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - roland-stein-co2-steuer.pdf Anfragenr: 136371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>