Tracing-App Corona-App

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Neben der Telekom und SAP, dem CISPA und der Fraunhofer-Gesellschaft sollen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eng in das Tracing-App-Projekt eingebunden werden. Wenn die App fertig ist, soll sie durch das Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegeben werden, das wohl auch die Server betreiben soll.
1. Wer haftet, wenn es zu Verstößen beim Datenschutz kommt? Haftet der Herausgeber, also das RKI, die Entwickler, also SAP und Telekom, oder die Bundesregierung?
2. Wird es neben dem Datenschutzbeauftragten des Bundes eine Beschwerdestelle geben, wenn es zu einem Missbrauch der App kommen sollte?
3. Wer wird die Abnahme und Freigabe der App vornehmen?
2. Gab es eine Ausschreibung nach den Vorgaben des Vergaberechts?
3. Was wird die Entwicklung der Corona-App kosten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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Gunnar Sohn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Neben der T…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gunnar Sohn
Betreff
Tracing-App Corona-App [#185616]
Datum
29. April 2020 12:07
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neben der Telekom und SAP, dem CISPA und der Fraunhofer-Gesellschaft sollen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eng in das Tracing-App-Projekt eingebunden werden. Wenn die App fertig ist, soll sie durch das Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegeben werden, das wohl auch die Server betreiben soll. 1. Wer haftet, wenn es zu Verstößen beim Datenschutz kommt? Haftet der Herausgeber, also das RKI, die Entwickler, also SAP und Telekom, oder die Bundesregierung? 2. Wird es neben dem Datenschutzbeauftragten des Bundes eine Beschwerdestelle geben, wenn es zu einem Missbrauch der App kommen sollte? 3. Wer wird die Abnahme und Freigabe der App vornehmen? 2. Gab es eine Ausschreibung nach den Vorgaben des Vergaberechts? 3. Was wird die Entwicklung der Corona-App kosten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn Anfragenr: 185616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185616 Postanschrift Gunnar Sohn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn

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