Tracker Benutzerdaten des Internetauftritts der Kommune

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht,
wie viele Personen beim KRZN die Besucherdaten des Internetauftritts der Stadt Krefeld über das eingebundene Monitoringprogramm etracker.de auswerten. Welche konkreten Verbesserungen und Optimierungen auf Basis dieser erhobenen Daten implementiert/gemacht wurden.
Wo die Besucherdaten veröffentlicht werden.
Warum man sich gegen Piwik bzw. Matomo und für etracker.com entschieden hat.
Vgl:
view-source:https://www.krefeld.de/de/allgemein/suchergebnisse/&p103=doc=de/allgemein/suchergebnisse;field=103;q=KRZN
Ab Zeile 38
https://www.etracker.com/

Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Kataster, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind.
Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Tracker Benutzerdaten des Internetauftritts der Kommune [#29807]
Datum
15. Mai 2018 14:30
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele Personen beim KRZN die Besucherdaten des Internetauftritts der Stadt Krefeld über das eingebundene Monitoringprogramm etracker.de auswerten. Welche konkreten Verbesserungen und Optimierungen auf Basis dieser erhobenen Daten implementiert/gemacht wurden. Wo die Besucherdaten veröffentlicht werden. Warum man sich gegen Piwik bzw. Matomo und für etracker.com entschieden hat. Vgl: view-source:https://www.krefeld.de/de/allgemein/suchergebnisse/&p103=doc=de/allgemein/suchergebnisse;field=103;q=KRZN Ab Zeile 38 https://www.etracker.com/ Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Kataster, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind. Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel Bürger <<E-Mail-Adresse>>

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