Tracking auf Webseiten und in Apps

Sitzungsprotokolle und Akten, aus denen hervor geht, wer entschieden hat, dass auf den Webseiten und Apps von ARD und ZDF sowie deren Unterprogrammen wie "Tagesschau" und "Heute" Trackingtools eingesetzt werden sollen. Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler.
Konkret geht es um die in diesem Beitrag festgestellten Trackingtools:
https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/

Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sitzungsprotokoll…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
16. Dezember 2021 15:36
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sitzungsprotokolle und Akten, aus denen hervor geht, wer entschieden hat, dass auf den Webseiten und Apps von ARD und ZDF sowie deren Unterprogrammen wie "Tagesschau" und "Heute" Trackingtools eingesetzt werden sollen. Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler. Konkret geht es um die in diesem Beitrag festgestellten Trackingtools: https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/ Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235797/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in Ihre Email vom 16. Dezember haben wir erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
21. Dezember 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Email vom 16. Dezember haben wir erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zum Datenschutz in unseren Online-Angeboten: https://www.ardmediathek.de/datenschutz/ Trackingtools benötigen wir, um die Zuverlässigkeit unserer Produkte zu garantieren. Ein kommerzielles Interesse verfolgen wir damit nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage ist leider noch nicht beantwortet. Leiten Sie die Anfrage gerne an das…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
28. Dezember 2021 08:33
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage ist leider noch nicht beantwortet. Leiten Sie die Anfrage gerne an das zuständige Gremium weiter, falls notwendig. Bitte stellen Sie mir dies zur Verfügung: Sitzungsprotokolle und Akten, aus denen hervor geht, wer entschieden hat, dass auf den Webseiten und Apps von ARD und ZDF sowie deren Unterprogrammen wie "Tagesschau" und "Heute" Trackingtools eingesetzt werden sollen. Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler. Konkret geht es um die in diesem Beitrag festgestellten Trackingtools: https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235797/
Erstes Deutsches Fernsehen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2021 08:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Bitte entschuldigen Sie die…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
11. Januar 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse am Angebot der ARD. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Jede Entscheidung zum Tracking ist mit den Datenschützer*innen der Landesrundfunkanstalten abgestimmt. Die ARD hält sich selbstverständlich an geltendes Recht. Auch weil persönliche Daten wie IPS´s nicht gespeichert, ausgewertet oder für kommerzielle Zwecke benutzt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf W…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
23. Januar 2022 23:14
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf Webseiten und in Apps“ vom 16.12.2021 (#235797). Diese wurde zwar teilweise, nicht aber vollständig von Ihnen beantwortet. Welche Personen oder welche Gremien haben beschlossen, dass Ihre Nutzer getrackt werden sollen? Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler. Hier nochmals der ursprüngliche Link, wo die technischen Hintergründe über das Tracking erläutert werden: https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235797/
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Mail. Wir können Ihnen von unserer Seite aus keine weitere…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
27. Januar 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche Mail. Wir können Ihnen von unserer Seite aus keine weiteren Auskünfte geben. Daher leiten wir Ihre Anliegen nun mit der Bitte um Überprüfung an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bayerischen Rundfunks weiter. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf Webseiten und in Apps“ vom 16.12.…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235797]
Datum
28. Juli 2022 17:04
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf Webseiten und in Apps“ vom 16.12.2021 (#235797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 192 Tage überschritten. Wie lautet denn die Einschätzung des zuständigen Datenschutzbeauftragten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>