Tracking auf Webseiten und in Apps

Sitzungsprotokolle und Akten, aus denen hervor geht, wer entschieden hat, dass auf den Webseiten und Apps von ARD und ZDF sowie deren Unterprogrammen wie "Tagesschau" und "Heute" Trackingtools eingesetzt werden sollen. Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler.
Konkret geht es um die in diesem Beitrag festgestellten Trackingtools:
https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • 65 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sitzungsprotok…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tracking auf Webseiten und in Apps [#235796]
Datum
16. Dezember 2021 15:36
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sitzungsprotokolle und Akten, aus denen hervor geht, wer entschieden hat, dass auf den Webseiten und Apps von ARD und ZDF sowie deren Unterprogrammen wie "Tagesschau" und "Heute" Trackingtools eingesetzt werden sollen. Ebenso bitte ich um die Entscheidungsgründe und die Offenlegung der Abwägung in Bezug auf Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit dieses Mittels in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer / Beitragszahler. Konkret geht es um die in diesem Beitrag festgestellten Trackingtools: https://www.kuketz-blog.de/ard-zdf-apps-unter-der-lupe-tracking-und-verstoesse-gegen-das-ttdsg/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235796/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf Webseiten und in Apps“ vom 16.12.…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tracking auf Webseiten und in Apps [#235796]
Datum
15. Juni 2022 08:49
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Tracking auf Webseiten und in Apps“ vom 16.12.2021 (#235796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>