Tracking mit der Corona- App

Sehr << Antragsteller:in >>
Am Morgen des 20.10. habe ich im inforadio ein Interview mit dem Philosophen Julian Nida-Rümelin gehört: 
https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202010/20/corona-politik-winter-2020-philosoph-nida-ruemelin.html ;
Der hat genau das ausgesprochen, was mir schon seit Tagen durch den Kopf geht: warum wird die Corona- App nicht um eine Tracking- Funktion erweitert, wenn die Gesundheitsämter nicht mehr mit der Kontaktverfolgung hinterher kommen ?
Die Antwort des Datenschutzbeauftragten am Mittag war bezeichnend: das Datenschutzgesetz lasse das nicht zu!
Bekanntermaßen können Gesetze auch geändert werden. 
Sie haben in Ihrer letzten Pressekonferenz zu Corona beklagt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Staates schon fast ausgeschöpft seien. Aber m. E. hat der Staat mit der Corona- App noch ein Ass im Ärmel, er muss es nur auch ziehen!
Ich weiß, es ist Sache des Bundes, das Datenschutzgesetz zu ändern.
Aber Sie können doch Ihren Einfluss geltend machen.
Herr Müller, haben Sie darauf eine Antwort?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tracking mit der Corona- App [#201453]
Datum
22. Oktober 2020 11:50
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in Am Morgen des 20.10. habe ich im inforadio ein Interview mit dem Philosophen Julian Nida-Rümelin gehört:  https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202010/20/corona-politik-winter-2020-philosoph-nida-ruemelin.html ; Der hat genau das ausgesprochen, was mir schon seit Tagen durch den Kopf geht: warum wird die Corona- App nicht um eine Tracking- Funktion erweitert, wenn die Gesundheitsämter nicht mehr mit der Kontaktverfolgung hinterher kommen ? Die Antwort des Datenschutzbeauftragten am Mittag war bezeichnend: das Datenschutzgesetz lasse das nicht zu! Bekanntermaßen können Gesetze auch geändert werden.  Sie haben in Ihrer letzten Pressekonferenz zu Corona beklagt, dass die Handlungsmöglichkeiten des Staates schon fast ausgeschöpft seien. Aber m. E. hat der Staat mit der Corona- App noch ein Ass im Ärmel, er muss es nur auch ziehen! Ich weiß, es ist Sache des Bundes, das Datenschutzgesetz zu ändern. Aber Sie können doch Ihren Einfluss geltend machen. Herr Müller, haben Sie darauf eine Antwort? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201453/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Schreiben vom 22.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zuschrift zum Betreff ist in der Bürgerberatung de…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr Schreiben vom 22.10.2020
Datum
23. Oktober 2020 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Zuschrift zum Betreff ist in der Bürgerberatung des Regierenden Bürgermeisters eingegangen und wurde mir zur Beantwortung übergeben. Ihr Vorschlag und Ihre Ausführungen wurden hier zur Kenntnis genommen. Die Corona-Warn-App wurde vom Robert-Koch-Institut für die Bundesregierung herausgegeben. Das Robert-Koch-Institut untersteht hierbei dem Bundesministerium für Gesundheit und fällt nicht in das Ressort der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeister noch des Landes Berlin. Ich kann Sie demnach nur darauf verweisen Ihren Vorschlag an das Bundesministerium für Gesundheit zu richten: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Bleiben Sie Gesund! Mit freundlichen Grüßen