Trageerlaubnis für Berner Marsch (Schweizerischer Zweitagemarsch)

Mir ist bekannt, dass das Tragen der Bandschnalle für den Berner Marsch am Dienstanzug der Bundeswehr nicht durch die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" erlaubt ist. Dennoch sieht man häufig Soldaten mit dieser Bandschnalle – teilweise mit (nach eigener Aussage) Ausnahmegenehmigung, welche das Tragen erlaubt.

Unter welchen Umständen wird das Tragen der Bandschnalle für den Schweizerischen Zweitagemarsch (Berner Marsch) am Dienstanzug der Bundeswehr genehmigt und wer ist für die Genehmigung zuständig?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
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James Miller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist bekannt,…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
Trageerlaubnis für Berner Marsch (Schweizerischer Zweitagemarsch) [#17062]
Datum
11. Juni 2016 12:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist bekannt, dass das Tragen der Bandschnalle für den Berner Marsch am Dienstanzug der Bundeswehr nicht durch die Zentralrichtlinie A2<< Adresse entfernt >>2630/0<< Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>5 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" erlaubt ist. Dennoch sieht man häufig Soldaten mit dieser Bandschnalle – teilweise mit (nach eigener Aussage) Ausnahmegenehmigung, welche das Tragen erlaubt. Unter welchen Umständen wird das Tragen der Bandschnalle für den Schweizerischen Zweitagemarsch (Berner Marsch) am Dienstanzug der Bundeswehr genehmigt und wer ist für die Genehmigung zuständig? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, James Miller <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift James Miller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Miller, das Bundesministerium der Verteidigung [geschwärzt] Protokoll [geschwärzt] erteilt Tr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG-Antrag: Trageerlaubnis für Berner Marsch (Schweizerischer Zweitagemarsch) [#17062]
Datum
14. Juni 2016 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Miller, das Bundesministerium der Verteidigung [geschwärzt] Protokoll [geschwärzt] erteilt Tragegenehmigungen für das Tragen von Orden und Ehrenzeichen an der Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nur für Orden und Ehrenzeichen, die § 5 Ordensgesetz entsprechen, d.h. es muss sich um Orden/Ehrenzeichen handeln, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung verliehen worden sind. Die Marschauszeichnung "Schweizer Zweitagemarsch" erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen nicht. Da die in Rede stehende Marschauszeichnung nicht § 5 Ordensgesetz entspricht, darf diese gemäß der Bestimmungen der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, Abschnitt 1 Nummer 118 und Abschnitt 6 i.V.m. Anlage 7.1 auch an der Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht als Orden oder Ehrenzeichen getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für Miniaturen zu diesem Abzeichen (z. B. Bandschnalle). Die Voraussetzungen für den vorschriftsgemäßen Erwerb, das Tragen und die zulässige Trageweise ausländischer sowie bi- und multinationaler Abzeichen – insbesondere ausländischer Tätigkeits- und Spezialabzeichen /Abzeichen ausländischer Streitkräfte – sind im Abschnitt 1 Nummer 118 und Abschnitt 5 Nummern 594 und 596 i.V.m. Abschnitt 7 Nummern 7.11 bis 7.13 der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 geregelt. Eine entsprechende Bewertung, ob es sich bei der genannten Marschauszeichnung um ein ausländisches Tätigkeits- oder Spezialabzeichen im Sinne der o.a. Vorschrift handelt, hat durch den Disziplinarvorgesetzten zu erfolgen. Dabei wird geprüft, ob diese Auszeichnung im Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen erworben wurde. Insbesondere wird darauf abgestellt, ob eine besondere militärische Ausbildung oder die Erfüllung besonderer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen) für den Erwerb notwendig war. Bei positiver Prüfung, d. h. dem Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen, kann eine Auszeichnung als ausländisches Tätigkeits-/Spezialabzeichen im Sinne der Vorschrift an der Uniform der Bundeswehr getragen werden. Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines getragen werden. Die Tragefähigkeit ist jedoch zu verneinen, wenn die Auszeichnung in ihrer äußeren Form einem Orden oder Ehrenzeichen ähnelt. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Auszeichnung an einem Ordensband befestigt ist oder in Form einer Bandschnalle verliehen wird. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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James Miller
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen James …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
James Miller
Betreff
AW: WG: IFG<< Adresse entfernt >>Antrag: Trageerlaubnis für Berner Marsch (Schweizerischer Zweitagemarsch) [#17062]
Datum
14. Juni 2016 12:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen James Miller Anfragenr: 17062 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift James Miller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/