Tragegenehmigung Pilgerkreuz

Kann man allgemein davon ausgehen, dass eine Tragegenehmigung für Soldaten der Bundeswehr für das „Jerusalem- Pilgerkreuz“ erteilt wird? Es handelt sich hierbei um ein offizielles Ehrenzeichen des Heiligen Stuhls/des Vatikans was für Verdienste um das heilige Land bzw. um die katholische Kirche an Gläubige Verliehen wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2019
  • Frist
    18. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann man allgemein …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tragegenehmigung Pilgerkreuz [#172176]
Datum
15. Dezember 2019 22:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann man allgemein davon ausgehen, dass eine Tragegenehmigung für Soldaten der Bundeswehr für das „Jerusalem- Pilgerkreuz“ erteilt wird? Es handelt sich hierbei um ein offizielles Ehrenzeichen des Heiligen Stuhls/des Vatikans was für Verdienste um das heilige Land bzw. um die katholische Kirche an Gläubige Verliehen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172176
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1207 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.12.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Tragegenehmigung Pilgerkreuz [#172176]
Datum
16. Dezember 2019 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1207 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 15. Dezember 2019. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1207 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1207 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15.12…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Tragegenehmigung Pilgerkreuz [#172176]
Datum
17. Dezember 2019 09:29
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1207 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15.12.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1207 vom 16.12.2019 Sehr [geschwärzt], zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 15. Dezember 2019 (Bezug 1.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: BMVg Protokoll Orden und Ehrenzeichen ist zuständig für die Erteilung von Tragegenehmigungen von ausländischen Orden/Ehrenzeichen an der Bundeswehruniform. Zur Erteilung einer Tragegenehmigung ist ein formloser Antrag des Soldaten/ehemaligen Soldaten, dem ein ausländischer Orden bzw. ein ausländisches Ehrenzeichen verliehen und ausgehändigt wurde, erforderlich. Nach Prüfung des Antrags wird eine Tragegenehmigung erteilt oder versagt. Bei der in Rede stehenden Auszeichnung handelt es sich um eine tragefähige Auszeichnung. Ihren entsprechenden Antrag richten Sie bitte (unter Angabe der PersNr/PK, Dienstgrad, Name, Vorname, Anschrift ) mit einer Kopie der Verleihungsurkunde an: BMVgProtOrdenEhrenzeichen@bmvg.bund.de Sodann kann über Ihren Antrag entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]