Tragen von Mundschutz

Anfrage an: Robert Koch-Institut

aus meiner über 40 jährigen Berufserfahrung als Krankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe weiß ich, dass immunsupprimierte Patienten (z. B. nach Organtransplantationen) in ihrem Alltag einen Mundschutz tragen müssen um sich vor Infektionen zu schützen. Wieso sollte dann das Tragen eines Mundschutzes die Bevölkerung nicht vor einer Infektion mit Covid19 schützen? Warum wird immer gesagt, es schütze nicht den Träger sondern nur die anderen vor dem Träger?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Karin Rasp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus meiner …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Karin Rasp
Betreff
Tragen von Mundschutz [#184203]
Datum
7. April 2020 23:23
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus meiner über 40 jährigen Berufserfahrung als Krankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe weiß ich, dass immunsupprimierte Patienten (z. B. nach Organtransplantationen) in ihrem Alltag einen Mundschutz tragen müssen um sich vor Infektionen zu schützen. Wieso sollte dann das Tragen eines Mundschutzes die Bevölkerung nicht vor einer Infektion mit Covid19 schützen? Warum wird immer gesagt, es schütze nicht den Träger sondern nur die anderen vor dem Träger?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karin Rasp Anfragenr: 184203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184203 Postanschrift Karin Rasp << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karin Rasp

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2020 23:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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