Tragfähigkeit Heimfelder Straße

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Heimfelder Straße fahren täglich mehr als 430 Busse und darüber hinaus noch viele weitere Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. Insgesamt kann man daher von einem Schwerlastverkehrsaufkommen i.H.v. etwa 15% am Gesamtverkehr ausgehen.

Wie mir die BWVI mitteilte (https://fragdenstaat.de/a/11474), sollte der Oberbau der Straße bei einer Neudimensionierung der Belastungsklasse 10 (BK 10) entsprechen. Jedoch werde bei "Maßnahmen der Baulichen Erhaltung (z.B. Einbau einer neuen Fahrbahndecke) (...) die Belastungsklasse in der Regel nicht verändert." Daher liegen der BWVI keine Angaben zur tatsächlichen Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße vor.

Können Sie mir diesbezüglich für den Abschnitt der Heimfelder Straße zwischen "Eißendorfer Pferdeweg" und "Milchgrund" bitte folgende Informationen übermitteln:

1) Für welche Belastung wurde die Straße in diesem Abschnitt dimensioniert?
2) Wann wurde die Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße in diesem Abschnitt dimensioniert?
3) Welche Informationen liegen bzgl. der geologischen Beschaffenheit des Straßenuntergrundes in diesem Abschnitt vor?
4) Wann wurde die letzte Grundinstandsetzung der Straße in diesem Abschnitt durchgeführt?
5) Wurde im Rahmen der letzten Grundinstandsetzung der Oberbau der Straße in diesem Abschnitt geändert bzw. neu dimensioniert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Heimfelder Straß…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tragfähigkeit Heimfelder Straße [#11942]
Datum
14. November 2015 18:30
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Heimfelder Straße fahren täglich mehr als 430 Busse und darüber hinaus noch viele weitere Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. Insgesamt kann man daher von einem Schwerlastverkehrsaufkommen i.H.v. etwa 15% am Gesamtverkehr ausgehen. Wie mir die BWVI mitteilte (https://fragdenstaat.de/a/11474), sollte der Oberbau der Straße bei einer Neudimensionierung der Belastungsklasse 10 (BK 10) entsprechen. Jedoch werde bei "Maßnahmen der Baulichen Erhaltung (z.B. Einbau einer neuen Fahrbahndecke) (...) die Belastungsklasse in der Regel nicht verändert." Daher liegen der BWVI keine Angaben zur tatsächlichen Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße vor. Können Sie mir diesbezüglich für den Abschnitt der Heimfelder Straße zwischen "Eißendorfer Pferdeweg" und "Milchgrund" bitte folgende Informationen übermitteln: 1) Für welche Belastung wurde die Straße in diesem Abschnitt dimensioniert? 2) Wann wurde die Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße in diesem Abschnitt dimensioniert? 3) Welche Informationen liegen bzgl. der geologischen Beschaffenheit des Straßenuntergrundes in diesem Abschnitt vor? 4) Wann wurde die letzte Grundinstandsetzung der Straße in diesem Abschnitt durchgeführt? 5) Wurde im Rahmen der letzten Grundinstandsetzung der Oberbau der Straße in diesem Abschnitt geändert bzw. neu dimensioniert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Eingangsbestätigung f…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015
Datum
16. November 2015 10:10
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungHmbTG.pdf
9,8 KB
image001.png
9,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Eingangsbestätigung für das von Ihnen beantragte Auskunftsersuchen nach dem Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Harburg
Automatische Antwort: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942] ? Sie erreichen mich wieder am 8.1.2016. Mein…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942]
Datum
2. Januar 2016 16:37
Status
Warte auf Antwort
? Sie erreichen mich wieder am 8.1.2016. Meine Vertretung ?bernimmt <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Gr??en
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942]
Datum
2. Januar 2016 16:37
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tragfähigkeit Heimfelder Straße" vom 14.11.2015 (#11942) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Diesbezüglich habe ich noch eine zusätzliche Nachfrage: Laut Anlage 1 der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Bürgerservice und Verkehr vom 12.11.2015, soll im Jahr 2016 die Mittelnaht der Heimfelder Straße saniert werden. Diesbezüglich ist anzumerken, dass auf der Heimfelder Straße derzeit rund 450 Busse/24h der Hamburger Hochbahn fahren. Dadurch, dass die Straße sehr schmal ist, fahren die Busse in der regelhaft auf der Mittelnaht der Fahrbahn (von beiden Seiten, da im Begegnungsverkehr gefahren wird). Insofern ist es m.E. nicht verwunderlich, dass es insbesondere die Mittelnaht ist, die saniert werden muss. Meine Ergänzungsfrage lautet daher: Wird die Sanierung der Mittelnaht mit besonderen Materialien durchgeführt werden, die dieser besonders hohen und dabei stetigen Belastung standhalten oder ist ggf. alternativ angedacht die außerordentlich starken Schänden an der Mittelnaht zukünftig durch Anwendung von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO zu vermeiden bzw. zu reduzieren? Zu letzterem Punkt hat z.B. das VG München geurteilt: "Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Sie haben das gleiche Recht zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StVO). Außergewöhnliche Schäden sind solche, die durch die Benutzung einer öffentlichen Straße durch eine bestimmte Gruppe von Verkehrsteilnehmern drohen und geeignet sind, den Gemeingebrauch durch andere zu beeinträchtigen oder die zur Unterhaltungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger führen, die über das sonst übliche Maß hinausgehen." Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Auskunftsersuchen vom 14.11.2015 [#11942]
Datum
2. Februar 2016 14:10
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Tragfähigkeit Heimfelder Straße" vom 14.11.2015 (#11942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
WG: Antwort an Dr. Antragsteller/in zum Fall 30 HmbTG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Gewährung von Zu…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
WG: Antwort an Dr. Antragsteller/in zum Fall 30 HmbTG
Datum
11. Februar 2016 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
9,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) kann wie folgt beantwortet werden: zu 1.: Für welche Belastung wurde die Straße in diesem Abschnitt dimensioniert? Bei der Heimfelder Straße handelt es sich um einen historisch gewachsenen Straßenzug. Es liegen uns keine Informationen über den Aufbau des Oberbaus vor. zu 2.: Wann wurde die Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße in diesem Abschnitt dimensioniert? Bei Wiederherstellungen der Heimfelder Straße (z.B: im Rahmen von Aufgrabungen) ist die nach heutigen Vorschriften und Richtlinien geltende rechenrische Belastungsklasse 10 einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Dimensionierung siehe Antwort zu Frage 1. zu 3.: Welche Informationen liegen bzgl. der geologischen Beschaffenheit des Straßenuntergrundes in diesem Abschnitt vor? Hinsichtlich der Beschaffenheit des geologischen Untergrundes erhalten Sie sämtliche Informationen unter folgendem Link: Bohrdaten Hamburg - Stadt Hamburg<http://www.hamburg.de/bohrdaten-geologie/> zu 4.: Wann wurde die letze Grundinstandsetzung der Straße in diesem Abschnitt durchgeführt? Es liegen uns keine Informationen über die letzte Grundinstandsetzung der Heimfelder Srtaße vor. zu 5.: Wurde im Rahmen der letzten Grundinstandsetzung der Oberbau der Straße in diesem Abschnitt geändert bzw. dimensioniert? Da uns keine Informationen über die letzte Grundinstandsetzung vorliegen, können wir auch keine Angaben über die Dimensionierung des Oberbaus tätigen. zur Ergänzungsfrage vom 02.01.2016: Wird die Sanierung der Mittelnaht mit besonderen Materialien durchgeführt werden, die dieser besonders hohen und dabei stetigen Belsatung standhalten oder ist ggf. alternativ angedacht die außerordentlich starken schäden an der Mittelnaht zukünftig durch Anwendung von §45 Abs. 1 Staz 2 Nr. 2 StVO zu vermeiden bzw. zu reduzieren? Im Regelfall werden Asphaltdeckschichten halbseitig d.h. bahnenweise eingebaut. Die dabei entstehende Kontaktfläche (hier die Mittelnaht) stellt grundsätzlich eine Schwachstelle in der Deckschicht dar. Derartige Schadensbilder sind schwer zu vermeiden und bieten auch immer einen Angriffspunkt für weitere Substanzverluste. Für die Sanierung von Nahstellen gibt es ein spezielles Material, welches grundsätzlich dafür verwendet wird. Es ist extra dafür ausgelegt, diese Schwachstellen in der Decke zu verstärken. Dieses wird auch in der Heimfelder Straße zum Einsatz kommen. Maßnahmen nach §45 StVO sind nicht angedacht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antwort an Dr. Antragsteller/in zum Fall 30 HmbTG [#11942] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fü…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort an Dr. Antragsteller/in zum Fall 30 HmbTG [#11942]
Datum
11. Februar 2016 14:19
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Damit ist die Anfrage für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S.: Ausdrücklichen Dank auch dafür, dass Sie nun sehr zeitnah geantwortet haben. Ich hätte im Bedarfsfall sogar auch länger gewartet, wenn ich auf meine zwischenzeitlichen Nachfragen die Rückmeldung erhalten hätte, dass die Beantwortung der Frage aufgrund von Personalengpassen derzeit nicht möglich ist. Anfragenr: 11942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>