Tragfähigkeit Heimfelder Straße
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Heimfelder Straße fahren täglich mehr als 430 Busse und darüber hinaus noch viele weitere Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. Insgesamt kann man daher von einem Schwerlastverkehrsaufkommen i.H.v. etwa 15% am Gesamtverkehr ausgehen.
Wie mir die BWVI mitteilte (https://fragdenstaat.de/a/11474), sollte der Oberbau der Straße bei einer Neudimensionierung der Belastungsklasse 10 (BK 10) entsprechen. Jedoch werde bei "Maßnahmen der Baulichen Erhaltung (z.B. Einbau einer neuen Fahrbahndecke) (...) die Belastungsklasse in der Regel nicht verändert." Daher liegen der BWVI keine Angaben zur tatsächlichen Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße vor.
Können Sie mir diesbezüglich für den Abschnitt der Heimfelder Straße zwischen "Eißendorfer Pferdeweg" und "Milchgrund" bitte folgende Informationen übermitteln:
1) Für welche Belastung wurde die Straße in diesem Abschnitt dimensioniert?
2) Wann wurde die Belastungs- resp. Tragfähigkeit der Straße in diesem Abschnitt dimensioniert?
3) Welche Informationen liegen bzgl. der geologischen Beschaffenheit des Straßenuntergrundes in diesem Abschnitt vor?
4) Wann wurde die letzte Grundinstandsetzung der Straße in diesem Abschnitt durchgeführt?
5) Wurde im Rahmen der letzten Grundinstandsetzung der Oberbau der Straße in diesem Abschnitt geändert bzw. neu dimensioniert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum14. November 2015
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18. Dezember 2015
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