Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022

Das Transfer Impact Assessment, auf dessen Basis die Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 veröffentlicht wurde, in der u.a. auf die Wahrscheinlichkeit eines Behördenzugriffs und die Art der Daten abgestellt wurde:

https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/mit-schutzma%C3%9Fnahmen-ist-zoom-f%C3%BCr-lehrveranstaltungen-an-hessischen-hochschulen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Transfer …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 [#251648]
Datum
17. Juni 2022 13:39
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Transfer Impact Assessment, auf dessen Basis die Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 veröffentlicht wurde, in der u.a. auf die Wahrscheinlichkeit eines Behördenzugriffs und die Art der Daten abgestellt wurde: https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilungen/mit-schutzma%C3%9Fnahmen-ist-zoom-f%C3%BCr-lehrveranstaltungen-an-hessischen-hochschulen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251648/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 [#251648]
Datum
31. Juli 2022 18:51
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022“ vom 17.06.2022 (#251648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenz…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 [#251648]; unser Az.: 95.22.35:0044/wz
Datum
16. August 2022 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. In der Sache selbst haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen, da der Antrag sich auf Informationen bezieht, die den Kernbereich der Aufsichtstätigkeit des HBDI betreffen und nicht auf allgemeine Verwaltungsaufgaben (§ 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 [#251648]; unser Az.: 95.22.35:0044/wz [#251648]
Datum
26. September 2022 07:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022“ vom 17.06.2022 (#251648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> am 16.08.2022 hatte ich Ihnen bereits geantwortet, dass Sie in der Sache…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Transfer Impact Assessment für Zoom-Empfehlung vom 17.06.2022 [#251648]; unser Az.: 95.22.35:0044/wz [#251648]
Datum
27. September 2022 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 16.08.2022 hatte ich Ihnen bereits geantwortet, dass Sie in der Sache keinen Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen haben, da der Antrag sich auf Informationen bezieht, die den Kernbereich der Aufsichtstätigkeit des HBDI betreffen und nicht auf allgemeine Verwaltungsaufgaben (§ 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen