Transit durch Flughäfen in Risikogebieten

nachdem nun in Europa viele Städte als Risikogebiet eingestuft worden sind, stellt sich mir die Frage, ob es nach einem zeitnahen reinen Flugzeugwechsel am Flughafen einer solchen Stadt (z.B. Amsterdam/Brüssel/Lissabon), ohne dass man den Transitbereich verlässt (also offiziell gar nicht in die Stadt einreist), bei der Rückreise nach Deutschland ebenfalls ab Mitte Oktober zu einer Quarantänepflicht kommt oder ob der ursprüngliche Startpunkt der Rückreise hier zur Beurteilung relevant ist. Leider finde ich hierzu keine Aussagen im Netz und hoffe, dass Sie mir eine Einschätzung geben können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Ralf Rönisch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
Ralf Rönisch
Betreff
Transit durch Flughäfen in Risikogebieten [#199005]
Datum
1. Oktober 2020 09:59
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem nun in Europa viele Städte als Risikogebiet eingestuft worden sind, stellt sich mir die Frage, ob es nach einem zeitnahen reinen Flugzeugwechsel am Flughafen einer solchen Stadt (z.B. Amsterdam/Brüssel/Lissabon), ohne dass man den Transitbereich verlässt (also offiziell gar nicht in die Stadt einreist), bei der Rückreise nach Deutschland ebenfalls ab Mitte Oktober zu einer Quarantänepflicht kommt oder ob der ursprüngliche Startpunkt der Rückreise hier zur Beurteilung relevant ist. Leider finde ich hierzu keine Aussagen im Netz und hoffe, dass Sie mir eine Einschätzung geben können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Rönisch Anfragenr: 199005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199005/ Postanschrift Ralf Rönisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Rönisch
Gesundheitsamt Wuppertal
Ihre Anfrage bzgl. Durchreise in Risikogebieten Sehr geehrter Herr Rönisch, sofern Sie den Transitbereich nicht …
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
Ihre Anfrage bzgl. Durchreise in Risikogebieten
Datum
2. Oktober 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rönisch, sofern Sie den Transitbereich nicht verlassen, gilt dieser Umstieg nicht als ein Aufenthalt in einem Risikogebiet. Quarantäne- und Testpflicht entfällt. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW zeitnah ändern kann, ich kann Ihnen somit keine verbindliche Einschätzung für Mitte Oktober geben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Rönisch
AW: Ihre Anfrage bzgl. Durchreise in Risikogebieten [#199005] Sehr geehrte<< Anrede >> Hallo, Herr Zi…
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
Ralf Rönisch
Betreff
AW: Ihre Anfrage bzgl. Durchreise in Risikogebieten [#199005]
Datum
2. Oktober 2020 13:32
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Hallo, Herr Ziaja, danke für die zeitnahe Antwort und die Klärung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Ralf Rönisch Anfragenr: 199005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199005/

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Gesundheitsamt Wuppertal
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Oktober 2020 13:32
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.