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Transnistrien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wann hat der letzte offizielle Kontakt eines Vertreters der Bundesrepublik (Auswärtiges Amt, anderer oberste Bundesbehörde, Botschaft, Konsulat) zur Regierung von Transnistrien stattgefunden?
Wer ist der offizielle Vertreter der Bundesrepublik gegenüber der Regierung von Transnistrien?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann hat der letzte…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transnistrien [#185565]
Datum
28. April 2020 19:26
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann hat der letzte offizielle Kontakt eines Vertreters der Bundesrepublik (Auswärtiges Amt, anderer oberste Bundesbehörde, Botschaft, Konsulat) zur Regierung von Transnistrien stattgefunden? Wer ist der offizielle Vertreter der Bundesrepublik gegenüber der Regierung von Transnistrien?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185565 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Transnistrien“ [#185565] [#185565]
Datum
2. Juni 2020 04:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185565 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auswärtige Amt gar nicht reagiert hat, obwohl die Anfrage bei ihm eingegangen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185565.pdf Anfragenr: 185565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185565
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Transnistrien“ [#185565] [#185565]
Datum
3. Juni 2020 18:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185565 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auswärtige Amt auf meine Anfrage nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185565.pdf Anfragenr: 185565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185565
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-722/002 II#0350 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Transnistrien“ [#185565] # 25-722/002 II#0350
Datum
5. Juni 2020 12:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
446,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-722/002 II#0350 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 28. und 29.04.2020, die an d…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Transnistrien
Datum
2. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 28. und 29.04.2020, die an den Bürgerservice weitegeleitet wurden. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Sie erkundigen sich nach den Beziehungen der Bundesregierung zu verschiedenen Gebieten. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die von Ihnen genannten Gebiete völkerrechtlich nicht als unabhängige Staaten an. Entsprechend unterhält sie auch keine diplomatischen Beziehungen oder offizielle Regierungskontakte. Zur Beförderung einer Konfliktlösung haben Angehörige der Bundesregierung im Rahmen internationaler Institutionen, wie beispielsweise der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gleichwohl informelle Gespräche mit Vertretern der betroffenen Gebiete geführt. Dies war beispielsweise im Jahr 2016 der Fall, als die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa innehatte. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.