Transparenz bei Spendenverwendung

warum sind nicht alle Spendenvereinigungen bzw. die eingetragenen Vereine gesetzlich verpflichtet, sich einer Prüfung zu unterziehen. (z.B. durch das DZI, die dies vorbildlich auf freiwilliger Basis machen)

Falls Sie nicht zuständig sind, wäre ich dankbar, wenn Sie die Anfrage an das zuständige Ressort weiterleiten könnten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum sind nicht al…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenz bei Spendenverwendung [#160355]
Datum
28. Juli 2019 07:56
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum sind nicht alle Spendenvereinigungen bzw. die eingetragenen Vereine gesetzlich verpflichtet, sich einer Prüfung zu unterziehen. (z.B. durch das DZI, die dies vorbildlich auf freiwilliger Basis machen) Falls Sie nicht zuständig sind, wäre ich dankbar, wenn Sie die Anfrage an das zuständige Ressort weiterleiten könnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bi…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: WG: Transparenz bei Spendenverwendung [#160355] - BMJV-ID: [20865012]
Datum
2. August 2019 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2019, in der Sie mehr Transparenz bei de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Transparenz bei Spendenverwendung [#160355] - BMJV-ID: [12857002]
Datum
6. August 2019 09:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Juli 2019, in der Sie mehr Transparenz bei der Spendenverwendung fordern. Lieber Antragsteller/in Eingetragene Vereine werden zu den unterschiedlichsten Zwecken gegründet, sind unterschiedlich groß und oft sehr unterschiedlich organisiert. Es gibt viele eingetragene Vereine, die nur zum Nutzen ihrer Mitglieder tätig sind und sich ausschließlich über Beiträge oder Spenden ihrer Mitglieder finanzieren. Für solche Vereine besteht kein Bedürfnis anderen Personen als seinen Mitgliedern Rechnung zu legen über ihre Finanzierung oder Tätigkeit. Wenn die Vereine als gemeinnützig anerkannt werden wollen, um Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, deren Vorliegen im Besteuerungsverfahren überprüft wird. Falls Sie hierzu Näheres wissen wollen, kann ich Sie nur an das für das Steuerrecht zuständige Bundesministerium der Finanzen verweisen. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Telefon: 03018 682-0 Telefax: 03018 682-3260 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>: www.bundesfinanzministerium.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen