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Transparenz der Amtlichen Kontrollen

Wie und Wo vollziehen die Bayerischen Veterinärbehörden die in der VO (EU) Nr. 625/2017 Titel II Abschn. I Kap. II Art. 11 Abs. 1-3 geforderte Transparenz Amtlicher Kontrollen?
Relevante Schlachtbefunde werden an die für den Schlachtbetrieb zuständige KVB weitergeleitet, und dort bearbeitet; dann fallen sie der Vergessenheit anheim. Gerade Tierschutz ist von überragendem öffentlichen Interesse

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie und Wo vollziehen di…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Transparenz der Amtlichen Kontrollen [#223303]
Datum
13. Juni 2021 15:13
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und Wo vollziehen die Bayerischen Veterinärbehörden die in der VO (EU) Nr. 625/2017 Titel II Abschn. I Kap. II Art. 11 Abs. 1-3 geforderte Transparenz Amtlicher Kontrollen? Relevante Schlachtbefunde werden an die für den Schlachtbetrieb zuständige KVB weitergeleitet, und dort bearbeitet; dann fallen sie der Vergessenheit anheim. Gerade Tierschutz ist von überragendem öffentlichen Interesse
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in die Informationen nach Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2017/625 werden jährlich im Rahmen des MNKP-J…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Transparenz der Amtlichen Kontrollen (Unser AZ: 27-A0140-2021/960)
Datum
22. Juni 2021 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Informationen nach Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2017/625 werden jährlich im Rahmen des MNKP-Jahresberichts des BVL veröffentlicht. Für eine Veröffentlichung nach Art. 11 Abs. 3 VO (EU) 2017/625 wäre die Schaffung einer Rechtsgrundlage durch den Bundesgesetzgeber erforderlich. Mit freundlichen Grüßen