Transparenz der Bewertung von Risikogebieten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum ist die Grundlage der Ausweisung bzw. Einstufung von Risikogebieten bzw. Hochrisikogebieten nicht transparent, nachvollziehbar, aktuell und in ausschließlich auch in deutscher Amtssprache verfügbar ? Wieso wird dem Bürger ein rechtsstaatliches und demokratisches Auskunftintresse nach§ 1 IFG verwehrt? Als Bürger möchte ich erfahren:
Wer Riskogebiete definiert ?
Welche Datenlage dem zugrunde gelegt wird und auf Grundlage welcher Berechtigung?
Wie aktuell diese Daten berücksichtigt werden ?
Warum Daten der anerkannten und renomierten John Hopkins Universität nicht berücksichtigt werden.?
Sind Indikatoren der Erhebung willkürlich gesetzt?

Wie kann es in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Land sein, dass es für den Bürger keine Transparenz gibt und er vermeintlich staatlicher Willkür ausgesetzt ist, wie man es eher in Länder wie Russland vermuten würden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist die Grundlage de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Transparenz der Bewertung von Risikogebieten [#219909]
Datum
6. Mai 2021 12:55
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist die Grundlage der Ausweisung bzw. Einstufung von Risikogebieten bzw. Hochrisikogebieten nicht transparent, nachvollziehbar, aktuell und in ausschließlich auch in deutscher Amtssprache verfügbar ? Wieso wird dem Bürger ein rechtsstaatliches und demokratisches Auskunftintresse nach§ 1 IFG verwehrt? Als Bürger möchte ich erfahren: Wer Riskogebiete definiert ? Welche Datenlage dem zugrunde gelegt wird und auf Grundlage welcher Berechtigung? Wie aktuell diese Daten berücksichtigt werden ? Warum Daten der anerkannten und renomierten John Hopkins Universität nicht berücksichtigt werden.? Sind Indikatoren der Erhebung willkürlich gesetzt? Wie kann es in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Land sein, dass es für den Bürger keine Transparenz gibt und er vermeintlich staatlicher Willkür ausgesetzt ist, wie man es eher in Länder wie Russland vermuten würden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219909/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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