Transparenz und Entscheidungsgewalt der Einzelnen Mitarbeiter beim Amt für Soziales

Mich würde es interessieren nach welchen Prinzipien und Auflagen manche Behörden ihre Entscheidungen fällen?
Beispiel:
Ein Mensch das eine anerkannte Behinderung ( zu 100%behindert) beantragt Grundsicherung. Dieser Mensch versucht die soziale Anbindung aufrecht zu erhalten und arbeitet 5 Tage die Woche in einer Behindertenwerkstatt mit. Für diese Leistung bezieht er ein Monatslohn fon ca. 200€ brutto! Nun da uns allen bekannt ist, dass der Staat entgegen den öffentlichen Behauptungen nachweislich die Bedürftigen oft im Stich lässt. Also ist es nur verständlich als Erziehungsberechtigter irgendwie dafür zu sorgen, wenn sie ihre Zeit abgelebt haben, für sein behindertes Kind etwas vorzusorgen, selbst wenn es um Summen geht die gerade Mal die Exsistenzgrenze übersteigen! Nun sobald man als Elternteil vorsorgt und das Angesparte offiziel dem behinderten Menschen überschreibt meldet sich die Behörde und fordert alle bis dato gewährte Sozialleistungen in vollen Höhe zurück! Auch wenn hier von der 4fachen Summe die Rede ist! Einfach wahnsinnig, und für meine Ansichten absolut sinnfrei! Als Bsp.: wenn die überlassene Summe 15000€ ist, die gewährten Leistungen bei 60000€ liegen, wie soll hier ein Ausgleich geschaffen werden? Selbst wenn man an die Behörde die 15000€ zurückzahlt, dann bezieht man die Leistung sofort wieder! Was ausser Schickane bezweckt dieses Vorgehen? Ich würde es verstehen, wenn die Behörde die Summe verrechnet um somit für einen bestimmten Zeitraum die gewährten Leistungen spart, aber das Verhalten ist nicht nachvollziehbar! Zeitgleich wissen wir alle, dass es 1000de Menschen gibt, welche unberechtigt die Leistungen über Jahre beziehen und sich bereichern! Als Bundesbürger der seit 25 Jahren seinen Beitrag für die Finanzkasse ableistet fühle ich mich für dumm verkauft! Wann wird dieser Quatsch von möchte gern Märchen sein Ende finden und der Sozialstaat dann auch wirklich für die sozial Schwachen stehen? Klar könnte man über die europäischen Nachbarn herziehen und behaupten, den Menschen dort geht es schlechter! Doch diese Länder tun nicht so als ob es nicht so wäre!
Hier in der BRD schließen für meinen Geschmack noch immer viel zu viele Bürger ihre Augen vor der Ungerechtigkeit!
Ist es trauriger Weise wirklich nötig als Betroffener öffentlich um Hilfe zu schreien, bevor reagiert und ein Vorwand gefunden wird?
Andererseits bruchen wir ja in Deutschland auch für 500m Autobahnerneuerung teilweise bis zur 5 Jahren, wo in Europa manche Länder ihre Autobahn- und Strassennetze komplett ausbaut!!
Ich würde mich als wertgeschätzt fühlen, als Wähler und Steuerzahler, eine Reaktion hierdrauf zu erfahren.

Ihr Steuerzahler!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mich würde es inter…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenz und Entscheidungsgewalt der Einzelnen Mitarbeiter beim Amt für Soziales [#146740]
Datum
27. Mai 2019 19:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde es interessieren nach welchen Prinzipien und Auflagen manche Behörden ihre Entscheidungen fällen? Beispiel: Ein Mensch das eine anerkannte Behinderung ( zu 100%behindert) beantragt Grundsicherung. Dieser Mensch versucht die soziale Anbindung aufrecht zu erhalten und arbeitet 5 Tage die Woche in einer Behindertenwerkstatt mit. Für diese Leistung bezieht er ein Monatslohn fon ca. 200€ brutto! Nun da uns allen bekannt ist, dass der Staat entgegen den öffentlichen Behauptungen nachweislich die Bedürftigen oft im Stich lässt. Also ist es nur verständlich als Erziehungsberechtigter irgendwie dafür zu sorgen, wenn sie ihre Zeit abgelebt haben, für sein behindertes Kind etwas vorzusorgen, selbst wenn es um Summen geht die gerade Mal die Exsistenzgrenze übersteigen! Nun sobald man als Elternteil vorsorgt und das Angesparte offiziel dem behinderten Menschen überschreibt meldet sich die Behörde und fordert alle bis dato gewährte Sozialleistungen in vollen Höhe zurück! Auch wenn hier von der 4fachen Summe die Rede ist! Einfach wahnsinnig, und für meine Ansichten absolut sinnfrei! Als Bsp.: wenn die überlassene Summe 15000€ ist, die gewährten Leistungen bei 60000€ liegen, wie soll hier ein Ausgleich geschaffen werden? Selbst wenn man an die Behörde die 15000€ zurückzahlt, dann bezieht man die Leistung sofort wieder! Was ausser Schickane bezweckt dieses Vorgehen? Ich würde es verstehen, wenn die Behörde die Summe verrechnet um somit für einen bestimmten Zeitraum die gewährten Leistungen spart, aber das Verhalten ist nicht nachvollziehbar! Zeitgleich wissen wir alle, dass es 1000de Menschen gibt, welche unberechtigt die Leistungen über Jahre beziehen und sich bereichern! Als Bundesbürger der seit 25 Jahren seinen Beitrag für die Finanzkasse ableistet fühle ich mich für dumm verkauft! Wann wird dieser Quatsch von möchte gern Märchen sein Ende finden und der Sozialstaat dann auch wirklich für die sozial Schwachen stehen? Klar könnte man über die europäischen Nachbarn herziehen und behaupten, den Menschen dort geht es schlechter! Doch diese Länder tun nicht so als ob es nicht so wäre! Hier in der BRD schließen für meinen Geschmack noch immer viel zu viele Bürger ihre Augen vor der Ungerechtigkeit! Ist es trauriger Weise wirklich nötig als Betroffener öffentlich um Hilfe zu schreien, bevor reagiert und ein Vorwand gefunden wird? Andererseits bruchen wir ja in Deutschland auch für 500m Autobahnerneuerung teilweise bis zur 5 Jahren, wo in Europa manche Länder ihre Autobahn- und Strassennetze komplett ausbaut!! Ich würde mich als wertgeschätzt fühlen, als Wähler und Steuerzahler, eine Reaktion hierdrauf zu erfahren. Ihr Steuerzahler!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AKR Transparenz und Entscheidungsgewalt der Einzelnen Mitarbeiter beim Amt für Soziales [#146740]
Datum
28. Mai 2019 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich wäre auch über eine Antwort über den digitalem Wege zufrieden! Schließlich ist e…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AKR Transparenz und Entscheidungsgewalt der Einzelnen Mitarbeiter beim Amt für Soziales [#146740]
Datum
29. Mai 2019 12:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich wäre auch über eine Antwort über den digitalem Wege zufrieden! Schließlich ist es zeitgemäß. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 146740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>