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Transparenz

Im Jahr 2017 haben das ARD und das ZDF zusammen mit Eurosport und Sky 4,64 Milliarden Euro an die Deutsche Fußball Liga (DFL) überwiesen. Die Summe gilt für vier Spielzeiten. Wieviel genau von den Öffentlich-Rechtlichen beigesteuert wurde, ist nicht ganz klar.
Transparenz scheint nämlich nicht das Steckenpferd des gebührenfinanzierten Fernsehens zu sein. Durchaus denkbar, dass da eine Milliarde an Gebührengelder an die Klubs überwiesen wurde. Für die Weltmeisterschaft hat man im letzten Jahr übrigens 218 Millionen Euro extra hingelegt.
An die Gebührenfinanzierung des deutschen Fußballs sollte man übrigens immer dann denken, wenn irgendein Vereinsoberer mal wieder die betriebswirtschaftlich saubere Arbeit deutscher Fußballvereine betont und mit dem Finger auf die Serie A oder die Primera División zeigt.
Dort bezahlt die Öffentlichkeit (inkl. Sicherheitskräfte), ja selbst der fußballdesinteressierte Teil der Öffentlichkeit, nicht für die Bilanzen der Vereine.
Fußball wird bei den Öffentlich-Rechtlichen wie ein Grundrecht behandelt, für das man einfach bezahlen muss. Warum setzt man nicht da an, zieht sich aus diesem Markt heraus, der Jahr für Jahr unbezahlbarer wird? Und wo ist eigentlich die Transparenz?
Als Gebührenzahler wüsste ich zum Beispiel schon gerne, was man durch den Verkauf öffentlich-rechtlicher Serien und Filme an Amazon Prime und Netflix einnimmt. Oder warum im Programm dieser Sender immer dieselben Prominenten von Sendung A nach Sendung B geschoben werden? Dieser spielshowaffine Promi-Mikrokosmos, der Gebühren verschlingt – muss das sein?
Und was haben diese Sendeformate denn bitte mit Qualität zu tun? Jeder Kindergeburtstag ist anspruchsvoller geplant.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 201…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenz [#182521]
Datum
12. März 2020 23:12
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2017 haben das ARD und das ZDF zusammen mit Eurosport und Sky 4,64 Milliarden Euro an die Deutsche Fußball Liga (DFL) überwiesen. Die Summe gilt für vier Spielzeiten. Wieviel genau von den Öffentlich-Rechtlichen beigesteuert wurde, ist nicht ganz klar. Transparenz scheint nämlich nicht das Steckenpferd des gebührenfinanzierten Fernsehens zu sein. Durchaus denkbar, dass da eine Milliarde an Gebührengelder an die Klubs überwiesen wurde. Für die Weltmeisterschaft hat man im letzten Jahr übrigens 218 Millionen Euro extra hingelegt. An die Gebührenfinanzierung des deutschen Fußballs sollte man übrigens immer dann denken, wenn irgendein Vereinsoberer mal wieder die betriebswirtschaftlich saubere Arbeit deutscher Fußballvereine betont und mit dem Finger auf die Serie A oder die Primera División zeigt. Dort bezahlt die Öffentlichkeit (inkl. Sicherheitskräfte), ja selbst der fußballdesinteressierte Teil der Öffentlichkeit, nicht für die Bilanzen der Vereine. Fußball wird bei den Öffentlich-Rechtlichen wie ein Grundrecht behandelt, für das man einfach bezahlen muss. Warum setzt man nicht da an, zieht sich aus diesem Markt heraus, der Jahr für Jahr unbezahlbarer wird? Und wo ist eigentlich die Transparenz? Als Gebührenzahler wüsste ich zum Beispiel schon gerne, was man durch den Verkauf öffentlich-rechtlicher Serien und Filme an Amazon Prime und Netflix einnimmt. Oder warum im Programm dieser Sender immer dieselben Prominenten von Sendung A nach Sendung B geschoben werden? Dieser spielshowaffine Promi-Mikrokosmos, der Gebühren verschlingt – muss das sein? Und was haben diese Sendeformate denn bitte mit Qualität zu tun? Jeder Kindergeburtstag ist anspruchsvoller geplant.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182521
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: WG: AW: Transparenz [#182521]
Datum
30. März 2020 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen

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