Transparenzbericht von “Alten- und Pflegecentrum Flintbek“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Alten- und Pflegecentrum Flintbek“ unter dieser Adresse:

Hörn 12
<< Adresse entfernt >>

Ich bin potentiell betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimau…
An Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Alten- und Pflegecentrum Flintbek“ [#16970]
Datum
4. Juni 2016 00:35
An
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Alten- und Pflegecentrum Flintbek“ unter dieser Adresse: Hörn 12 24220 Flintbek Ich bin potentiell betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Transparenzbericht von "Alten- und Pflegecentrum Flintbek" (#16970) Sehr geehrtAntragsteller/in der Ant…
Von
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
Transparenzbericht von "Alten- und Pflegecentrum Flintbek" (#16970)
Datum
16. Juni 2016 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Antrag auf Auskunft nach dem Informationszugangsgesetz (IZG) ist hier eingegangen. Nach § 3 IZG hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Ihre Anfrage wurde von einer Internetplattform gesendet. Ob sich hinter dem Namen Antragsteller/in Antragsteller/in eine natürliche Peron verbirgt, kann ich daher nicht eindeutig nachvollziehen. Ich bitte Sie daher, mir Ihre zustellfähige Postanschrift mitzuteilen. Gleichzeitig habe ich die Trägerin der Einrichtung schriftlich über das Informationsbegehren informiert und gebeten, mir mitzuteilen, ob aus ihrer Sicht Gründe im Sinne von § 10 IZG vorliegen, die einer Bekanntgabe der begehrten Information entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Transparenzbericht von "Alten- und Pflegecentrum Flintbek" (#16970) [#16970] Sehr geehrte Damen und …
An Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Transparenzbericht von "Alten- und Pflegecentrum Flintbek" (#16970) [#16970]
Datum
17. Juni 2016 12:57
An
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet Sperlingsgang 3 24220 Flintbek Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Anfrage Informatiosnzugangsgesetz (IZG) die Bescheidung Ihres Antrages kann leider nicht innerhalb der Monatsfrist…
Von
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage Informatiosnzugangsgesetz (IZG)
Datum
4. Juli 2016
Status
Warte auf Antwort
die Bescheidung Ihres Antrages kann leider nicht innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass der Anwalt der betroffenen Einrichtung Einwände gegen die Herausgabe des Berichts geltend gemacht hat. Diese werden gerade geprüft und beschieden. Da es sich bei einer möglichen positiven Entscheidung über Ihren Antrag auf Seiten des Betroffenen um einen Verwaltungsakt mit belastender Drittwirkung handeln könnte, steht diesem der allgemeine Verwaltungsrechtsweg offen. Daher bin ich gehalten, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten, um nicht einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung vorzugreifen. Wegen der Komplexität der Angelegenheit werden voraussichtlich Kosten entstehen, deren genaue Höhe allerdings noch nicht feststeht. Die Kostenermittlung richtet sich nach der Kostenordnung der "Landesverordnung über Kosten nach dem Informatiosnzugangsgesetz vom 21.03.2007"
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Informatiosnzugangsgesetz (IZG) [#16970] Sehr geehrt<< Anrede >> vor Erteilung der Auskun…
An Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informatiosnzugangsgesetz (IZG) [#16970]
Datum
5. Juli 2016 20:14
An
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vor Erteilung der Auskunft bitte ich um Mitteilung der zu erwartenden Kostenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
AW: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970] Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten richten sich nach der …
Von
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
AW: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970]
Datum
22. Juli 2016 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Kosten richten sich nach der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) v. 21.03.2007. Nach § 1 IZG-SH-KostenVO i. v. m. Tarifstelle 1.1 des Kostentarifs ist die Erteilung mündlicher oder einfacher schriftlicher Auskünfte, ggf. auch mit Herausgabe von weniger als 10 Duplikaten gebührenfrei. Der Prüfbericht umfasst neun DIN A 4-Seiten. Insofern werden Ihnen in diesem Fall keine Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >…
An Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970]
Datum
6. August 2016 10:43
An
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> sofern keine Kosten entstehen, senden Sie mir bitte nach Abschluss der Klärung mit dem Rechtsanwalt der Einrichtung den Transparenzbericht zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Automatische Antwort: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970] Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachr…
Von
Keisverwaltung Rendsburg-Eckernförde – Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit – Heimaufsicht
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage Informationszugangsgesetz (IZG) [#16970]
Datum
6. August 2016 10:43
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Schneeberg (202256) oder Frau Agger (Tel.202444). Ich bin am 15.08.2016 wieder erreichbar. Mit freundlichen Grüßen