Transparenzbericht von “Altenpflegeheim "Am Zeisigwald"“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Altenpflegeheim "Am Zeisigwald"“ unter dieser Adresse:

Fürstenstraße 264
09130 Chemnitz

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

Andreas Schmieder
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsich…
An Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350 Details
Von
Andreas Schmieder
Betreff
Transparenzbericht von “Altenpflegeheim "Am Zeisigwald"“ [#23636]
Datum
22. Juni 2017 11:00
An
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Altenpflegeheim "Am Zeisigwald"“ unter dieser Adresse: Fürstenstraße 264 09130 Chemnitz Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Schmieder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Schmieder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Schmieder

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Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Sehr geehrter Herr Schmieder, gern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage. Das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualit…
Von
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Altenpflegeheim "Am Zeisigwald"“ [#23636]
Datum
22. Juni 2017 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmieder, gern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage. Das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) enthält keine Befugnisnorm, welche die Veröffentlichung der im Rahmen der Prüfungen gewonnen Erkenntnisse vorsieht. Daher unterliegen die eine stationäre Einrichtung betreffenden Daten den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes. Anders ist dies im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, geregelt. Seit Herbst 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität veröffentlicht (§ 115 Abs. 1a SGB XI). Sie können unter dem Link: www.pflegelotse.de den veröffentlichten Transparenzbericht der o. g. Einrichtung einsehen. Mit freundlichen Grüßen