Transparenzbericht von “BeneVit Haus am Park“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „BeneVit Haus am Park“ unter dieser Adresse:

Rottfeldstr. 3
68199 Mannheim

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    1. Juni 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsic…
An Heimaufsicht Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “BeneVit Haus am Park“ [#21311]
Datum
2. Mai 2017 04:37
An
Heimaufsicht Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „BeneVit Haus am Park“ unter dieser Adresse: Rottfeldstr. 3 68199 Mannheim Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Heimaufsicht Stadt Mannheim
Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“ Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 2. Mai 2017 haben Sie unter Berufu…
Von
Heimaufsicht Stadt Mannheim
Betreff
Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“
Datum
8. Mai 2017 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 2. Mai 2017 haben Sie unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um Übersendung des aktuellen Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „BeneVit Haus am Park“ , Rottfeldstr. 3, 68199 Mannheim gebeten. Die Einsichtnahme in den Prüfbericht nach § 17 Wohn-Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) ist in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 WTPG abschließend und somit spezialgesetzlich geregelt, wodurch die Vorschriften des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gemäß § 1 Abs. 3 LIFG hier keine Anwendung finden. Demnach ist der Träger einer stationären Einrichtung verpflichtet, den jeweils aktuellen Prüfbericht an gut sichtbarer Stelle in seinen Büro- oder Geschäftsräumen auszuhängen oder auszulegen und künftige Bewohner rechtzeitig vor Abschluss von Verträgen nach dem WTPG auf das Recht der Aushändigung einer Kopie des aktuellen Prüfberichts hinzuweisen. Sofern die Aushändigung (von künftigen Bewohnern) verlangt wird, ist eine Kopie des Prüfberichts (vom Träger) zu übergeben. Die gewünschte Übersendung des Prüfberichtes von Seiten der Heimaufsicht ist daher rechtlich nicht möglich, da der Landesgesetzgeber das Transparenzgebot den Heimträgern auferlegt hat. Gerne können Sie sich jedoch bei berechtigtem Interesse eine Kopie des aktuellen Prüfberichtes direkt bei der Pflegeeinrichtung aushändigen lassen. So können Sie auch gleich vor Ort einen Eindruck von der Einrichtung erlangen und mit den Verantwortlichen direkt in Kontakt treten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“ [#21311] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe schon drei mal versucht,…
An Heimaufsicht Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“ [#21311]
Datum
19. Mai 2017 22:34
An
Heimaufsicht Stadt Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe schon drei mal versucht, noch einmal zu schreiben mit ausführlicher Begründung. Es ist jedes mal fehlgeschlagen. Mit dem Tablet ist das nicht einfach. Sobald ich Zeit habe, versuche ich es erneut. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Heimaufsicht Stadt Mannheim
Automatische Antwort: Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“ [#21311]  Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab Mo…
Von
Heimaufsicht Stadt Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage “BeneVit Haus am Park“ [#21311]
Datum
19. Mai 2017 22:34
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab Montag, 22. Mai, wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Volker Weyl, <<E-Mail-Adresse>> oder an Alexandre Hofen-Stein, <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen