Transparenzbericht von “Caritas-Seniorenzentrum St. Verena“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Caritas-Seniorenzentrum St. Verena“ unter dieser Adresse:

Kappelberg 2
86150 Augsburg

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2016
  • Frist
    4. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

Juliane Koch
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichts…
An FQA Kreisfreie Stadt Augsburg Details
Von
Juliane Koch
Betreff
Transparenzbericht von “Caritas-Seniorenzentrum St. Verena“ [#16978]
Datum
4. Juni 2016 22:10
An
FQA Kreisfreie Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Caritas-Seniorenzentrum St. Verena“ unter dieser Adresse: Kappelberg 2 86150 Augsburg Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Juliane Koch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Juliane Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Juliane Koch

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FQA Kreisfreie Stadt Augsburg
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für ihre Anfrage, um jedoch überprüfen zu können, ob Sie ein Recht auf Aktene…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Augsburg
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Caritas-Seniorenzentrum St. Verena“ [#16978]
Datum
6. Juni 2016 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Koch, vielen Dank für ihre Anfrage, um jedoch überprüfen zu können, ob Sie ein Recht auf Akteneinsicht haben, werden von Ihnen noch folgende Informationen benötigt: 1. Um welches Anliegen bzw. welche Art von Auskünften geht es Ihnen? Geht es um die Pflege bzw. Betreuung eines bestimmten Bewohners? 2. In welcher Beziehung stehen Sie zur u. g. Einrichtung bzw. zu den Bewohnern? (Sind Sie Betreuerin oder Angehörige eines Bewohners?) Mit freundlichen Grüßen