Transparenzbericht von “CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor“ unter dieser Adresse:

Märtmannstraße 4
44287 Dortmund

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

Horst Meyer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht Details
Von
Horst Meyer
Betreff
Transparenzbericht von “CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor“ [#18956]
Datum
5. November 2016 14:01
An
Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor“ unter dieser Adresse: Märtmannstraße 4 44287 Dortmund Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Meyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Horst Meyer

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Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sozialamt Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Mail. Der Geset…
Von
Stadt Dortmund – Sozialamt – Heimaufsicht
Betreff
Antwort: Transparenzbericht von “CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor“ [#18956]
Datum
9. November 2016 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sozialamt Sehr geehrter Herr Meyer, vielen Dank für Ihre Mail. Der Gesetzgeber hat im Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) die Informationspflichten der Leistungsanbieter von -unter anderem- Pflegeeinrichtungen gesetzlich geregelt. Nach § 6 Abs 1 Nr. 3 und 4 des WTG haben die Leistungsanbieter die aktuellen Prüfberichte über Regelprüfungen an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen oder in Kopie auszuhändigen sowie die Prüfberichte über Regelprüfungen der letzten drei Jahre zur Einsichtnahme durch die gegenwärtigen oder künftigen Nutzerinnen und Nutzer oder von Ihnen beauftragte Personen bereitzuhalten. Der Prüfbericht vom 09.11.2015 der Dortmunder Heimaufsicht über die Regelprüfung im Jahre 2015 müsste Ihnen daher öffentlich zugänglich sein. Ansprechpartner in der Einrichtung wäre der Einrichtungsleiter Herr Cujai. Die Regelprüfung für das Jahr 2016 steht noch aus. Sollte Ihnen seitens der Einrichtung der Prüfbericht nicht zur Verfügung gestellt werden, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen