Transparenzbericht von “Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH“ unter dieser Adresse:

Am alten Sportplatz 9
65551 Limburg

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsi…
An Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH“ [#29874]
Datum
17. Mai 2018 11:25
An
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH“ unter dieser Adresse: Am alten Sportplatz 9 65551 Limburg Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.05.2018 . Sie bitten um Übersendung des aktuellen…
Von
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Betreff
AW: Transparenzbericht von “Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH“ [#29874]
Datum
17. Mai 2018 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.05.2018 . Sie bitten um Übersendung des aktuellen Prüfberichtes der Betreuungs- und Pflegeaufsicht hinsichtlich der Einrichtung Cura Sana Pflegeheim Limburg gGmbH . Ihrem Begehren kann leider nicht entsprochen werden. Die Prüfberichte der Betreuungs- und Pflegeaufsicht erhalten schutzwürdige Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern und des Einrichtungsbetreibers. Eine Rechtsverordnung nach § 17 des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) gibt es derzeit nicht, so dass die Prüfberichte derzeit nicht veröffentlicht werden. Die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen des Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) sowie des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind vorliegend nicht einschlägig. Da Sie kein Beteiligter des Verwaltungsverfahrens sind (das ist nur der Einrichtungsbetreiber) haben Sie auch kein Recht auf Akteneinsicht nach § 29 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Übersendung des Prüfberichtes nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen