Transparenzbericht von “Haus Wilstedt Betreuungs GmbH“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Haus Wilstedt Betreuungs GmbH“ unter dieser Adresse:

Hauptstr. 40
27412 Wilstedt

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2017
  • Frist
    19. August 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

Jörg Falkenhagen-Röfer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsbe…
An Gesundheitsamt Landkreis Rotenburg (Wümme) – Heimaufsicht Details
Von
Jörg Falkenhagen-Röfer
Betreff
Transparenzbericht von “Haus Wilstedt Betreuungs GmbH“ [#23989]
Datum
20. Juli 2017 10:10
An
Gesundheitsamt Landkreis Rotenburg (Wümme) – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Haus Wilstedt Betreuungs GmbH“ unter dieser Adresse: Hauptstr. 40 27412 Wilstedt Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Falkenhagen-Röfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Falkenhagen-Röfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Falkenhagen-Röfer

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