Transparenzbericht von “Kurpark Residenz Haffkrug“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Kurpark Residenz Haffkrug“ unter dieser Adresse:

Dorfstr. 14
23683 Haffkrug

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. Juni 2016
  • Frist
    23. Juli 2016
  • Kosten dieser Information:
    130,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimau…
An Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Kurpark Residenz Haffkrug“ [#16957]
Datum
3. Juni 2016 12:44
An
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Kurpark Residenz Haffkrug“ unter dieser Adresse: Dorfstr. 14 23683 Haffkrug Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen zunächst einmal mit, dass der letzte hier vorliegend…
Von
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit
Betreff
Re: Fw: Transparenzbericht von “Kurpark Residenz Haffkrug“ [#16957]
Datum
13. Juli 2016 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen zunächst einmal mit, dass der letzte hier vorliegende Prüfbericht über die jährliche Regelprüfung in der Kurpark Residenz Haffkrug aus dem März 2015 stammt und daher keine aktuellen Erkenntnisse enthält. Die diesjährige Regelprüfung hat noch nicht stattgefunden. Sollten Sie dennoch weiterhin Interesse an diesem Bericht haben, müsste ich zunächst den Einrichtungsbetreiber gem. § 10 S. 3 IZG-SH anhören, ob er einer Weitergabe des Prüfberichts zustimmt oder ob er Gründe geltend macht, die einer Weitergabe entgegenstehen. Dieses könnte u.a. der Fall sein, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden (§ 10 S. 1 IZG-SH). Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ggf. dann zu schützen, wenn 1. eine Beziehung der Information zum Unternehmen besteht, 2. die Information nicht offenkundig ist, 3. die Information nach dem Willen des Betreibers geheim gehalten werden soll und 4. ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Einrichtungsbetreibers besteht. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt immer dann vor, wenn dass Bekanntwerden der Information geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn sie geeignet ist, dem Betrieb wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Ob diese Voraussetzungen in vorliegendem Fall erfüllt sind, vermag ich zurzeit nicht zu beurteilen. Dazu muss, wie oben bereits erwähnt, zunächst der Betreiber angehört werden. Danach muss hier eine Interessensabwägung vorgenommen werden, ob das Geheimhaltungsinteresse des Betreibers oder das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der beantragten Informationen überwiegt. Der Verwaltungsaufwand für die Einholung der Stellungnahme, deren Auswertung, die Abwägung der verschiedenen Interessen und ggf. das Herausfiltern bzw. Schwärzen aller persönlichen Daten aus dem Prüfbericht wird von mir auf ca. 2 Std. geschätzt. Der Stundensatz eines Beamten des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A11) beträgt 65,05 €, so dass für Sie Kosten in Höhe von ca. 130,- € entstehen würden. Teilen Sie mir bitte bis zum 20.07.2016 mit, ob das Verfahren in Anbtracht der entstehenden Kosten und des aktuell nicht mehr aussagekräftigen Prüfberichts aus dem Jahr 2015 von hier weiter betrieben werden soll (der nächste Schriit wäre die Anhörung des Einrichtungsbetreibers). Mit freundlichen Grüßen