Sehr geehrtAntragsteller/in
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen zunächst einmal mit, dass der letzte hier vorliegende Prüfbericht über die jährliche Regelprüfung in der Kurpark Residenz Haffkrug aus dem März 2015 stammt und daher keine aktuellen Erkenntnisse enthält. Die diesjährige Regelprüfung hat noch nicht stattgefunden.
Sollten Sie dennoch weiterhin Interesse an diesem Bericht haben, müsste ich zunächst den Einrichtungsbetreiber gem. § 10 S. 3 IZG-SH anhören, ob er einer Weitergabe des Prüfberichts zustimmt oder ob er Gründe geltend macht, die einer Weitergabe entgegenstehen. Dieses könnte u.a. der Fall sein, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden (§ 10 S. 1 IZG-SH).
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ggf. dann zu schützen, wenn
1. eine Beziehung der Information zum Unternehmen besteht,
2. die Information nicht offenkundig ist,
3. die Information nach dem Willen des Betreibers geheim gehalten werden soll und
4. ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Einrichtungsbetreibers besteht.
Ein Geheimhaltungsinteresse liegt immer dann vor, wenn dass Bekanntwerden der Information geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn sie geeignet ist, dem Betrieb wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.
Ob diese Voraussetzungen in vorliegendem Fall erfüllt sind, vermag ich zurzeit nicht zu beurteilen. Dazu muss, wie oben bereits erwähnt, zunächst der Betreiber angehört werden. Danach muss hier eine Interessensabwägung vorgenommen werden, ob das Geheimhaltungsinteresse des Betreibers oder das öffentliche Interesse an einer Bekanntgabe der beantragten Informationen überwiegt.
Der Verwaltungsaufwand für die Einholung der Stellungnahme, deren Auswertung, die Abwägung der verschiedenen Interessen und ggf. das Herausfiltern bzw. Schwärzen aller persönlichen Daten aus dem Prüfbericht wird von mir auf ca. 2 Std. geschätzt. Der Stundensatz eines Beamten des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A11) beträgt 65,05 €, so dass für Sie Kosten in Höhe von ca. 130,- € entstehen würden.
Teilen Sie mir bitte bis zum 20.07.2016 mit, ob das Verfahren in Anbtracht der entstehenden Kosten und des aktuell nicht mehr aussagekräftigen Prüfberichts aus dem Jahr 2015 von hier weiter betrieben werden soll (der nächste Schriit wäre die Anhörung des Einrichtungsbetreibers).
Mit freundlichen Grüßen