Transparenzbericht von “Senioren-Wohnpark Oberhausen“

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Senioren-Wohnpark Oberhausen“ unter dieser Adresse:

Havensteinstraße 47
46045 Oberhausen

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Transparenzberichte von Pflegeheimen“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Oberhausen – Heimaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzbericht von “Senioren-Wohnpark Oberhausen“ [#20375]
Datum
16. Februar 2017 13:47
An
Stadt Oberhausen – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Senioren-Wohnpark Oberhausen“ unter dieser Adresse: Havensteinstraße 47 46045 Oberhausen Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Oberhausen – Heimaufsicht
Übermittlung eines Prüfberichts der Einrichtung = E2��Senioren-Wohnpark Oberhausen“ Stadt Oberhausen Der Oberbürge…
Von
Stadt Oberhausen – Heimaufsicht
Betreff
Übermittlung eines Prüfberichts der Einrichtung = E2��Senioren-Wohnpark Oberhausen“
Datum
9. März 2017 12:38
Status
Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Bereich 4-6/Recht Versicherungs- und Aufsichtsangelegenheiten Schwartzstr. 72 46042 Oberhausen Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, in obiger Angelegenheit wird Bezug genommen auf Ihre Anfrage vom 16.02.2017. Der erbetenen Übermittlung eines Prüfberichtes der Einrichtung “Senioren-Wohnpark Oberhausen“ steht § 4 Absatz 2 IFG NRW entgegen. Danach haben spezialgesetzliche Regelungen Vorrang gegenüber dem IFG. Zur Veröffentlichung von Prüf- und Ergebnisberichten hat der Gesetzgeber mit § 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) sowie § 4 der Durchführungsverordnung zum WTG abschließende Regelungen getroffen. Danach sind Prüfberichte durch die Leistungsbetreiber für zukünftige Nutzerinnen und Nutzer auszuhängen oder auszulegen und zur Aushändigung bereit zu halten. Darüber hinaus sind die Ergebnisberichte durch die Heimaufsichtsbehörde im Internet-Portal zu veröffentlichen. Hierzu bietet die Homepage der Stadt Oberhausen entsprechende Informationen. https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/buergerservice-oeffentliche-ordnungsport/recht/ergebnisberichte_der_regelpruefungen.php Freundliche Grüße